Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bei der anstehenden Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Geltungsbereich des B-Plan 13 (Am Elisenpark) Preisnachlässe für junge Familien zu gewähren. Die Preisnachlässe auf den Verkehrswert sollen entlang folgender Kriterien berechnet werden:

 

  • 5% Preisnachlass je Kind bei Verkauf
  • Absenkung des regelmäßigen Erbbauzins um 0,5% je Kind bei Vergabe eines Erbbaurechts

 

Die begünstigten Kinder müssen zum Haushalt des Antragsstellers gehören und dürfen bei Abschluss des Kaufvertrages nicht älter als 10 Jahre sein. Zu berücksichtigen sind nur Einfamilienhaus- oder Doppelhausgrundstücke. Der Antragsteller und die begünstigten Kinder haben nach Bezug des Hauses für einen Zeitraum von 10 Jahren ihren Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu nehmen bzw. zu erhalten.

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Sachdarstellung

Die in Greifswald früher geltende Richtlinie „Förderung junger Familien beim Erwerb von städtischen Grundstücken“ lief gemäß einem Bürgerschaftsbeschluss vom 16.11.2015 auf Antrag der SPD-Fraktion zum 31.12.2016 aus. In der damaligen Sachdarstellung hieß es unter anderem: “Die hohen Preise für Baugrund in Greifswald sollten eher dadurch reduziert werden, dass weitere Baugebiete geplant und erschlossen werden.“ In der Tat sollte die Ausweisung und Erschließung von Baugebieten mit Baugrundstücken für junge Familien oberste Priorität haben. In naher Zukunft wird jedoch nur im B-Plan 13 ein rechtskräftiges Baugebiet mit zu vergebenden Grundstücken bestehen. Neue Dringlichkeit erlangt die Frage der Familienförderung durch eine Vorgabe des Innenministeriums, nach der die Grundstückspreise sich am fortgeschriebenen Verkehrswert orientieren müssen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung führt dies zu Quadratmeterpreisen im B-Plan 13 von 160€ (vgl. Ostsee-Zeitung vom 11.08.2020). Gemäß §56 Abs. 4 K-V M-V müssen „Vermögensgegenstände [durch Gemeinden] zu ihrem vollen Wert veräußert werden, soweit nicht ein besonderes öffentliches Interesse Abweichungen zulässt.“ Preisnachlässe für Familien mit Kindern dienen der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und stellen somit ein besonderes öffentliches Interesse dar, gemäß dem Durchführungserlass des Innenministeriums zu §56 KV M-V vom 13. Dezember 2018 (Ziffer 6.2.2.).

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 

Finanzhaushalt

Ja

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - abgelehnt

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14.09.2020 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - abgelehnt

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15.09.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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28.09.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt