Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0179

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen, die das Ziel haben die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) innerhalb des städtischen Einflussbereichs zu erhöhen (Maßnahme V3 im Masterplan 100% Klimaschutz).

 

Hauptanliegen der Antragsteller ist es, die sehr großen Photovoltaik-Potenziale der Greifswalder Dachflächen systematisch zu erschließen. Insbesondere durch die Eigenbetriebe und die kommunalen Eigengesellschaften existieren erhebliche Ressourcen und Steuerungspotenziale, die genutzt werden sollen, um eigenständig, in Kooperation untereinander oder mit Dritten den Photovoltaik-Ausbau erheblich voranzutreiben.

 

1. Solarkataster veröffentlichen und fortführen

 

a) Das bereits erstellte Solarpotenzialkataster ist in geeigneter Form bis zum 31.10.2020 digital zu veröffentlichen. Eine Konsultation des zuständigen Fachausschusses (Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Digitalisierung) ist angeraten.

 

b) Das Solarpotenzialkataster ist fortzuführen und in geeigneten Abständen (mindestens alle 2 Jahre) ist die digitale Veröffentlichung zu aktualisieren.

 

c) Zu prüfen ist, ob im Solarkataster, sofern dies nicht bereits praktiziert wird, die Installation von Photovoltaikanlagen dokumentiert werden kann.


2. PV-Anlagen-Pflicht bei neuen kommunalen Gebäuden und Gebäuden städtischer Beteiligungen

 

Beim Neubau, einer grundhaften Sanierung oder der Neueindeckung von Dächern von Gebäuden in kommunaler Hand und bei solchen städtischer Beteiligungen (Eigenbetriebe und Eigengesellschaften) soll die Installation von PV-Anlagen pflichtig sein. Ein Abweichen ist in begründeten Ausnahmefällen unter Einbeziehung der Fachausschüsse möglich.

In Fällen, in denen eine begründete Ausnahme vorliegt, sind dennoch bauliche Vorbereitungen zu prüfen, die eine nachträgliche Installation ermöglichen.

 

3. PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften und bei Liegenschaften städtischer Beteiligungen nachrüsten

 

Der Aufbau von PV-Anlagen ist für kommunale Liegenschaften und bei Liegenschaften der städtischen Beteiligungen (Bestand) zu prüfen. Dies umfasst unter anderem:

 

(a) die Dächer von Bestandsgebäuden

(b) Flächen, die durch die Überdachung von Parkplatzanlagen entstehen könnten. Hier ist die GPG mbH aufgefordert sich konzeptionell einzubringen.

(c) Dächer von Bestandsgebäuden der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften. Insbesondere die WVG mbH ist aufgefordert ihre Dachflächen entsprechend zu überprüfen. Bemühungen um Mieterstrommodelle sind zu intensivieren.

(d) Freiflächen

(e) (landwirtschaftliche) Pachtflächen

 

Die Punkte (d) und (e) stehen hier unter dem unbedingten Vorbehalt der Beachtung von beispielsweise ökologischen aber auch wirtschaftlichen Nutzungskonflikten.

 

4. Beratungsangebote für Eigentümer schaffen

 

Beratungsangebote für Eigentümer*innen von Liegenschaften, Haushalte sowie für Gewerbetreibende sind gemäß dem Masterplan 100% Klimaschutz (Maßnahmen P2 und G2) einzuführen. Es ist zu prüfen, ob dies bereits in die Haushaltsplanung 2021 integriert werden kann. Bestandteil dieser Beratung soll insbesondere auch der Aufbau von PV-Anlagen sein. In diesem Zusammenhang soll auch eine Beratung über etwaige Fördermöglichkeiten stattfinden. In diesem Rahmen sind auch Kooperationsangebote gegenüber der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald erwünscht.

 

5. Weiterbetrieb von PV-Anlagen absichern

 

Es ist zu prüfen, in welchem Umfang in Greifswald künftig PV-Anlagen aus der EEG-Förderung fallen und mit welchen Maßnahmen ihr Weiterbetrieb ermöglicht werden kann.

 

6. Crowdinvestment für PV-Anlagen

 

Es sind Optionen zu prüfen, wie auch Personen ohne Liegenschaftsbesitz in Greifswalder Photovoltaikanlagen investieren können (vgl. Initiative UniSolar & Bürgerschaftsbeschluss B708-27/18).


7. Photovoltaik als Geschäftsmodell

 

Es ist zu prüfen, ob innerhalb der Eigengesellschaften Geschäftsmodelle entwickelt werden können, die eine verstärkte dezentrale, lokale PV-Stromproduktion befördern können.

 

8. Lokalen/regionalen Ökostrom vermarkten

 

Die Stadtwerke Greifswald GmbH werden beauftragt zu prüfen, ob die Auflage eines rein lokalen oder regionalen Ökostromtarifs möglich ist, der neben der entsprechend zertifizierten Stromversorgung auch die Zahlung eines Aufschlags (z.B. 1 Cent/kWh) zur Finanzierung von Neuanlagen beinhaltet.

