Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0157-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Umsetzung der mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“ [1] beschlossenen Maßnahmen im Themenbereich Greifswalder Moorflächen (E5, V7, [2]) voranzutreiben.

 

Hierzu wird der Oberbürgermeister insbesondere beauftragt:

 

1 a) eine Strategie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen aus Moorflächen, die sich in Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden, zu entwickeln. Hierbei sollen sowohl Flächen innerhalb des Stadtgebietes berücksichtigt werden (Greifswalder Moorstudie, [3]) als auch solche, die außerhalb der Stadtgrenzen liegen.

Die Strategie soll insbesondere die Flächenpriorisierung beinhalten, einen zeitlichen Rahmen konstruieren, notwendige Maßnahmen skizzieren und die Reduktion der Emissionen sowie auftretende Kosten abschätzen.

 

Die Strategie soll dementsprechend einen klaren Treibhausgas-Reduktionspfad für die Greifswalder Moorflächen definieren, der beginnend ab 2021, verbindliche Reduktionsziele im 5-Jahres-Intervall vorsieht. Ziel der Strategie sollte die vollständige Netto-Reduktion von Klimagas-Emissionen (CO2-Äquivalente) sein. Ebenfalls soll sie die Umstellungsoptionen auf torferhaltende Nutzungsformen von Moorflächen aufzeigen.

 

b) etwaige Kosten dieser Strategieentwicklung und darauf aufbauender Maßnahmen für den kommenden städtischen Haushalt zu bestimmen und entsprechend in den Haushaltsentwurf einfließen zu lassen. Der Oberbürgermeister wird außerdem gebeten, einen Zeithorizont bis zur voraussichtlichen Fertigstellung der Strategie anzugeben.

 

2. die Weiterführung der begonnenen Moorschutz-Vorhaben zu gewährleisten und voranzutreiben. Die Kosten für die Beauftragung von Beratungs-, und Planungsleistungen, Kosten der Umsetzungsmaßnahmen sowie für die Einrichtung von Ausgleichsmaßnahmen sind in den Entwurf zum anstehenden Haushalt einzuarbeiten.

 

3. analog zur Greifswalder Moorstudie und in Kooperation mit den jeweiligen Gebietskörperschaften eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen und des Einsparpotentials auf Moorflächen vorzunehmen, die außerhalb des Stadtgebietes liegen, sich jedoch in Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden.

 

4. zu prüfen, welche personellen Ressourcen geschaffen werden müssen, um obige Aufgaben erfolgreich zu bearbeiten und diese Stellen gegebenenfalls in den Stellenplan zum kommenden Haushalt einzufügen.

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Sachdarstellung

Natürliche Moore sind ein globaler CO2 Speicher und binden etwa doppelt so viel CO2 wie alle Wälder der Erde zusammen. Gleichzeitig gelten sie als Emittent von Klimagasen, wenn durch den Entzug von Wasser oder den Abbau von Torf die CO2-bindende Qualität der Moore verhindert wird. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gelten Moore als größte Quelle von Treibhausgasen. Folgerichtig hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrem „Masterplan 100% Klimaschutz“ Moore in den Maßnahmen E5 und V7 bereits als Handlungsfeld definiert. In den vergangenen drei Jahren wurden daher die Moore innerhalb der Stadtgrenzen insgesamt untersucht und auf geeigneten Flächen Machbarkeitsstudien durchgeführt, um die CO2-bindende Wirkung von Mooren zu erhalten.

 

Damit die notwendigerweise ehrgeizigen Ziele des Pariser Klimaabkommens und auch die Klimaschutzziele der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erreicht werden können, müssen jedoch schnell weitere Schritte unternommen werden, um den bereits eingeschlagenen Weg fortzusetzen und von der Machbarkeitsprüfung in die Planung und Umsetzung von konkreten Moorschutzprojekten zu gelangen (Punkt 2). Neben diesen ersten Projekten müssen aber auch weitere Flächen bedacht werden. Das Verfahren für die Analyse dieser Flächen ist im Rahmen der Greifswalder Moorstudie erprobt worden und kann somit leicht auf Flächen außerhalb der Stadtgrenzen übertragen werden (Punkt 3). Es ist hierbei wichtig, Moorflächen als vollständige Gebiete zu betrachten und in Kooperation mit möglicherweise unterschiedlichen Besitzern oder Eigentümern verschiedener Gebietskörperschaften zu treten. Insgesamt wird anschließend eine Strategie benötigt, um in einem absehbaren zeitlichen Rahmen notwendige Maßnahmen zu priorisieren, zu planen und umzusetzen (Punkt 1).

 

Die Antragsteller gehen davon aus, dass die vielfältigen Aufgaben im Bereich Moorschutz und -entwicklung auch zeitliche Kapazitäten und Expertise innerhalb der Stadtverwaltung binden werden. Gegebenenfalls muss dafür auch eine entsprechende Stelle geschaffen werden, die anstehende Aufgaben koordinieren (Punkt 4) und durchführen soll.

 

Wissenschaftler der Universität Greifswald und verschiedener Stiftungen und Institute gelten als weltweit führend in der Erforschung und Konservierung von Mooren. Diese wertvolle Ressource können wir als Stadt nutzen und so unseren Beitrag zum Klimaschutz stärken. Gleichzeitig gilt zu beachten, dass Moorschutz eine der finanziell effizientesten Formen ist, Treibhausgasemissionen zu verringern. Dies gilt insbesondere, da auch auf speziell geschützten Moorflächen, noch eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung möglich ist. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat somit die einmalige Gelegenheit kosteneffizienten Klimaschutz in einem zeitlich gebotenen Rahmen zu praktizieren und so auch Vorbildwirkung und entsprechende Strahlkraft zu erzielen.

 

 

[1] Masterplan 100%  Klimaschutz: https://www.greifswald.de/de/.galleries/Amt-60-Stadtbauamt/60-Umweltamt/Masterplan_Klimaschutz_Endbericht_Langfassung_2017-09-19_oeff.pdf

 

[2] Controllingtabelle zum Masterplan (aktualisiert): https://greifswald.sitzung-mv.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/pdf:anl1008598!3

 

[3] Greifswalder Moorstudie: https://succow-stiftung.de/tl_files/pdfs_downloads/Projektinfos/Moorstudie%20HGW_Succow%20Stiftung_Nov2018.pdf

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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