Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für die Verstetigung des Quartiersmanagements im Stadtteil Schönwalde II sowie für eine Ausweitung auf die Stadtteile Schönwalde I und das Ostseeviertel Ryckseite die Schaffung einer Personalstelle innerhalb der Stadtverwaltung.

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Sachdarstellung

Der Stadtteil Schönwalde II ist seit 2004 als „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf“ Teil des Förderprogramms „Soziale Stadt“. In diesem Zusammenhang wurde ein Quartiersmanagement eingerichtet. In wiederkehrenden Ausschreibungsverfahren wurde über viele Jahre ein externer Träger mit der Aufgabe des Quartiersmanagements betraut. Förderrechtlich ist eine langfristige Beauftragung jedoch nicht gesichert, so dass mindestens alle zwei Jahre eine erneute Ausschreibung erfolgen musste.

Um zu einem verstetigten und kontinuierlich arbeitenden Instrument der Stadtentwicklung zu gelangen, ist es unumgänglich die Aufgabe des Quartiersmanagements direkt in der Stadtverwaltung zu verankern.

 

Warum brauchen wir in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf ein Quartiersmanagement?

-          als Instrument der integrierten Stadtentwicklung und als Schnittstelle für sozialräumliches Handeln

-          als Impulsgeber für positive Stadtteil-/Quartiersentwicklung

-          als Scharnier zwischen der Bewohnerschaft im Quartier und der Kommune

-          als „Übersetzer“ von Maßnahmen des politisch legitimierten Verwaltungshandelns für das Quartier (top-down)

-          als Ansprechpartner für die Menschen und Institutionen im Quartier transferiert es deren Belange und Bedürfnisse in Richtung Politik und Verwaltung (bottom-up)

 

Ab dem Haushaltsjahr 2021 soll eine volle VBE-Stelle (40h/Woche) mit der Aufgabe der Quartierskoordination für die Stadtteile Schönwalde II und Schönwalde I eingeplant werden. Ab dem Jahr 2022 soll die Aufgabe der Quartierskoordination auch auf den Stadtteil Ostseeviertel Ryckseite ausgedehnt werden und eine zweite halbe VBE-Stelle (20h/Woche) zur Unterstützung der/des QuartierskoordinatorIn geschaffen werden. Organisatorisch sollen beide Personalstellen im Amt 41 angesiedelt werden, um hier eine größtmögliche Synergie der Aufgaben mit dem/der künftigen KoordinatorIn für die Straßensozialarbeit zu erreichen.

 

Die Lenkungsgruppe im Stadtteil Schönwalde II wird weiter geführt. BürgerInnen des Stadtteils sollen ermuntert werden mitzuarbeiten. Lenkungsgruppen in ähnlicher Form sollen für den Stadtteil Schönwalde I und Ostseeviertel Ryckseite aufgebaut werden.

 

Weitere Informationen siehe Anlage „Verstetigungskonzept für das Quartiersmanagement in Greifswald“.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021ff

Finanzhaushalt

Ja

2021ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

9

neu

Quartierskoordination (Personalkosten)

50.000 €

2

9

neu

Quartierskoordination

(Sachkosten)

5.000 €

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

55.000 €

 

 

2

2022

80.000 €

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2021ff

 

 

 


 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2021ff

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2020 - Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV) - geändert abgestimmt

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09.09.2020 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I) - ungeändert abgestimmt

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09.09.2020 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - Abstimmung inkl. Änderungsantrag

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14.09.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - abgelehnt

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16.09.2020 - Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA) - ungeändert abgestimmt

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28.09.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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19.10.2020 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen