Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0116-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt einer überplanmäßigen Investitionsauszahlung von 645,8 T€ für die Maßnahme „Gewässerrenaturierungen“ zu. Sofern es zu einer zusätzlichen Fördermittelauszahlung kommt, verringert sich die erforderliche Auszahlung auf bis zu 324,1 T€.
  2. Die Bürgerschaft beschließt, den Ablösebetrag für die an das Straßenbauamt Neustrelitz zu übertragenden Bauwerke in Höhe von geschätzt 600 T€ in den Haushalt 2021 aufzunehmen.
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Sachdarstellung

Für die Investitionsmaßnahme „Gewässerrenaturierungen und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit im Ryck und Nebengewässern“ wurde mit einem geplanten Gesamtinvestitionsvolumen von 6.303 T€ gerechnet, finanziert durch einen Zuschuss des Landes aus Mitteln der GAK in Höhe von 1.765,6 T€ und Investitionszuschüssen aus dem städtischen Haushalt für den Bereich 3 des Abwasserwerkes Greifswald (AWG) – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung – für die Jahre 2015 bis 2018 von insgesamt 4.561 T€.

 

Im Planfeststellungsbeschluss vom 18.09.2017 heißt es: „Das Vorhaben umfasst […] die Gestaltung eines neuen Gewässerbettes für den Ketscherinbach im Stadtpark und entlang der Koitenhäger Landstraße […]“.

Mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses wird neben dem Ziel, das Gewässer „Ketscherinbach“ wiederherzustellen gleichzeitig eine Optimierung der Vorflut im Falle von Starkregen im Stadtgebiet erreicht. Hierfür ist die Fortsetzung des Projektes zwingend erforderlich.

Um eine Anschlussmöglichkeit für den B-Plan 13 und andere Stadtteilentwicklungen zu ermöglichen, wurde zu Beginn des Projektes eine Priorisierung der Bauabschnitte 1 und 2 (z.B. zeitgleiche Ausführung) festgelegt.

Die Gewässerherstellung durch das Los 3 (zwischen dem Bauende Los 2 Koitenhäger Landstraße und dem Bachbeginn unmittelbar hinter dem Freizeitbad Greifswald) beinhaltet neben der Bachgestaltung auch den Direktanschluss zweier Regenwasser-Einleitstellen sowie den Entlastungsanschluss für weitere 4 Einleitungen aus dem Hauptkanal des Niederschlagswassernetzes des Stadtgebietes.

Mit dem weiteren Ausbau der Kapazitäten des Niederschlagwassernetzes sowie der Rückhaltemöglichkeiten für Regenwasser wird Vorsorge zum Schutz Greifswalds bei den zukünftig zunehmenden Starkregenereignissen getroffen.

Grundlage für die eingestellten Haushaltsmittel waren die Entwurfs- und Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2016, aktualisiert im März 2018 sowie Submissionsergebnisse für die Baulose 1 und 2 der Maßnahme.

Neben den Ergebnissen der Ausschreibungen für die Lose 1 und 2 wurde auch eine Kostenerhöhung für die Bauleistungen der weiteren Lose sowie Nachträge im Baugeschehen pauschal berücksichtigt. Letztere wurden durch den Fördermittelgeber zunächst nicht bestätigt, weshalb die Zuwendung vom Antrag abweichend mit              1.765.623,93 €    beschieden wurde.

Die Haushaltsmittel der Stadt wurden mit Beschluss vom 12.04.2018 auf 5.010.708 € erhöht und mit Beschluss vom 10.01.2019 (nach Fördermittelzusage) auf 4.560.708 € reduziert.

Im Frühjahr 2019 prüfte der Fördermittelgeber die Förderfähigkeit der Planungskosten und kam dabei zu dem Ergebnis, dass diese aufgrund fehlender Ausschreibungsverfahren nicht förderfähig sind. Die Ingenieurleistungen wurden durch das Abwasserwerk stufenweise direkt an das Ingenieurbüro vergeben, unter Beachtung der Streuung von Ingenieurleistungen. Jedoch ergab sich im Projektverlauf ein höheres Leistungs- und Baukostenvolumen, wodurch es zu einer Überschreitung der Wertgrenzen gemäß Vergaberichtlinie kam. Der ursprüngliche Zuschuss i.H.v. 159,5 T€ für die betreffenden Planungskosten muss zusätzlich durch die Stadt getragen werden.

Während des Baus der Lose 1 und 2 kam es zu größeren Nachträgen und zusätzlichen Projektkosten, zum Beispiel durch verkehrstechnische Änderungen, Hindernisse im Baugrund, unvorhergesehene, technisch schwierige Leitungsanpassungen sowie Ingenieurleistungen für die Prüfung und Freigabe von Ingenieurbauwerken. Letztere wurden erforderlich, um der Forderung des Straßenbauamtes Neustrelitz (SBA) nachzukommen.

Das SBA fordert außerdem die Ablösung der Bauwerke, die für die Landesstraße sicherheitsrelevant sind: der Durchlass des Baches unter der Wolgaster Straße sowie die Spundwand entlang der Koitenhäger Landstraße. Die Ablösesumme beläuft sich nach Schätzungen aus dem eigenen Hause auf 600.000 Euro, muss durch ein geeignetes Ingenieurbüro noch detaillierter berechnet und im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt werden. Durch die fehlende Beteiligung des SBA im Zuge des Planfeststellungsverfahrens (2016/17) wurde erst in diesem Jahr Kenntnis vom Bauvorhaben und die damit verbundenen Verpflichtungen zur Unterhaltung der Ingenieurbauwerke durch das SBA erkannt und dem AWG mitgeteilt.

Durch die Ablösezahlung gehen sämtliche Unterhaltungsverpflichtungen für die abgelösten Bauwerke an das SBA über, so dass die Stadt hierfür zukünftig keine laufenden Aufwendungen mehr hat.

Im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen für Los 6 und der Erstellung der Vergabeunterlagen für die Lose 3 und 7 wurde durch den Planer eine weitere, signifikante Baukostenerhöhung prognostiziert. Wesentlich hierzu trugen folgende Maßnahmenbereiche bei:

Los 3 - Stadtpark

-          Wasserhaltung für Arbeiten an vorhandenen Gräben

-          Wasserhaltung für Arbeiten in Durchlassbaugruben, deren Sohlen nahe oder unterhalb des Grundwasserspiegels liegen

-          Wiederherstellung der Oberflächen gemäß den vorhandenen, hochwertigen Park-Wegestrukturen

-          Umverlegung von Kabelmedien der Telekom, Vodafone und Stadtwerke unter Berücksichtigung von Wasserhaltung und Schutzverrohrung

-          Zusätzliche Geländer an gewässerparallelen Wegen unter Berücksichtigung von Fahrradfahrern (Höhe 1,30m)

-          Umfassender Schutz der Park-Anlagen durch Anordnung von schwerlastbefahrbaren Baustraßen.

 

Los 7 – Baufeldfreimachung Stadtpark (aus Los 3 herausgelöst):

-          Baufeldfreimachung für Los 3 durch Rodung von Gehölzen und Bäumen in unwegsamem Gelände und unter Schutz der verbleibenden Pflanzen

 

Los 6 – Rückbau Ryckwehr:

-          Sicherstellung des Ryck-Abflusses durch Ergänzung von temporären Rohrleitungen 2x DN800

-          Größere Fangedämme

-          Ingenieurleistungen zur Sicherung und Prüfung des Bahngleises.

 

Los 5 – Waldersatz

-          Berücksichtigung Waldrand und Wildschutzmaßnahmen

-          Hohe Auftragsrate bei ansässigen Firmen

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die unter Berücksichtigung des Loses 3 festgelegt wurden, befinden sich bereits in Umsetzung bzw. wurden ausgeschrieben.

Auch die Baufeldfreimachung für Los 3 ist derzeit in Ausschreibung befindlich, da sie aus ökologischen Gründen bis Februar 2020 abgeschlossen sein muss.

Die Ablehnung des Beschlusses hätte zur Konsequenz, dass das Baulos 3 nicht ausgeschrieben und umgesetzt werden kann und die Baufeldfreimachung gestoppt werden muss. Da das Gesamtprojekt gefördert wird, und bis zu diesem Zeitpunkt eine Fördermittelzusage in Höhe von 1,765 Mio. Euro besteht, kann bei einem Abbruch der Maßnahme nach zwei Bauabschnitten eine Streichung der Fördermittel für Los 1 (ca. 851T €) nicht ausgeschlossen werden, da dann der Nachweis zu erbringen wäre, dass Los 1 funktional eigenständig und ein in sich abgeschlossener Teil des Zuwendungszwecks ist. Weiterhin müsste eine Planänderung beantragt und bearbeitet werden.

Die Zusage weiterer Fördermittel ist wiederum an die gesicherte und im Haushalt eingestellte Finanzierung der städtischen Eigenmittel gebunden, welche dem Fördermittelgeber nachgewiesen werden muss.

Durch das AWG wurde am 07.10.2019 ein Änderungsantrag auf erhöhte Förderung des Projektes und gleichzeitige Umschichtung der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen den Kostengruppen gestellt. 

 


Die neue Gesamtkostenaufstellung nebst Abschätzung der geplanten, beauftragten und beendeten Lose zeigt nachfolgende Tabelle:

 

Zeile

 Beschreibung

Ist / derzeit

Zuwendungs-bescheid 06.09.2018

1

abgeschlossen: Los 0

49.347,22 €

50.490,95 €

2

abgeschlossen: Los 1: (incl. 9,5%/10,0% Nachträge)

1.165.440,03 €

1.170.761,67 €

3

Zzgl. Baunebenleistungen und Aufwendungen Dritte:  

39.402,38 €

30.000,00 €

4

5

6

(Gebühren Kataster, Wasser- u. Schiffahrtsverwaltung, Erstabsteckung, Schilfmahd, Umverlegung Gas-Leitung, Bauschild, Kontrollprüfungen Verdichtung, Anpassung Ampelanlage SBA)

 

 

7

Zzgl. Planung Los 1

111.330,33 €

123.547,87 €

8

Zzgl. Bauüberwachung Los 1 (Bauüberwachung, ökolog. Baubegleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

34.138,13 €

 

9

beauftragt: Los 2: (incl. 10% Nachträge)

3.627.645,89 €

3.627.645,89 €

10

Zzgl. Baunebenleistungen und Aufwendungen Dritte

26.308,30

- €

11

(Erstabsteckung, Prüfingenieurkosten, Suchschachtung, Anpassung Ampelanlage SBA, Kabelanpassungen, Bauschild, Berechnung Grundwasserabsenkung)

 

 

12

Zzgl. Planung Los 2

213.740,07 €

265.263,19 €

13

Zzgl. Bauüberwachung Los 2 (Bauüberwachung, ökolog. Baubegleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

89.548,45 €

 

14

ausführungsreif geplant/veranschlagt: Los 3+7 Stadtpark (incl. 10% Nachträge)

963.580,43 €

588.322,92 €

15

Zzgl.  Planung Los 3

67.586,36 €

55.763,83 €

16

Zzgl. Baunebenleistungen, Aufwendungen Dritte

(Telekom, Vodafone, Stadtwerke Greifswald, Bauschild)

27.029,35 €

 

17

Zzgl. Bauüberwachung Los 3 (Bauüberwachung, ökolog. Baubegleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

51.500,00 €

24.156,19 €

18

beauftragt: Los 4 Ausgleich und Ersatz (incl. 10% Nachträge) (Ausschreibungsergebnis)

63.862,69 €

66.615,53 €

19

Zzgl. Planung und Baubegleitung

11.721,66 €

11.721,66 €

20

ausführungsreif geplant/veranschlagt: Los 5 Waldersatz

140.274,54 €

65.134,84 €

21

Zzgl. Planung und Baubegleitung

10.070,04 €

10.070,04 €

Zeile

 Beschreibung

Ist / derzeit

Zuwendungs-bescheid 06.09.2018

22

ausführungsreif geplant: Los 6 Rückbau Ryckwehr

194.104,98 €

155.809,89 €

23

Zzgl. Planung

21.159,06 €

21.159,06 €

24

Zzgl. Baunebenleistungen, Aufwendungen Dritte

(Gleisvermessung, Gebühren Bahn, Bauschild)

27.000,00 €

 

25

Zzgl.  Bauüberwachung Los 6 (Bauüberwachung, ökolog. Baubegleitung, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator)

11.400,00 €

6.544,02 €

26

Grunderwerb

25.913,58 €

30.000,00 €

27

Gesamtkosten

6.972.103,49 €

6.303.007,55 €

28

davon Fördermittel bei 80% Förderquote

2.087.341,03 €

1.765.623,93 €

29

benötigte Eigenmittel

4.884.762,46 €

4.537.383,62 €

 

davon zusätzliche Planungskosten wg. Nichtförderung

159.460,60 €

 

30

bis 2018 eingestellte Haushalts-Mittel

 

3.176.300,00 €

31

Beschluss 12.04.2018/10.01.2019

 

+1.384.408 €

32

Summe eingestellte Mittel

 

4.560.708,00 €

33

Überplanmäßige Auszahlung mit Berücksichtigung der Umschichtung und Erhöhung der Fördermittel

324.054,46 €

 

34

Überplanmäßige Auszahlung mit Berücksichtigung der Umschichtung von Fördermitteln, jedoch ohne Berücksichtigung einer Erhöhung der Fördermittel

645.771,56 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2019 ff

Finanzhaushalt

Ja

2019 ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

55200.01990000

(01990.40002)

Gewässerrenaturierungen

M00006

5.206.500,00 €

(ohne Anpassung FM)

4.884.800,00 €

(mit Anpassung FM)

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

(inkl. den Vorjahren)

4.560.708

4.560.708

645.800 (mit Anpassung FM)

324.100 (ohne Anpassung FM)

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2019

Deckungsring Lohn

645.800,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

Ablösezahlung / erhöhte Abschreibungen

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Beschlüsse

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18.11.2019 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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19.11.2019 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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21.11.2019 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - ungeändert abgestimmt

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02.12.2019 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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16.12.2019 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen