Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern eine Genehmigung zur Abweichung von § 15 Abs. 2 GemHVDoppik M-V mit dem Ziel zu erwirken, dass die nicht ausgereichten Finanzmittel aus dem, am 22. April 2020 beschlossenen, Corona-Soforthilfefonds im Jahr 2021 verwendet werden dürfen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Greifswald Marketing GmbH aus den bis zum 31.12.2020 nicht ausgereichten Finanzmitteln des Coronahilfefonds, zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind für eine Ausreichung von Citygutscheinen im Wert 50,00 € an alle Greifswalder Bürger*innen unter 18 Jahre bzw. den Sorgeberechtigten zur Verfügung zu stellen, die zum 01.10.2020 in Greifswald wohnhaft sind. Ebenso sind allen Greifswalder Bürgern, die seit dem 15.03.2020 Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld geworden sind, Citygutscheine im Wert von 50,00 € zur Verfügung zu stellen.
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Sachdarstellung

 Mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein 

2020 

Finanzhaushalt

Nein 

2020 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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