Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald beschließt

  • den Medienentwicklungsplan (MEP) für die kommunalen öffentlichen Schulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der vorliegenden Form sowie
  • die Bereitstellung der außerplanmäßig benötigten Aufwendungen/Auszahlungen.
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Sachdarstellung

Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Bildungsinfrastruktur sorgen.

 

Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifikation von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz des Primates der Pädagogik. Es sind immer die pädagogischen Konzepte und die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen.

Aus diesem Leitgedanken ist das Antragsverfahren für die Mittel aus dem DigitalPakt Schule entstanden. Der Schulträger wird verpflichtet mit jeder Schule in seiner Zuständigkeit ein Medienbildungskonzept (MBK) zu erarbeiten und gleichzeitig für sich einen Medienentwicklungsplan (MEP) zu entwickeln. Dabei sind die Medienbildungskonzepte der Schulen elementarer Bestandteil des Medienentwicklungsplanes des Schulträgers.

 

In den Medienbildungskonzepten der Schulen wird das pädagogische Grundgerüst für digitale Bildung beschrieben und definiert. Der Medienentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und digitalen Medien.

 

Der Medienentwicklungsplan besteht aus folgenden Teilkonzepten:

 

a)    pädagogischer Rahmen

b)    technisches Konzept

c)     Betriebs- und Servicekonzept

d)    Fortbildungskonzept

e)    Finanzierungskonzept und Umsetzungsplan

 

Roll-Out-Plan (Mittelbeantragung)

 

Schule

Jahr

 

Fördermittel

Greif-Grundschule

2020

 

155.826€

Alexander von Humboldt Gymnasium

2020

 

278.278€

Martin-Andersen-Nexö Grundschule

2021

 

171.908€

Erich-Weinert-Grundschule

2021

 

147.972€

RS Caspar-David-Friedrich

2021

 

219.934€

RS Ernst-Moritz-Arndt

2022

 

190.014€

Käthe-Kollwitz-Grundschule

2022

 

164.802€

Karl-Krull-Grundschule

2022

 

131.890€

IGS Erwin Fischer

2023

 

206.844€

Friedrich-Ludwig-Jahn Gymnasium

2023

 

310.068€

Abendgymnasium Wolfgang Köppen

2023

 

75.570€

Summe

 

 

2.053.106€

 

Jahr

Fördermittel

2020

184.104,00€

2021

789.814,00€

2022

486.706,00€

2023

592.482,00€

 

Die Fördermittel für die Greif-Grundschule und das Alexander von Humboldt Gymnasium werden auf die Jahre 2020 und 2021 aufgeteilt.

 

Die Maßnahmen im Rahmen des DigitalPaktes Schule sind von der UHGW als Schulträger nach Eingang des Zuwendungsbescheides vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorzufinanzieren und im Nachgang über einen Verwendungsnachweis dort abzurechnen. Es können alle förderfähigen Maßnahmen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) abgerechnet werden.

 

Die in den nächsten Jahren zu erarbeitenden Medienbildungskonzepte der Schulen müssen immer Eingang in den Medienentwicklungsplan des Schulträgers finden. Aus diesem Grund sind mehrere Fortschreibungen und erneute Beschlussfassungen in der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgesehen.

 

Zeitplan für die Beschlussfassung und Fortschreibungen zum Medienentwicklungsplan:

 

Beschlussfassung: 08/2020

1. Fortschreibung: 12/2020

2. Fortschreibung: 10-12/2021

3. Fortschreibung: 10-12/2022

 

Um eine gute digitale Bildungsinfrastruktur auch über die Förderung des DigitalPaktes Schule hinaus zu gewährleisten und nicht förderfähige Maßnahmen umzusetzen, plant die UHGW eine Erhöhung des Budgets für die Schul-IT der einzelnen Schulen im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung.

 

Auch für Schulen, welche erst im späteren Verlauf des DigitalPaktes Schule berücksichtigt werden, sollen im Vorfeld der Fördermaßnahme höhere finanzielle Mittel aus dem städtischen Haushalt für die digitale Infrastruktur bereitgestellt werden.

 

Schulart

Budget 2019/20

Budget 2021/22

Grundschule (5)

10T€

20T€

Regionalschule/Integrierte Gesamtschule (3)

15T€

25T€

Gymnasium (2)

20T€

35T€

Abendgymnasium (1)

2.5T€

5T€

Summe

137.5T€

250T€

 

Für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 werden die benötigten Mittel sowie die Fördermittel des Landes in der derzeit aktuellen Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2021/2022 berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

JA

2020 - 2023

Finanzhaushalt

JA

2020 - 2023

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

alle Schulen je nach Bedarf

08210000

EDV-Ausstattung (über 800 EUR)

 

 

 

 

2.053.106

2

9

alle Schulen je nach Bedarf

08220000

EDV-Ausstattung (250 EUR – 800 EUR)

3

9

alle Schulen je nach Bedarf

52380000

EDV-Ausstattung und Zubehör (unter 250 EUR)

4

9

alle Schulen je nach Bedarf

52313000

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

59.500

59.500

 

 

184.104

2

2020

58.000

58.000

3

2020

75.900

75.900

4

2020

516.500

516.500

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1 - 4

 

2020

11200.50221000

02102.41400

(DR Lohn)

 

184.104

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

JA

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

 

2020 ff.

alle Schulen nach Bedarf

 

Unterhaltung und Wartung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.08.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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12.08.2020 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung

Erweitern

12.08.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt