Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

 

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht wird mit

 

einer Bilanzsumme von  68.018.665,90 €

einem Eigenkapital von  13.895.238,89 €

und einem Jahresüberschuss von 528.771,21 €

festgestellt.

 

2. Aus dem Jahresüberschuss werden

 

a)    der zweckgebundenen Rücklage 298.000 € zugeführt und

 

b)    der Restbetrag in Höhe von 230.771,21 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3. Der Lagebericht 2019 wird genehmigt. Der Betriebsleitung wird für das  Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Abwasserwerkes durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis.

 

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Sachdarstellung

Laut Eigenbetriebssatzung des Abwasserwerkes Greifswald ist der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht, die Verwendung des Jahresgewinns sowie die Entlastung der Betriebsleitung durch die Bürgerschaft festzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes wurden die Formulare entsprechend der Eigenbetriebsverordnung M-V verwendet.

 

Der Jahresabschluss 2019 ist von der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbH (Sitz in Hamburg) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Das Abwasserwerk Greifswald schließt das Jahr 2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 528.771,21 € ab. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan ergibt sich eine Differenz von 50 T€. Der Soll-/Ist-Vergleich zum Wirtschaftsplan 2019 (Finanz- und Erfolgsplan) ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.

 

Die Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 298 T€ basiert auf dem Beschluss der Bürgerschaft B319-21/06 vom 06.11.2006. Sie ergibt sich der Höhe nach aus den Auflösungsbeträgen der Zuschüsse und Abwasserabgabe.

 

Weitergehende Erläuterungen zum Jahresabschluss sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 kann im Abwasserwerk, Gützkower Landstraße 19 - 21 in 17489 Greifswald eingesehen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2019

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

62300-47600000

Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung-Gewinn AWG

528.771,21

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

579.000

0

-50.228,79

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.08.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen