Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

 

  1. zusammen mit dem Landrat sowie den zuständigen Behörden eine Reduzierung von Silvesterfeuerwerk in der Stadt auf Grundlage der SprengV und der SprengZustLVO zu erwirken und zu prüfen, wie ein umwelt- sowie gesundheitsschonendes öffentliches Alternativangebot dargestellt werden kann.

 

  1. ein Konzept zur Durchsetzung des bereits bestehenden gesetzlichen Verbots von Silvesterfeuerwerk gemäß § 23 Abs. 1 1. SprengV in der Nähe von Alten- und Kinderheimen sowie Kirchen und Krankenhäusern zu erarbeiten und dieses bundesweit bestehende Verbot mittels umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen.

 

  1. gemeinsam mit der Bürgerschaft einen Appell an die Einwohnerinnen und Einwohner zu richten, dass auf Silvesterfeuerwerk weitgehend verzichtet werden soll.
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Sachdarstellung

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft B 867-33/19 vom 09. April 2019 wurde eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung zum Thema „Einschränkung des Silvesterfeuerwerks“ durchgeführt. Die Verwaltung hat in der Vorlage IV/07/0019 über die Ergebnisse der unterschiedlichen Beteiligungen informiert. Insgesamt haben über 2000 Greifswalder*innen an der Befragung teilgenommen. Dabei hat sich in den genannten Stadtteilen eine Mehrheit für ein Verbot von Feuerwerkskörpern ausgesprochen. Diesem Bürgeranliegen soll nun durch den Erlass einer entsprechenden Satzung entsprochen werden.

Ein Verbot von Feuerwerkskörpern ist nicht nur geboten, weil damit erhebliche Belästigungen bis hin zu gesundheitlichen Einschränkungen insbesondere bei älteren und kranken Menschen vermieden werden können. Betroffen sind vor allem auch Kleinkinder und die große Zahl der in der Stadt lebenden Haustiere, die unter dem Feuerwerk besonders leiden.

Ein solches Verbot ist aber auch aus umweltpolitischer Sicht geboten. So erzeugen die Feuerwerkskörper nicht nur eine hohe Feinstaubbelastung, sondern hinterlassen nachdem abbrennen auch erhebliche Mängel Müll, der die Straßen, Plätze und Grünanlagen der Stadt verdreckt. Aber auch Sicherheitsaspekte sind in diesem Zusammenhang zu beachten, so werden Feuerwerkskörper oftmals im Bericht von Mülltonnen angezündet.

 

Zurzeit besteht ein teilweises Verbot von Feuerwerkskörpern in insgesamt 91 Städten in der Bundesrepublik Deutschland und die Zahl wird jedes Jahr mehr.

Dabei ist es für die Umsetzung und Einhaltung eines solchen Verbotes nicht damit getan eine entsprechende Verbotssatzung zu erlassen. Erforderlich ist es auch durch gezielte Maßnahmen auf das Verbot und seine Sinnhaftigkeit hinzuweisen. Und für seine Akzeptanz zu werben. Eine Verbotssatzung sollte auch die Möglichkeit zur Beschlagnahme der Feuerwerkskörper sowie das Aussprechen von Verwarnungsgeldern beinhalten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

 

Finanzhaushalt

Nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x 

 

 

 

Begründung: 

Umwelt- und Klimaschutz 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen