Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)     Absatz 2 der Beschlussvorlage wird um folgenden Satz ergänzt:

„Als Vorzugsszenario wird die Variante 1 festgelegt.“
 

2)     In Absatz 3 der Beschlussvorlage wird der letzte Satz gestrichen.

 

3)     Es wird ein vierter Absatz in die Beschlussfassung aufgenommen:
„Vor dem Start des B-Planverfahrens werden vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchgeführt.“
 

4)     Es wird ein fünfter Absatz in die Beschlussfassung aufgenommen:
„Zu Beginn der Beteiligungswerkstätten sollten die erforderlichen Bodengutachten und geohydrologischen Gutachten im Rahmen der umfangreichen Umweltprüfung gemäß §17 UVPG vorliegen. Der Moorschutz ist im Plangebiet prioritär zu behandeln. Eine Bebauung der rückwärtigen Bereiche darf keinesfalls einer Einstellung der Entwässerungsmaßnahmen und somit der Renaturierung der Moorflächen des Polders Steinbecker Vorstadt im Wege stehen. Darüber hinaus ist eine Bebauung im Plangebiet grundsätzlich nur akzeptabel, wenn diese keine weitere Torfdegradierung zur Folge hat.“
 

5)     In der Anlage 1 zur Beschlussvorlage BV-V/07/0196-01 „Masterplan Steinbeckervorstadt“ werden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird Punkt A 1.4 folgendermaßen geändert:
    „A 1.4: Sicherung und Weiterentwicklung gemeinwohlorientierter Wohnprojekte sowie sozialen und bezahlbaren Wohnraums entsprechend geltender Förderkriterien des Landes und studentische Wohnformen – unterschiedliche Standorte“
  2. In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird ein weiterer Punkt A 1.5 eingefügt:
    A 1.5: Das derzeitige Gelände des Entsorgungsbetriebes sowie die angrenzenden Gewerbeflächen werden für ein Modellprojekt ‚Bezahlbares Wohnen‘ vorgehalten, dessen Umsetzung sich am Quartier B-Plan 55 orientiert, so dass mindestens 30% der entstehenden Wohnungen in diesem Gebiet als geförderter Wohnraum realisiert werden.
  3. In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird Punkt A 2.3 folgendermaßen geändert:
    die Nordseite der Salinenstraße bleibt unbebaut oder ist als Entwicklungsfläche lediglich für touristische Dienstleistungen – wie z.B. einem Hostel oder einem Angebot für ähnliche Nutzungszielgruppen, passend zum Veranstaltungsleben am Museumshafen – für Büroflächen oder Gewerbe sowie für eine öffentliche WC-Anlage zu präferieren.

 

  1. In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird ein weiterer Punkt A 2.4 eingefügt:
    die bestehende Veranstaltungsfläche bleibt erhalten und wird für die Freizeitgestaltung geöffnet sowie qualitativ aufgewertet, bspw. durch Angebote zur aktiven und kreativen Freizeitgestaltung für alle Generationen wie Sportmöglichkeiten, ein Abenteuerspielplatz, Erholungs-/ Liegefläche oder Graffitiflächen
     
  2. In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld C_Umfeld und Umwelt wird ein neuer Punkt C 3 eingefügt:
    C 3: Nachhaltiges Bauen und Klimaschutz
    C 3.1: Ausrichtung der Bebauung an den Erfordernissen des Klimaschutzes
    C 3.2: Einsatz ökologischer Baustoffe sowie erneuerbarer Energien bei Wohnungs- und Gewerbeneubauten, um eine insgesamt nachhaltige Bauweise zu gewährleisten
     
  3. In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 1 wird hinter Absatz 1 eingefügt:
    Hierbei ist Variante 1 eindeutig zu bevorzugen, weil nur sie eine Überlastung des Stadtteils mit Individualverkehr vermeidet und wertvolle Nassbereiche und Moorflächen vor Überbauung bewahrt.
     
  4. In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 2, Absatz 2 wird hinter dem dritten Satz eingefügt:
    Wohnungs- und Gewerbeneubauten sind an die Anforderungen des Klimaschutzes anzupassen. Ökologische Baustoffe sind in angemessener Weise einzusetzen, die Unterstützung der Strom- und Wärmeversorgung durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Eine emissionsarme und ökologisch nachhaltige Errichtung von Wohnungs- und Gewerbeneubauten wird ebenso angestrebt wie ihr Betrieb.
     
  5. In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 2, Absatz 2 wird der vierte Satz [Ansiedlungsmöglichkeiten für… baulichen Fassung der Salinenstraße.] durch folgenden Text ersetzt:
    Die Salinenstraße westlich und ggf. südlich des derzeit bestehenden Parkplatzes „Museumshafen Nord“ sollte bevorzugt mit Gastronomie, einem Hostel für junge Leute, Büroflächen, (maritimem) Gewerbe und einer öffentlichen WC-Anlage bebaut werden. Um Nutzungskonflikte zwischen ruhebedürftigen Anwohner*innen und dem Freizeitspaß am Museumshafen gering zu halten. Auf eine Bebauung der östlichen Salinenstraße vom derzeitigen Parkplatz „Museumshafen Nord“ an sollte über den jetzigen Bestand hinaus (Stand Juli 2020) verzichtet werden, um die grüne Blickachse von der Knopfstraße zum Deponieberg nicht zu versperren und der Funktion des Museumshafens als Freizeit- und Erholungsraum Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sollte die dort bestehende Veranstaltungsfläche für die Freizeitgestaltung geöffnet und qualitativ aufgewertet werden, bspw. durch Angebote zur aktiven und kreativen Freizeitgestaltung für alle Generationen wie Sportmöglichkeiten, ein Abenteuerspielplatz, Erholungs-/ Liegefläche oder Graffitiflächen.
     
  6. In Kapitel 3.2, Seite 23, Spalte 1, Absatz 3 (unterhalb der Tabelle) werden die letzten beiden Sätze [„Eine mögliche Bebauung… für Wohnen dargestellt.“] durch den folgenden Text ersetzt:

Eine Bebauung von anzutreffenden Nassflächen und Moorböden wird grundsätzlich vermieden, es wird maximal eine Bebauung wie in Variante 1 umgesetzt. Dabei möglicherweise anzutreffende Nassflächen und Moorböden bedürfen einer weiteren Untersuchung und Abstimmung im Zuge der Fortführung der Bebauungspläne Nr. 3 und Nr. 105.
 

  1. In Kapitel 3.2., Seite 23, Spalte 1, Absatz 3 (unterhalb der Tabelle) wird folgender Satz am Ende des Absatzes eingefügt:
    Um den steigenden Bedarf an Kindertagesplätzen zu decken, soll eine Kindertagesstätte westlich der Stralsunder Straße errichtet werden.
     
  2. In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 1, Absatz 2 wird der zweite Satz [Die Größe, Standortwahl… spezifizieren.] durch den folgenden Text ersetzt:
    Hierzu ist der gesamte Bereich westlich der Stralsunder Straße vorgesehen.
     
  3. In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, wird im ersten Satz folgender Text gelöscht: „überwiegend überbaut – im Südteil im Zuge der baulichen Fassung der Salinenstraße und“
    Der Satz lautet neu:
    Der bisherige Parkplatz „Museumshafen Nord“ wird im Nordteil mit einem dreigeschossigen Parkhaus mit Funktionen einer Mobilitätsstation (z.B. Carsharing, Bikesharing, Ladeinfrastruktur, Taxistellplatz, Park&Bike-Stellplätze, Fahrradboxen, WLAN-Hotspot, Service) überbaut.32
     
  4.             In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, hinter Fußnote 33 wird eingefügt:
    Die Dachbegrünung sollte eine mögliche Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung auf dem Parkhausdach nicht beeinträchtigen. Zudem sollte das Parkhaus eine Fassadenbegrünung erhalten.
     
  5. In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, Absatz 1 werden im letzten Satz folgende Worte gestrichen:
    …und die bauliche Fassung gen Süden mit der neuen Bebauung an der Salinenstraße,…

 

6)     Im weiteren Verfahren sind die Planskizzen dem Beschluss entsprechend anzupassen.

 

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Sachdarstellung

Der Masterplan Steinbeckervorstadt wurde in einem guten und intensiven Beteiligungsprozess mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Stadtteil sowie mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus dem weiteren Stadtgebiet erarbeitet. Dabei flossen viele Anregungen aus den Beteiligungswerkstätten sowie aus den Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Bürgerinitiative Steinbeckervorstadt in die Planung ein. Mit dem Änderungsantrag zum vorliegenden Masterplan werden diejenigen Punkte aufgegriffen, die in diesen Gesprächen vielfach angesprochen wurden, aber noch nicht in ausreichendem Maße in der Beschlussvorlage und im Masterplan festgehalten sind.

 

Zunächst wird an dem ersten Vorschlag der Verwaltung festgehalten, sich mit dem Beschluss zum Masterplan für eine konkrete Planungsvariante – Variante 1 – auszusprechen und diese in einem dialogorientierten Planungsprozess fortzusetzen. Lediglich die Planungsvariante 1 kann den Konflikt zwischen dem Interesse an der weiteren Bebauung in der Steinbeckervorstadt und dem Schutz der dort vorhandenen Nassflächen und Moorböden weitestgehend aufheben.

 

Da die Steinbeckervorstadt mit dem Museumshafen und den angrenzenden Bereichen sowohl von den Bewohner*innen des Stadtteils, als auch von Bürger*innen verschiedensten Alters aus der gesamten Stadt und von Touristen sowie anderen Gästen der Stadt als besonderer Ort zum Verweilen im Freien und zur Freizeitgestaltung genutzt wird, sind im Falle einer weiteren Wohnbebauung an dieser Stelle zusätzliche Nutzungskonflikte vorauszusehen. Diese sollen mit den vorgeschlagenen Änderungen der Planungsziele im Masterplan vermieden werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Museumshafens für die Freizeitgestaltung der Stadtbewohner*innen soll der Erhalt der Freifläche im Museumshafen festgeschrieben werden. Zugleich soll diese Fläche zukünftig qualitativ für die Freizeitgestaltung aufgewertet werden. Die Bebauung nördlich der Salinenstraße soll eingeschränkt bleiben und lediglich für ein Hostel, Gastronomie oder Gewerbe sowie für eine öffentliche WC-Anlage ermöglicht werden.

 

Da es in der Stadt an sozialem und bezahlbarem Wohnraum fehlt, wird die Schaffung entsprechenden Wohnraums im Masterplan als eigenständiges Ziel der Stadtteilentwicklung geschärft.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

2020

Finanzhaushalt

Nein

2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.07.2020 - Bürgerschaft (BS) - geändert abgestimmt

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