Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0196-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hebt den Beschluss BV-V/07/0196-1 vom 02.07.2020 zum Masterplan Steinbeckervorstadt auf.

 

  1.  

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den geänderten „Masterplan Steinbeckervorstadt“ aufgrund der eingebrachten Beschlussvorlage der politischen Gremien (BV-P/07/0169) vom 02.07.2020 gemäß Anlage Nr. 1 und 2. Der Masterplan dient als strategische Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Steinbeckervorstadt.

 

Dabei wurden zwei Varianten als zusammenfassende städtebauliche Entwürfe erarbeitet. 1Als Vorzugsszenario wird die Variante 1 festgelegt.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die derzeit ruhenden Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3 – Stralsunder Straße – und den Bebauungsplan Nr. 105 – Steinbeckervorstadt – in einem dialogorientierten Planungsprozess fortzusetzen.

 

1Vor dem Auslegungsbeschluss der Bebauungsplanverfahren werden vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchgeführt.

 

Der Moorschutz ist im Plangebiet prioritär zu behandeln. Eine Bebauung der rückwärtigen Bereiche darf keinesfalls einer Einstellung der Entwässerungsmaßnahmen und somit der Renaturierung der Moorflächen des Polders Steinbeckervorstadt im Wege stehen. Darüber hinaus ist eine Bebauung im Plangebiet grundsätzlich nur akzeptabel, wenn diese keine weitere Torfdegradierung zur Folge hat.

 

In der Anlage 1 zur Beschlussvorlage BV-V/07/0196-01 „Masterplan Steinbeckervorstadt“ werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

a)     In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird Punkt A 1.4 folgendermaßen geändert:
„A 1.4: Sicherung und Weiterentwicklung gemeinwohlorientierter Wohnprojekte sowie sozialen und bezahlbaren Wohnraums entsprechend geltender Förderkriterien des Landes und studentische Wohnformen – unterschiedliche Standorte“

 

b)     In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird ein weiterer Punkt A 1.5 eingefügt:
„A 1.5: Das derzeitige Gelände des Entsorgungsbetriebes sowie die angrenzenden Gewerbeflächen werden für ein Modellprojekt ‚Bezahlbares Wohnen‘ vorgehalten, dessen Umsetzung sich am Quartier B-Plan 55 orientiert, so dass mindestens 30% der entstehenden Wohnungen in diesem Gebiet als geförderter Wohnraum realisiert werden.“

 

c)     In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird Punkt A 2.3 folgendermaßen geändert:
„die Nordseite der Salinenstraße bleibt unbebaut oder ist als Entwicklungsfläche lediglich für touristische Dienstleistungen – wie z.B. einem Hostel oder einem Angebot für ähnliche Nutzungszielgruppen, passend zum Veranstaltungsleben am Museumshafen – für Büroflächen oder Gewerbe sowie für eine öffentliche WC-Anlage zu präferieren.“

 

d)     In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld A_Wohnen und Soziales wird ein weiterer Punkt A 2.4 eingefügt:
„die bestehende Veranstaltungsfläche bleibt erhalten und wird für die Freizeitgestaltung geöffnet sowie qualitativ aufgewertet, bspw. durch Angebote zur aktiven und kreativen Freizeitgestaltung für alle Generationen wie Sportmöglichkeiten, ein Abenteuerspielplatz, Erholungs-/ Liegefläche oder Graffitiflächen“

 

e)     In Kapitel 3.1 (Seite 18), Handlungsfeld C_Umfeld und Umwelt wird ein neuer Punkt C 3 eingefügt:
„C 3: Nachhaltiges Bauen und Klimaschutz C 3.1: Ausrichtung der Bebauung an den Erfordernissen des Klimaschutzes C 3.2: Einsatz ökologischer Baustoffe sowie erneuerbarer Energien bei Wohnungs- und Gewerbeneubauten, um eine insgesamt nachhaltige Bauweise zu gewährleisten“

 

f)       In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 1 wird hinter Absatz 1 eingefügt:
„Hierbei ist Variante 1 eindeutig zu bevorzugen, weil nur sie eine Überlastung des Stadtteils mit Individualverkehr vermeidet und wertvolle Nassbereiche und Moorflächen vor Überbauung bewahrt.“

 

g)     In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 2, Absatz 2 wird hinter dem dritten Satz eingefügt:
„Wohnungs- und Gewerbeneubauten sind an die Anforderungen des Klimaschutzes anzupassen. Ökologische Baustoffe sind in angemessener Weise einzusetzen, die Unterstützung der Strom- und Wärmeversorgung durch den Einsatz erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Eine emissionsarme und ökologisch nachhaltige Errichtung von Wohnungs- und Gewerbeneubauten wird ebenso angestrebt wie ihr Betrieb.“

