Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0260-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag: Verstetigung des Quartiersmanagements Schönwalde II und Transfer nach Schönwalde I + Ostseeviertel Ryckseite
Antrag zur Vorlage BV-V/07/0260
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- Simone Dehn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen
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Beratung
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Sep 14, 2020
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft (BiA)
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Beratung
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Sep 16, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Sep 28, 2020
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Änderungen im Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für die Verstetigung des Quartiersmanagements im Stadtteil Schönwalde II sowie für eine Ausweitung auf die Stadtteile Schönwalde I und das Ostseeviertel Ryckseite:
- Die Schaffung von 2,0 Personalstellen innerhalb der Stadtverwaltung möglichst zu Beginn des Jahres 2021.
- Die Zugänglichkeit und Öffnungszeiten eines Quartiersbüros bzw. Stadtteilbüros sind vor Ort in Schönwalde II im bisherigen Umfang aufrechtzuerhalten (Vor-Corona-Bedingungen). Eine vorübergehende Schließung des Quartiersbüros in SW II bis zur Besetzung der neuen Stellen ist zu vermeiden.
- Zumindest ein Mitglied der jeweiligen OTV soll als Anwohner des Ortsteils ebenfalls der jeweiligen Lenkungsgruppe angehören (z.B. im Rahmen der Gruppe 51% Bürger*innen).
Sachdarstellung
In der Funktion als Vorsitzende der Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde bringe ich den vorliegenden Änderungsantrag ein.
Grundsätzlich ist das Vorhaben, Verstetigung des Quartiersmanagements Schönwalde II und Transfer nach Schönwalde I + Ostseeviertel Ryckseite zu begrüßen und zu unterstützen. Schon die Maßnahmenauflistung aus dem Integrierten Handlungskonzept für Schönwalde II von 2017 (Kap. 4, ab S. 39) verdeutlichen:
Es ist nicht vorstellbar, dass der/die Quartierskoordinator/in ausreichend Kapazitäten hat, um in drei Stadtteilen die in dem Verstetigungskonzept genannten Aufgaben zu realisieren. Für den Stadtteil Schönwalde II bedeutet das geplante Konzept einen Rückschritt in der Quartiersentwicklung. Auch die Umsetzung der Begleitung des Stadtteilkalenders, der Stadtteilzeitung, des Stadtteilgartens, der begleitenden so Identitäts-stiftenden Veranstaltungsprogramme wie „Singende Balkone“ und vieles mehr, wäre gefährdet. Es geht um die Förderung von Kommunikation und Motivation von Bürgerteilhabe in ihrem Stadtteil. Dies braucht eine umfangreiche Präsenz vor Ort. Im Konzept wird beschrieben, dass die Netzwerkkoordination in SW II fortgeführt werden soll. Das würde bedeuten, dass der/die Quartierskoordinator/in bereits auf ein vorhandenes Netzwerk zurückgreifen kann. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass das derzeitige Quartiersmanagement dem/der zukünftigen Quartierskoordinator/in das aufgebaute Netzwerk überträgt. Zumal die bisherigen Stellen befristet sind und am 31.12.2020 enden. Eine Einarbeitung bzw. Übergabe ist dadurch nicht gegeben. Wir fordern daher zusätzlich zur Schaffung einer Stelle eines/einer Quartierskoordinators/in innerhalb der Stadtverwaltung den Erhalt des Quartiersbüros bzw. Stadtteilbüros mit einem Mitarbeitenden vor Ort in Schönwalde II. Außerdem fordern wir für die anderen Stadtteile ebenfalls Koordinationsstellen vor Ort. Nur so ist es möglich, die Entwicklung der Stadtteile voranzutreiben, Projekte und Maßnahmen in den Stadtteilen zu entwickeln und zu unterstützen. Das derzeitige Quartiersbüro leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Stadtteilentwicklung. Es ist ein Ansprechpartner vor Ort und ein Bindeglied zwischen den einzelnen Akteuren in Schönwalde II. Sie haben mithilfe eines großen Netzwerkes verschiedene Projekte und Veranstaltungen initiiert und auf dem Weg gebracht. (z.B. Stadtteilfest, Stadtteilzeitung, Stadtteilfrühstück). Sie sind Ansprechpartner vor Ort, wenn es um die Sorgen und Nöte der Einwohner*innen geht. Laut Organisationsmodell koordiniert der/die hauptamtliche Quartierskoordinator*in die Lenkungsgruppe. Diese soll zu 51 % aus Bürger*innen bestehen. Es ist fragwürdig, ob sich ausreichend Menschen finden, die sich hier einbringen wollen. Laut des Konzeptes werden die Mitglieder der OTV nicht mehr Teil der Lenkungsgruppe sein. Wir als OTV sehen es jedoch als sehr wichtig an, dass wir an dem Entscheidungsprozess über den Verfügungsfonds mit eingebunden werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
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Finanzhaushalt |
Ja |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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