Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0144
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassungen der Gestaltungssatzungen in Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Senat (S)
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Beratung
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Gestoppt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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Gestoppt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung
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Beratung
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Gestoppt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,
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Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzulegen, die es ermöglichen, bautechnische Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz und erneuerbare Energien umzusetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass vorgeschlagene Änderungen nicht in Widerspruch zu geltenden Denkmalschutzsatzungen stehen.
Insbesondere soll es ermöglicht werden, in Gebieten mit Gestaltungssatzungen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen anzubringen und Dachbegrünungen zuzulassen.
Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz erfolgen.
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Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen aufzuzeigen, um mehr Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auch hier ist darauf zu achten, dass diese Möglichkeiten nicht in Widerspruch zum Denkmalschutz stehen.
Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales erfolgen.
Sachdarstellung
Spätestens die Ausrufung des Klimanotstandes in Greifswald erfordert, dass bestehende Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürger*Innen die eigenständige Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu erleichtern. Die Installation von Solarthermie- und PV-Anlagen ist hierfür ein wichtiges Beispiel.
Dafür sollen die in Greifswald bestehenden Gestaltungssatzungen in Einklang gebracht werden mit aktuellen Notwendigkeiten und den Wünschen der Bürger*Innen.
Dabei ist selbstverständlich der Denkmalschutz zu beachten, um den Charakter der Ortsteile zu erhalten, während sie gleichzeitig modernen Ansprüchen genügen. Die Wiecker Kirche, auf deren Dach sich eine Solaranlage befindet, macht deutlich, wie sich eine Solaranlage auch in einem Ortsteil mit Gestaltungssatzung in die Umgebung einpassen kann.
Zudem ist es Aufgabe und Anspruch der Stadt, allen Bürger*Innen eine Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dafür ist Barrierefreiheit der öffentlichen Gebäude unabdingbar.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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