 

h)     In Kapitel 3.2, Seite 22, Spalte 2, Absatz 2 wird der vierte Satz [Ansiedlungsmöglichkeiten für… baulichen Fassung der Salinenstraße.] durch folgenden Text ersetzt:
„Die Salinenstraße westlich und ggf. südlich des derzeit bestehenden Parkplatzes „Museumshafen Nord“ sollte bevorzugt mit Gastronomie, einem Hostel für junge Leute, Büroflächen, (maritimem) Gewerbe und einer öffentlichen WC-Anlage bebaut werden. Um Nutzungskonflikte zwischen ruhebedürftigen Anwohner*innen und dem Freizeitspaß am Museumshafen gering zu halten. Auf eine Bebauung der östlichen Salinenstraße vom derzeitigen Parkplatz „Museumshafen Nord“ an sollte über den jetzigen Bestand hinaus (Stand Juli 2020) verzichtet werden, um die grüne Blickachse von der Knopfstraße zum Deponieberg nicht zu versperren und der Funktion des Museumshafens als Freizeit- und Erholungsraum Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund sollte die dort bestehende Veranstaltungsfläche für die Freizeitgestaltung geöffnet und qualitativ aufgewertet werden, bspw. durch Angebote zur aktiven und kreativen Freizeitgestaltung für alle Generationen wie Sportmöglichkeiten, ein Abenteuerspielplatz, Erholungs-/ Liegefläche oder Graffitiflächen.“

 

i)       In Kapitel 3.2, Seite 23, Spalte 1, Absatz 3 (unterhalb der Tabelle) werden die letzten beiden Sätze [„Eine mögliche Bebauung… für Wohnen dargestellt.“] durch den folgenden Text ersetzt:
„Eine Bebauung von anzutreffenden Nassflächen und Moorböden wird grundsätzlich vermieden, es wird maximal eine Bebauung wie in Variante 1 umgesetzt. Dabei möglicherweise anzutreffende Nassflächen und Moorböden bedürfen einer weiteren Untersuchung und Abstimmung im Zuge der Fortführung der Bebauungspläne Nr. 3 und Nr. 105. “

j)       In Kapitel 3.2., Seite 23, Spalte 1, Absatz 3 (unterhalb der Tabelle) wird folgender Satz am Ende des Absatzes eingefügt:
„Um den steigenden Bedarf an Kindertagesplätzen zu decken, soll eine Kindertagesstätte bevorzugt westlich der Stralsunder Straße errichtet werden.“

 

k)     In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 1, Absatz 2 wird der zweite Satz [Die Größe, Standortwahl… spezifizieren.] durch den folgenden Text ersetzt:
„Hierzu ist der gesamte Bereich westlich der Stralsunder Straße vorgesehen.“

 

l)       In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, wird im ersten Satz folgender Text gelöscht: „überwiegend überbaut – im Südteil im Zuge der baulichen Fassung der Salinenstraße und“ Der Satz lautet neu:
„Der bisherige Parkplatz „Museumshafen Nord“ wird im Nordteil mit einem dreigeschossigen Parkhaus mit Funktionen einer Mobilitätsstation (z.B. Carsharing, Bikesharing, Ladeinfrastruktur, Taxistellplatz, Park&Bike- Stellplätze, Fahrradboxen, WLAN-Hotspot, Service) überbaut.32“

 

m)  In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, hinter Fußnote 33 wird eingefügt:
„Die Dachbegrünung sollte eine mögliche Photovoltaikanlage zur Stromgewinnung auf dem Parkhausdach nicht beeinträchtigen. Zudem sollte das Parkhaus eine Fassadenbegrünung erhalten.“

 

n)     In Kapitel 3.2, Seite 24, Spalte 2, Absatz 1 werden im letzten Satz folgende Worte gestrichen: „…und die bauliche Fassung gen Süden mit der neuen Bebauung an der Salinenstraße,…“ Im weiteren Verfahren sind die Planskizzen dem Beschluss entsprechend anzupassen.

 

1Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE/Partei MENSCH, UMWELT,

TIERSCHUTZ, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hulda Kalhorn

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat sich mit der Erarbeitung des Masterplans Steinbeckervorstadt der Aufgabe gestellt, den weiteren städtebaulichen Herausforderungen aufgrund geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen im Stadtteil „Steinbeckervorstadt“ zu begegnen. Impulsgebend hierfür war die öffentliche Veranstaltung zum Tag der Städtebauförderung am 05. Mai 2018 zur Stadtteilentwicklung der Steinbeckervorstadt als Ideenwerksatt. Mit dem Masterplan soll ein zukünftiges Bild der räumlichen und funktionalen Entwicklung als Leitlinie und strategisches Instrument eines zukunftsfähigen Stadtteils von Greifswald vermittelt werden. Dieser soll als Grundlage für die weitere Bearbeitung der Bebauungspläne Nr. 3 – Stralsunder Straße – und Nr. 105 – Steinbeckervorstadt -, die sich in der Aufstellungsphase befinden, verwendet werden. Eine Änderung des Geltungsbereiches der beiden Bebauungspläne ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Der Planbereich des Masterplans umfasst ca. 25 ha und liegt nördlich des Rycks bzw. der Altstadt Greifswald. Die Steinbeckervorstadt ist von Wohnnutzungen, gewerblichen Nutzungen und zum Teil von soziokulturellen Einrichtungen geprägt. Baulücken, störende Nutzungen und die Lärmbelästigung sowie freie Landschaft im Randbereich ergänzen die charakteristischen Merkmale dieses Stadtgebietes. Hier leben ca. 200 Greifswalder*innen. Gemäß des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Greifswald 2030plus (ISEK) zeigt sich die Bevölkerungsentwicklung in zentrennahen Bereichen wie die Steinbeckervorstadt positiv. Der Masterplan Steinbeckervorstadt greift grundsätzlich die Ziele des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Greifswald 2030 plus (ISEK) auf. Dieser Stadtteil wird im Rahmen des ISEK als ein zentraler Handlungsschwerpunkt der zukünftigen Stadtentwicklungsaktivitäten dargestellt. Mit dem Masterplan sollen nun auf der Grundlage der Aussagen des ISEK die Ziele weiter präzisiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die ersten Planungsideen wurden mit den Fachämtern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einer Lenkungsgruppe diskutiert und beraten. Diese Vorgehensweise wurde auch mit Anwohnern und interessierten Bewohnern sowie weiteren Stadtteilakteuren fortgesetzt. Der Entwurf des Masterplans mit Stand vom Oktober 2019 wurde am 17.10.2019 in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorgestellt. Zur weiteren Beteiligung wurde der Entwurf über einen Zeitraum von drei Wochen im Internet veröffentlicht. Hierbei sind 59 Stellungnahmen seitens der Bürger*innen bei der Stadtverwaltung eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde bereits dokumentiert und wird als Anlage zur Information beigefügt (vgl. Anlage Nr. 2).

Im Ergebnis der Hinweise und Anregungen der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung wurde der Entwurf des Masterplanes modifiziert. Der vorliegende Masterplan für die Steinbeckervorstadt besteht aus einem Erläuterungstext und sechs Übersichtsplänen. Aufbauend auf einer detaillierten Bestandsaufnahme und -bewertung werden die städtebaulichen Ziele in zwei Varianten dargestellt. Grundlegend der beiden Varianten ist die Erhaltung der stadtbildprägenden Baustrukturen der Stralsunder Straße und der Salinenstraße, die der sensiblen Reparatur bedürfen und deren Weiterentwicklung und Ergänzung vorgesehen ist. Die naturräumliche Lage am Wasser, in weiter Landschaft und teilweise unter Meeresspiegelhöhe, die damit verbundenen geologischen und hydro­geologischen Bedingungen inkl. Moorschutz bestimmen die städtebauliche Figur entscheidend mit.

Zur Variante 1: Weniger Bebauung in den rückwärtigen Bereichen und Sicherung der vorhandenen Freiflächen und Moorböden; Anlage von Retentionsflächen und Umsetzung des Moorschutzziels im urbanen Kontext.

Zur Variante 2: Behutsame Entwicklung und Bebauung der rückwärtigen Bereiche; gebietsweise als autofreies Wohngebiet und demnach als attraktives neues Wohnungsmarktsegment, z.B. für Beschäftigte mit Arbeitsort in der direkt fußläufig (über das mit einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke zu ersetzende Wehr) zu erreichenden Innenstadt. - Für eventuelle automobile Freizeitverkehre kann das Car-Sharing Angebot an der neuen Mobilitätsstation zwischen Straze und Museumshafen genutzt werden. Das Leitbild der kompakten Stadt würde über Variante 2 ein weiteres Stück lebendig werden. – Voraussetzung: Grundsätzliche Möglichkeit der Bebauung und der technischen Bebauungsart muss durch die Fachgutachten im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gesichert geprüft werden. Deswegen sind die Flächen als potenzielle Erweiterungsflächen dargestellt. Die Bebauung ist in Abhängigkeit von der Bebaubarkeit qua Gutachtenergebnis zu sehen. Demnach ist es auch möglich, dass in Auswertung der Gutachten, eine Bebauung nicht realisiert werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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