Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

 

Das schließt ein, dass die Bürgerschaft

      sich bei künftigen Beschlüssen an den Zielen des Lärmaktionsplanes orientiert,

      anstrebt, die empfohlenen Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität vertiefend zu   untersuchen bzw. schrittweise umzusetzen,

      den Lärmaktionsplan fortschreibt und

      der Öffentlichkeit auch zukünftig Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.

 

Im Maßnahmenkonzept empfohlene Anpassungen des zulässigen Geschwindigkeitsniveaus auf

30 km/h sind für die entsprechenden Straßenabschnitte auf die Nachtzeiten zu begrenzen.

 

Im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union (EU) sowie zur Beantragung von Fördermitteln bildet der Beschluss des Lärmaktionsplanes eine wesentliche Grundlage.

Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) einschließlich Maßnahmenkonzept (Anlage 1) und Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 2 und 3) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

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Sachdarstellung

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist ein notwendiges Handlungskonzept für die Reduktion und Vermeidung von Umgebungslärm. Gerade nachts (22.00-06.00 Uhr) beeinträchtigt Lärm den Schlaf und die Erholungszeiten der Greifswalder Bürger, so dass verschiedene Maßnahmen getroffen werden sollten zur Reduktion des Lärms, auch beinhaltend nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen. Tagsüber (06.00-22.00Uhr) sind jedoch auch die Interessen der vielen Pendler von und nach Greifswald sowie des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen. Die im Lärmaktionsplan auf den Seiten 58 und 59 hinsichtlich einer ganztäglichen Geschwindigkeitsbegrenzung benannten Straßen – Goethestraße, Gützkower Landstraße, Stephanistraße/Lange Reihe und Wolgaster Landstraße stellen wichtige Verkehrswege dar, bei denen mögliche Einschränkungen sorgfältig abzuwägen sind. Einen guten Interessenausgleich auf den entsprechenden Straßen würden nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen darstellen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.12.2019 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt