Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0015-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Gültigkeit der „Sofortfonds-Förderrichtlinie zur Unterstützung besonderer Härtefälle bei Unternehmen und sonstigen wirtschaftlich tätigen Einrichtungen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zusammenhang mit Einschränkungen durch die Corona-Pandemie“ bis zum 31.03.2021 zu verlängern und die Richtlinie dahingehend abzuändern, dass auch Anträge durch Antragsberechtigte gestellt werden können, die bereits entsprechende Hilfen durch die Bundesrepublik Deutschland oder ein Bundesland erhalten bzw. in Aussicht gestellt bekommen haben. Solche Anträge können gestellt werden für einen Förderungszeitraum, für den bisher keine Fördermittel durch andere öffentliche Stellen gewährt wurden. Ebenso ist die Richtlinie dahingehend abzuändern, dass auch laufende Kosten zum Lebensunterhalt als sogenannter „Unternehmerlohn“ gefördert werden können. Für diese Förderrichtlinie ist die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ anzuwenden. Eine tatsächliche Überkompensation durch verschiedene Entschädigungs- und Fördermaßnahmen bleibt weiterhin ausgeschlossen.

2. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Übertragung der Sofortfonds-Mittel in das Jahr 2021 und der Einführung eines „Stadtgeldes“ aus den zum 31.03.2021 nicht verbrauchten Mitteln aus dem Sofortfonds. Dieses Stadtgeld soll allen Greifswalder Bürgern in Form von in Greifswald zu verbrauchenden Einkaufsgutscheinen übersandt werden, bspw. 10€ für jeden erwachsenen Greifswalder und 20€ für jeden unter-18jährigen. Vorrangig zu unterstützen sind Greifswalder Bürger, die seit dem 15.03.2020 Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld geworden sind.

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Sachdarstellung

Am 22. April beschloss die Bürgerschaft mit überwältigender Mehrheit die Vorlage „Solidarisch miteinander gegen die CORONA-Pandemie inkl. Sofortprogramm für Greifswald“, die insbesondere einen Sofortfonds für Greifswalder Unternehmen in Höhe von einer Million Euro beinhaltete. Aufgrund einer Entscheidung des Innenministeriums bedurfte dieser Sofortfonds eines Nachtragshaushalts, der am 2. Juli beschlossen wurde und Anfang Oktober genehmigt wurde, über 5 Monate nach dem ursprünglichen Beschluss.

Durch diese bei der Verabschiedung nicht absehbare Verzögerung hat sich die Situation dahingehend geändert, dass die im April verabschiedete Richtlinie verändert werden muss. Insbesondere der grundsätzliche Ausschluss einer Doppelförderung durch die Stadt und den Bund und/oder Land erweist sich für das Abfließen der Gelder als hinderlich. Die dazu durch die Wirtschaftministerien in Bund und Land gegebenen Auskünfte sind widersprüchlich. Um diesen Widerspruch zu heilen, haben wir unsere Beschlussvorlage geändert und mit dem Landeswirtschaftsministerium abgestimmt. Eine Förderung aus städtischen Mitteln ist förderrechtlich möglich für einen Zeitraum, für den bisher keine Fördermittel durch andere öffentliche Stellen gewährt wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, dass durch die Stadt im gleichen Zeitraum wie durch andere öffentliche Stellen gefördert wird, sofern eine andere Bemessungsgrundlage angewendet wird. Hierfür bietet sich die Förderung der laufenden Kosten zum Lebensunterhalt in Form eines „Unternehmerlohns“ an, was bisher weder durch Bund noch Land gefördert wird. Daher soll die Förderrichtline, insbesondere § 3 und §4, Nr. 1b, entsprechend geändert werden. Eine tatsächliche Überkompensation durch verschiedene Fördermittelgeber, also das Erhalten von mehr Fördermitteln als tatsächlich Corona-bedingt Einnahmeausfälle entstanden sind, ist selbstverständlich weiterhin auszuschließen.

Selbst mit dieser Änderung besteht durchaus die Möglichkeit, dass die in den Nachtragshaushalt 2020 eingestellten Mittel für den Sofortfonds nicht vollumfänglich abfließen. Damit dieses Geld jedoch in Gänze der Greifswalder Wirtschaft zugutekommt, sollte aus den verbleibenden Mitteln ein sogenanntes „Stadtgeld“ eingeführt werden. Verschiedene Städte in Deutschland, wie bspw. Marburg (https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/haushalt/marburg-schuettet-15-millionen-euro-stadt-geld-aus-2007801/) oder Ahrensburg (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-Ahrensburg-will-Einzelhaendler-unterstuetzen,stadtgeld100.html) haben ein solches Instrument bereits erfolgreich genutzt bzw. planen dies. Die Höhe des Stadtgeldes soll sich unterscheiden zwischen Erwachsenen und unter 18jährigen; möglich wären bspw. 10€ für Erwachsene und 20€ für Kinder und Jugendliche. Je nach Höhe der verfügbaren Mittel aus dem Sofortfonds sind auch andere Beträge denkbar. Vorrangig sollen hierbei die direkt von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffenen Greifswalder, Arbeitslose und Kurzarbeiter, unterstützt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021 

Finanzhaushalt

Ja

2021 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Eine Deckungsquelle ist nicht erforderlich, da die Gelder bereits im Haushalt eingestellt sind.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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28.12.2020 - Hauptausschuss (HA) - abgelehnt

Erweitern

01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen