Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Gemeinde Wackerow in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, die Flächen in das Hoheitsgebiet der Universitäts- und Hansestadt einzugemeinden, auf welchen sich der derzeitige Golfplatz bei Wackerow befindet sowie die Flächen, die für eine Erweiterung des Golfplatzes in eine 18-Loch-Anlage notwendig sind.

 

  1. Die Wiederaufforstung nach dem Konzept des Greifswalder Stadtforstes für das Gebiet in unmittelbarer Nähe des derzeitigen Golfplatzes soll so gestaltet werden, dass die Erweiterung des Golfplatzes in eine 18-Loch-Anlage möglich bleibt.
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Sachdarstellung

Die Flächen, auf welchen der derzeitige Golfplatz bei Wackerow betrieben wird, sowie die angrenzenden für die Wiederaufforstung nach dem Konzept des Greifswalder Stadtforstes vorgesehenen Flächen, stehen im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Der Golfplatz wird derzeit nur als „halber Platz“ mit einer 9-Loch-Anlage und einem Übungsbereich (Driving Range) betrieben. Es liegen Planungen vor, den Golfplatz auf einen „regulären“ Platz mit einer 18-Loch-Anlage zu erweitern.

 

Der Golfplatz wird weit überwiegend durch Greifswalder Sportlerinnen und Sportler sowie Kinder und Jugendliche aus Greifswald genutzt. Eine Förderung des Golfsportes und der Sportlerinnen und Sportler und insbesondere der den Golfsport betreibenden Kinder und Jugendlichen ist durch die Universitäts- und Hansestadt derzeit nicht möglich, da sich der Golfplatz nicht im Hoheitsgebiert der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, sondern dem der Gemeinde Wackerow befindet.

 

Durch eine Eingemeindung der Flächen in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald könnten die derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebes des Golfplatzes und die damit verbundene Gefahr seiner künftigen Schließung deutlich gemindert und der auch in touristischer Hinsicht für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wichtige Erhalt des Golfplatzes abgesichert werden.

 

Ein Investor ist nur bereit den Betrieb des Golfplatzes zu übernehmen, wenn die Möglichkeit erhalten bleibt, die derzeitige 9-Loch-Anlage mittelfristig auf eine den Statuten des Deutschen Golfverbandes e.V. entsprechende 18-Loch-Anlage zu erweitern. Die hierfür erforderlichen Planungsunterlagen liegen bereits vor.

 

Eine Eingemeindung dieser Flächen würde diese Möglichkeit einer Erweiterung des Golfplatzes erhalten und eine damit abgestimmte Aufforstung der benachbarten Flächen ermöglichen. Für die Aufnahme von Verhandlungen über eine solche Gebietsänderung ist Voraussetzung, dass nach § 12 Abs. 1 Kommunalverfassung MV die Gemeindevertretung (hier die Bürgerschaft) mit der Mehrheit der Mitglieder der Vertretung einen Beschluss dazu fasst.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.08.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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11.08.2020 - Ausschuss für Sport - abgelehnt

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17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen