Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0010-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

1.             den Beitritt der Universitäts- und Hansestadt zum Verein „Greifswalder Agrarinitiative e.V.“ entsprechend der in der Anlage beigefügten Satzung,

2.             im Vorstand wird die Stadt durch den jeweiligen Leiter des Immobilienverwaltungsamtes vertreten.

3.             Die Universitäts- und Hansestadt setzt sich dafür ein,

a)          dass bis zum 31.12.2022 eine gemeinsame Satzungsänderung erfolgt, die gewährleistet, dass jedes Vereinsmitglied nur ein Stimmrecht erhält und

b)          dass bis zum 31.12.2022 gem. B734-28/18 bei den geplanten Erfahrungsaustauschen etc. und bei der Beratung von Konzeptionen Dritten, wie z.B. Tourismus- und Naturschutzverbände, sonstige Landnutzer (wie z.B. Imker) sowie interessierte Bürger systematisch einbezogen werden. Nach dem 31.12.2022 sollen diese Betroffenen das Recht zur Mitgliedschaft in dem Verein erhalten.

c)          Sollten diese Satzungsänderungen des Vereins nicht bis zum 31.12.2022 beschlossen werden, wird der Oberbürgermeister der UHGW beauftragt, die Möglichkeit zur Kündigung der Mitgliedschaft in der GAI der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. kündigt die Universitäts- und Hansestadt ihre Mitgliedschaft im Verein zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

d)          Den zertifizierten Ökobetrieben sollte im künftigen GAI e.V. ein reduzierter Vereinsbeitragssatz ermöglicht werden. Gelingt das nicht, ist der B734-28/18 dahin gehend zu ändern, dass zertifizierte Ökobetriebe von der Verpflichtung einer GAI-Mitgliedschaft freigestellt sind.

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Sachdarstellung

Im Jahr 2013 hat sich die „Greifswalder Agrarinitiative“ (GAI) unter Federführung der Michael Succow Stiftung (MSS) gegründet. Die GAI ist der Zusammenschluss von institutionellen Landeigentümern (UHGW, Universität Greifswald, Peter-Warschow Sammelstiftung, Domgemeinde) und deren Pächter auf freiwilliger und kooperativer Basis. Ziel war die Etablierung einer nach-haltigen Landwirtschaft zum Schutz von Umwelt und Natur.

Das Projekt wurde durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt bis 30.06.2019 finanziell gefördert. Diese Förderung ist inzwischen abgelaufen und somit steht die MSS als Projektleitung künftig nicht mehr zur Verfügung. Die MSS hat auch den Entwicklungsstand der GAI-Aktivitäten kritisiert und sieht sich prinzipiell nicht mehr als Partner der GAI.

Die verbliebenen Projektbeteiligten sind dennoch übereinstimmend der Meinung, dass die GAI erfolgreich war und die Arbeit fortgesetzt werden soll. Auch die Bürgerschaft hat sich mit Beschluss vom 02.07.2018 zu einer langfristigen Arbeit der GAI ausgesprochen. Nach übereinstimmender Auffassung der verbliebenen

Projektbeteiligten ist zur Verstetigung der Arbeit eine zukünftig feste Struktur erforderlich, die sich ausschließlich mit dem Thema der nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und Natur beschäftigt.

Im Rahmen intensiver Abstimmungsgespräche innerhalb der Lenkungsgruppe der GAI ist man zur Auffassung gelangt, dass dazu die Gründung eines Vereins mit einer Geschäftsstelle geeignet und erforderlich ist. Um von der Projektphase der GAI in die Umsetzungsphase mit konkreten und dauerhaften Projekten zu gelangen, ist es auf jeden Fall erforderlich, dass diese sehr umfangreiche Tätigkeit nur hauptamtlich ausgeübt werden kann. So sind vor allem umfangreiche Abstimmungen mit den Eigentümern, Pächtern, Behörden und Institutionen erforderlich, es müssen die durchzuführenden Maßnahmen mit vielen zu beteiligenden Stellen abgestimmt, finanzielle Mittel abgesichert und letztlich möglichst auch Fördermittel eingeworben werden. Die Geschäftsstelle ist daher mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer zu besetzen und Räumlichkeiten sind anzumieten.

Da sich mit dem Rückzug der MSS aus den GAI-Aktivitäten eine wesentliche Änderung zum Anliegen des Bürgerschaftsbeschlusses BS734-28/18 ergibt, muss eine Mitgliedschaft der UHGW in einem GAI eV auch unmittelbar mit Aufgabenstellungen verbunden sein, die gemein-schaftlich mit den anderen Mitgliedern sich den wichtigsten Kritikpunkten durch die MSS aus-einandersetzt und in einem absehbaren Zeitraum eine gemeinschaftliche Änderung der Satzung herbeiführt. Dies ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu prüfen, die im Falle einer grundsätzlich negativen Bewertung auch einen Austritt der UHGW aus dem GAI eV beinhalten kann.

Es ist für den Betrieb der Geschäftsstelle mit einem überschlägig kalkulierten Kostenaufwand von jährlich ca. 50.000,- € auszugehen. Dieser Betrag soll sich aus Vereinsbeiträgen und ggf. auch Fördermitteln decken. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein Vereinsbeitrag von Ei-gentümern und Pächtern von 1 € je ha bezahlt werden muss, um diese Kosten zu decken. Einen entsprechenden Beschluss des Vereins gibt es aber gegenwärtig noch nicht. Für die Stadt bedeutet der vorgenannte Ansatz einen jährlichen Betrag von 3.235 € und für die PWS Stiftung von 1.525 €. Die entsprechenden Mittel für die Stadt sind im Haushalt 2019/20 eingeplant.

Da zertifizierte Ökobetriebe bereits größtenteils wesentliche Zielstellungen einer nachhaltigen Landwirtschaft umsetzen, so ist hier eine zwingende Verpflichtung der aktiven Mitgliedschaft im GAI e.V. zur Erfüllung einer nachhaltigen Landwirtschaft eigentlich nicht erforderlich. Jedoch könnten diese Betriebe durchaus die Diskussion zu den von der GAI zu erstellenden Konzepten substanziell unterstützen. Daher wird angestrebt, zertifizierte Ökobetriebe auf diese Weise zur aktiven Teilhabe im GAI e.V. zu motivieren.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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