Beschlussvorlage der Politik - BV-P/07/0144-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzulegen, die es ermöglichen, bautechnische Maßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz und erneuerbare Energien umzusetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass vorgeschlagene Änderungen nicht in Widerspruch zu geltenden Denkmalschutzsatzungen stehen.
    Insbesondere soll es ermöglicht werden, in Gebieten mit Gestaltungssatzungen Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen anzubringen und Dachbegrünungen zuzulassen.
    Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Klimaschutz erfolgen.

 

  1. Möglichkeiten zu Änderungen der Gestaltungssatzungen aufzuzeigen, um mehr Barrierefreiheit zu gewährleisten. Auch hier ist darauf zu achten, dass diese Möglichkeiten nicht in Widerspruch zum Denkmalschutz stehen.
    Die Vorstellung der Vorschläge soll 3 Monate nach Beschlussfassung im Ausschuss für Soziales erfolgen.

 

  1. a) In der Gestaltungssatzung Wieck der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit 13.10.1998) wird §5 (14) komplett gestrichen.

 

b) In der Gestaltungssatzung Wieck der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (gültig seit 13.10.1998) wird in §5 (3) folgender Satz ergänzt: Technische Anlagen zur Energieumwandlung (z.B. Sonnenkollektoren) sind grundsätzlich zulässig, sofern sie §2 dieser Satzung nicht  grob widersprechen. 

um einen weiteren Spiegelstrich ergänzt: - der Rosenstraße 17a – 17c sowie der Kirchstr. 29.

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Sachdarstellung

Zu 1. Spätestens die Ausrufung des Klimanotstandes in Greifswald erfordert, dass bestehende Rahmenbedingungen angepasst werden, um den Bürger*Innen die eigenständige Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu erleichtern. Die Installation von Solarthermie- und PV-Anlagen ist hierfür ein wichtiges Beispiel.

Dafür sollen die in Greifswald bestehenden Gestaltungssatzungen in Einklang gebracht werden mit aktuellen Notwendigkeiten und den Wünschen der Bürger*Innen.

Dabei ist selbstverständlich der Denkmalschutz zu beachten, um den Charakter der Ortsteile zu erhalten, während sie gleichzeitig modernen Ansprüchen genügen. Die Wiecker Kirche, auf deren Dach sich eine Solaranlage befindet, macht deutlich, wie sich eine Solaranlage auch in einem Ortsteil mit Gestaltungssatzung in die Umgebung einpassen kann.

 

Zu 2. Zudem ist es Aufgabe und Anspruch der Stadt, allen Bürger*Innen eine Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Dafür ist Barrierefreiheit der öffentlich zugänglichen Gebäude unabdingbar. 
 

Zu 3. Die Satzungsänderungen hinsichtlich der Anbringung von Anlagen für Solarthermie und PV wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Anbringung solcher Anlagen soll jedoch in Wieck so schnell wie möglich erfolgen und ist durch die vorgeschlagene Änderung auch problemlos in der Satzung zu verankern.

Daher soll die Satzung wie geschrieben umgehend geändert werden. Die Verwaltung erhält durch den Beschluss von Punkt 1 die Gelegenheit, einen anderen Vorschlag mit gleicher Intention zu erarbeiten und diesen zur Diskussion zu stellen.

In unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche möchte ein Wiecker Unternehmen eine PV-Anlage auf seinem Werkstattdach errichten, um die Herstellung seiner Produkte CO2-neutral zu gestalten. Die Anlage hat bereits eine Förderzusage des Landes erhalten. Der Maßnahme steht jedoch die Gestaltungssatzung entgegen. Um eine Genehmigung dieser in rot (Dachfarbe) gehaltenen PV-Anlage zu ermöglichen, ist daher eine umgehende Satzungsänderung erforderlich. Um diesen aktiven Beitrag zum Klimaschutz eines ortsansässigen Unternehmens zu unterstützen, fordern die Antragsteller eine Änderung der bisherigen Satzung, die auf die benachbarten Häuser der Wiecker Kirche abzielt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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17.08.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen