Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0176
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT UND TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Aug 10, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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Aug 10, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Aug 17, 2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob und wie die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen erlassen kann.
Gefördert werden sollen Gebäudeeigentümer wie z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) sowie Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern sie an anderer Stelle keine Fördergelder beantragt bzw. erhalten haben. Individuelle Anpassungen im Wohnraum zum Abbau von Barrieren sollen mit bis zu 5000 € pro Haushalt gefördert werden, maximal jedoch 20 Haushalte im Jahr. Sollte ein Antrag auf Grund aufgebrauchter Fördergelder abgelehnt werden, soll die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung im Folgejahr bestehen.
Benötigte Gelder für eine derartige Förderrichtlinie sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2021/2022 berücksichtigt werden.
Sachdarstellung
Die meisten Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Grund altersbedingter Mobilitätseinschränkungen oder einer Behinderung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Viele von ihnen hegen den Wunsch, trotz dieser Einschränkungen möglichst lange zu Hause wohnen zu können. Mit wenigen baulichen Veränderungen kann der Wunsch nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung auch im Alter oder im Krankheitsfalle erfüllt werden.
Gefördert werden sollen individuelle Anpassungen des Wohnraums sowie eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung von Außenanlagen. Dazu gehören beispielsweise Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, eine stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe oder die Installation eines elektrischen Türantrieb.
Konkrete Links zu Beispielen
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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