 

9. Flächen für die Energiewende bereithalten

 

Es ist weiterhin nach Flächen zu suchen, auf denen künftig technische Anlagen zur Bereitstellung von thermischer und elektrischer Energie installiert werden können. Hier sind neben Flächen, die sich bereits im Besitz der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden, auch der Flächenerwerb und der Tausch von Flächen in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Flächen sollen gegebenenfalls durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für diese Nutzung gewidmet werden. Hierbei ist insbesondere die Kooperation mit der Stadtwerke Greifswald GmbH und mit den jeweils zuständigen Gebietskörperschaften zu suchen.

 

10. Personalkapazitäten prüfen und kooperieren

 

Es ist zu prüfen, inwiefern die oben beschriebenen Aufgaben zusätzliches Personal innerhalb der Stadtverwaltung erforderlich machen.

 

Eine Einbeziehung der WVG mbH und insbesondere der Stadtwerke Greifswald GmbH ist sowohl beratend als auch als möglicher Kooperationspartner für die Anlageninstallation und/oder den Betrieb unbedingt gewünscht.

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Sachdarstellung

Der Ausbau von PV-Anlagen bietet das größte Potential für die Erzeugung regenerativer Energien im Stadtgebiet. Im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz wurde ermittelt, dass knapp 20.000 Greifwalder Dächer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Installation von PV-Anlagen in Frage kommen. Eine Stromerzeugung von jährlich bis zu 93 GWh könnte somit bilanziell beinahe die Hälfte des Greifswalder Elektrizitätsbedarfs decken.

 

Im Einklang mit dem Masterplan 100% Klimaschutz wurde daher am 16. September 2019 mit dem Beschluss „Greifswald ruft den Klimanotstand aus“ (BV-P/07/0001-O1) auch eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadtverwaltung beschlossen. Der hier vorliegende Beschlussvorschlag soll diese Anliegen untermauen und konkreter mit politischen Zielvorgaben versehen. Hauptanliegen der Antragsteller ist es nunmehr, insbesondere die erheblichen Potenziale der Flachdächer von kommunalen Gebäuden und solchen der kommunalen Eigengesellschaften zu nutzen.

 

Die unbedingte Notwendigkeit CO2-armen Strom zu produzieren begründet sich mittlerweile aber auch wirtschaftlich im Rahmen neuer Bundesgesetze. Durch die bundesweite CO2-Bepreisung kommen in den nächsten Jahren erhebliche Mehrkosten auf Mieter*innen und Eigentümer*innen von Häusern und Wohnungen zu. Das gilt auch für diejenigen Mieter*innen, die durch die Stadtwerke Greifswald GmbH mit Strom versorgt werden. Nach dem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung müssen die Stromversorger in der ersten Phase 25 Euro pro Tonne CO2 bezahlen, wenn ihr Strom mit nicht-erneuerbaren Energien hergestellt wird. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Diese Mehrkosten werden voll oder teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden.

 

Für die Mieter*innen der WVGmbH sind unter Berücksichtigung der mietrechtlichen Vorgaben einerseits und den Interessen der WVGmbH und der Stadtwerke Greifswald GmbH andererseits Lösungen zu entwickeln, die eine optimale Berücksichtigung aller Interessen sicherstellt.

 

Bei allen Schritten wird die Universitäts- und Hansestadt Greifswald darauf achten, dass die Belastung der Bürger*innen so gering wie möglich gehalten und die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen gewährleistet bleibt.

 

Der Anspruch, erhebliche Teile der Dachflächen zur energetischen Nutzung einzusetzen, ist dazu geeignet das Stadtbild zu verändern. Moderne Solaranlagen folgen mittlerweile jedoch auch ästhetischen Standards und können wenig störend installiert werden. Damit ist die Möglichkeit gegeben, ihre Errichtung auch in denkmalsensiblen Bereichen der Stadt wohlwollend zu prüfen. In diesem Sinne sei auch auf die Beschlussvorlage BV-P/07/0144-01 verwiesen.

 

Letztlich ist der flächige Ausbau von Photovoltaik aber wohl unvermeidbar. Auch, wenn gegenwärtig nur etwa 30% der erzeugten Leistung direkten Verbrauchern zugeführt werden können, wird in Zukunft der Strombedarf steigen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass elektrische Energie künftig für batterieelektrische Mobilität, die Erzeugung von grünen gasförmigen Energieträgern (z.B. H2) oder für die unmittelbare Wärmeerzeugung (Power-to-Heat) benötigt wird. Es ist Zeit, diese Zukunft nicht nur abzuwarten, sondern sie aktiv als Kommune zu gestalten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 


Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

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Beschlüsse

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10.08.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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11.08.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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13.08.2020 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - ungeändert abgestimmt

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17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen