Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Greifswalder Bürgerschaft beschließt, dass in der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung einer Hundesteuer folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

In § 3 Steuermaßstab und Steuersatz

Absatz 1

 

ab dem 01.01.2021

            

für den 1. Hund

80,00 EUR

für den 2. Hund

125,00 EUR

für jeden weiteren Hund

170,00 EUR

                  

In § 4 Steuerfreiheit, Steuerbefreiung

 

-          Aufnahme eines neuen Punktes „Hunde, die von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden“ in die Liste der steuerbefreiten Hunde in § 4 Absatz 2 sowie Streichung von § 4 Absatz 4

-          Streichung von § 4 Absatz 2 Nr. 2 und Nr. 5 für Jagdhunde und Versuchstierhunde

-          Aufnahme eines neuen Absatz 4 „Auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins wird einmalig eine Steuerbefreiung für 24 Monate gewährt.“

 

In § 5 Steuerermäßigungen

 

-          Streichung von § 5 Absatz 7 für gewerbliche Zucht

 

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Sachdarstellung

Diese Beschlussvorlage der Verwaltung spiegelt inhaltlich vollumfänglich den Beschlussvorschlag BV-P-ö/07/0018 „Tierschutzgerechte Hundesteuer“ der Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ wider. Die Verwaltung kann den Ansatz der Einbringer der Fraktionsvorlage, mit den beabsichtigten Satzungsänderungen den Tierschutz zu unterstützen, nachvollziehen. Die Verwaltungsvorlage ergänzt lediglich um eine Änderung der Hundesteuersätze, um gegenüber der Fraktionsvorlage eine Aufkommensneutralität für den städtischen Haushalt anzustreben. Steuereinnahmeverluste durch die inhaltlichen Änderungen der Fraktionsvorlage werden so prognostisch durch die erhöhten Steuersätze kompensiert.

 

Aktuelle Hundesteuersätze:

 

für den 1. Hund

72,00 EUR

für den 2. Hund

114,00 EUR

für jeden weiteren Hund

156,00 EUR

 

Die Steuersätze in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sind seit 2005 stabil und wären auch nach einer Erhöhung niedriger als in allen anderen großen Städten in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Zum Vergleich (für den Ersthund):

 

Rostock                               144 EUR/Jahr

Neubrandenburg                  96 EUR/Jahr

Schwerin                             108 EUR/Jahr

Wismar                                100 EUR/Jahr

Stralsund                               95 EUR/Jahr

 

Nachfolgend die unveränderte Sachdarstellung zu den Satzungsänderungen durch die Fraktionsvorlage:

 

  1. Tierschutzvereine haben eine wichtige und immer weiter an Bedeutung gewinnende Funktion in der Gesellschaft. Um diese Vereine stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern, sollen durch solche Vereine vermittelte Hunde dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit werden hierbei ausschließlich eingetragene Tierschutzvereine berücksichtigt. Als Beleg soll der Vermittlungsvertrag zwischen dem/der Hundehalter:in und dem Tierschutzverein gelten.

 

  1. Das Halten von Jagdhunden und Versuchstierhunden stellt keinen ausreichenden Grund für eine Steuerbefreiung dar.

 

  1. Durch einen Hundeführerschein erwerben Hundehalter:innen die nötigen Kompetenzen für einen den Bedürfnissen von Tier und Halter:in entsprechenden Umgang mit ihrem Hund. Lerninhalte sind in der Theorie Kenntnisse zu Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Fortpflanzung von Hunden. Der praktische Teil zielt auf einen sicheren Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit ab. Alltagssituationen werden auf Basis von Vertrauen, Kommunikation und artgerechtem Verhalten geübt und Gefahren für Bürger:innen sowie andere Hunde minimiert. Diese Ausbildung ist zeit- und kostenintensiv, eine Steuerbefreiung von 24 Monaten kann den Kosten eines Hundeführerscheins entsprechen.

 

  1. Die finanzielle Begünstigung von gewerblich tätigen Hundehändler:innen und Züchter:innen soll ausgesetzt werden. Der Anreiz, mit Hunden Geld zu verdienen ist mit dem Wohl der Tiere nur schwer vereinbar.
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

2021 ff.

Finanzhaushalt

nein

2021 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - entfällt