Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebes Seesportzentrum

    GREIF ,bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und

    Lagebericht wird mit

    einer Bilanzsumme von                    784.963,22 €

    einem Eigenkapital von                    457.322,96 €

    und einem Jahresgewinn von                  549,17 €

    festgestellt. 

 

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 549,17 € soll der Allgemeinen Rücklage

    zugeführt werden.

 

3. Dem Betriebsleiter wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

4. Die Bürgerschaft nimmt die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    BRB Revision und Beratung oHG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft–

    Steuerberatungsgesellschaft, Schwerin als Abschlussprüfer für

    das Wirtschaftsjahr 2020 durch den Landesrechnungshof zur Kenntnis.

 

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Sachdarstellung

Zu 1.-3.

Der geprüfte Jahresabschluss (JA) und der Lagebericht sind durch die Bürgerschaft festzustellen. Des Weiteren hat die Bürgerschaft über die Behandlung des Jahresergebnisses sowie über die Entlastung des Betriebsleiters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2019 weist ein Ergebnis von 549,17 € aus. In diesem Ergebnis ist der unterjährig zugeführte Liquiditätsausgleich in Höhe von 273.100,00 € ergebnis- und finanzwirksam berücksichtigt, welcher entsprechend dem Nachtragswirtschaftsplan vom 4. November 2019 an den Eigenbetrieb zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gezahlt wurde.

 

Das Jahresergebnis weicht nur geringfügig von dem geplanten Ergebnis ab.

 

Die ausführlichen Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 sind den Anlagen, insbesondere dem Lagebericht, zu entnehmen.  

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat am 29.07.2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresgewinn in Höhe von 549,17 € soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes (Eigenkapital im Verhältnis zu der um die Sonderposten für Investitionszuschüsse berichtigten Bilanzsumme) beträgt zum Bilanzstichtag 76,4 %.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Seesport-zentrum Greif zum 31.12.2019 kann in der Bürgerschaftskanzlei oder in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebes Seesportzentrum Greif, Am Hafen 3, Greifswald eingesehen werden.

 

Zu 4.

Alle fünf Jahre hat ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss zu erfolgen.

Nach Ausschreibung und Auswahlverfahren im April 2020 wurde die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BRB Revision und Beratung oHG, Schwerin, vorgeschlagen und durch den Landesrechnungshof mit der Prüfung des JA 2020 bereits beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2019

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300-57319100

USK 57319.40000

an Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen – SZG

273.100,00

2

11

62300.47600000

USK 99996.00824

Finanzerträge Seesportzentrum Greifswald

549,17

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2019

273.100,00

273.100,00

0

2

2019

0,00

0,00

+ 549,17

Das Ergebnis 2019 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF wird im Ergebnishaushalt 2019 der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ertragswirksam, aber nicht finanzwirksam berücksichtigt und führt zur Erhöhung der Finanzanlage per 31.12.2019 um 549,17 €.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen