Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0152-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Greifswalder Gastronomiebetrieben für das Jahr 2020 und das Jahr 20211 die unbürokratische Nutzung und Erweiterung von Außenflächen zu ermöglichen. Die Regelungen der „Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ sind zugunsten dieser Betriebe auszulegen, insbesondere §§ 5, 5a und 6. Abweichend von § 6 der Satzung sollte eine reine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreichend sein, sofern die Außenflächen bzw. Erweiterungen rechtlich zulässig sind. Die Verkehrssicherungspflicht und weitere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

 

2. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für das Jahr 2020 und 20211 für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die entsprechenden Gebühren gemäß § 4 der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung.

 

1 Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV

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Sachdarstellung

Seit dem 21.03.2020 sind zur Eindämmung der Corona-Pandemie Gaststätten und Restaurants in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch in Greifswald geschlossen. Diese Schließung hat bei den betroffenen Betrieben erhebliche finanzielle Schäden verursacht und stellt viele vor existenzielle Sorgen. Laut Ankündigung der Landesregierung soll die Gastronomie ab dem 09.05.2020 mit Einschränkungen wiedereröffnet werden. Aufgrund der geplanten Einschränkungen wie einer reduzierten Tischzahl und vermutlich auch einer gewissen Zurückhaltung bei den Gästen wird eine Rückkehr der Umsätze auf Vorkrisenniveau jedoch noch auf sich warten lassen. Daher sollte die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Betriebe unterstützen.

 

Zu 1. Um in den verbleibenden Monaten des Jahres noch so viel Umsatz wie möglich erzielen zu können, sollte den Gastronomiebetrieben die unbürokratische Nutzung und Erweiterung ihrer Außenflächen ermöglicht werden. Die entsprechenden Regelungen aus der „Satzung über die Sondernutzung an öffentlich-rechtlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ sollten zugunsten der Betriebe ausgelegt werden. Dies kann auch eine Abweichung von den Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Außenflächen gemäß §5a beinhalten. Zudem sollte, abweichend vom §6 der Satzung, anstelle eines Antrages drei bzw. vier Wochen vor Beginn der Sondernutzung zunächst die Anzeige der Sondernutzung bei der UHGW ausreichend sein. Verkehrssicherungspflichten und weitere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

 

Zu 2. Für die Sondernutzung öffentlichen Raumes zum Zwecke der Außengastronomie werden Gebühren gemäß der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ erhoben. In anderen Jahren ist diese Erhebung gerechtfertigt und auch in den entsprechenden jährlichen Kalkulationen der Betriebe enthalten. Da alle Planungen für das 2020 jedoch Makulatur sind und die Betriebe einen Umsatzausfall über fast sieben Wochen tragen mussten, sollte die UHGW auch im Sinne des langfristigen Erhalts der betroffenen Betriebe in diesem Jahr auf die Erhebung der entsprechenden Gebühren verzichten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2020

Finanzhaushalt

ja

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

5.4.1.00/43225000/60200.11101

Gemeindestraßen/Entgelte für die Sondernutzung von Straßen/Sondernutzungsgebühren

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2020

Gewerbesteuermehreinnahmen 2020

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen