Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0047-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die im Haushaltsjahr 2020 nicht     verbrauchten bzw. nicht schon für 2021 anderweitig fixierten Mittel des Haushaltstitels „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ (Produkt 57100000/Sach-konto 54190000/Untersachkonto 79100.71700) in das Jahr 2021 zu übertragen.
    Diese Mittel sind zur direkten Unterstützung von durch die Corona-Pandemie geschädigten Greifswalder Unternehmen, Selbstständigen und wegen der Corona-Pandemie hilfsbedürftig gewordenen Einwohnerinnen und Einwohnern zu verwenden.

 

  1. Unternehmen wie auch Selbstständige können aus diesen Mitteln einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 900,00 € je Lockdown-Monat (Dezember 2020 – Februar 2021) beantragen (bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat). Für Unternehmen bzw. Selbstständige, die erst nach dem Vorjahresmonat gegründet worden sind, ist ein gemittelter Monatsumsatz aus dem Zeitraum vor der Lockdownperiode zum Vergleich anzusetzen. Ein nicht vollständiger Monat im Lockdown ist als ganzer Monat zu bewerten (z.B. Dezember 2020). Es dürfen nicht mehr als 90% der ungedeckten Fixkosten gefördert werden. Hierbei darf ein fiktiver Unternehmerlohn bis zur Pfändungsfreigrenze angesetzt werden.
    Die „Dritte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ ist anzuwenden, wenn die beantragten Hilfen eine Doppelförderung darstellen oder auch nur vermuten lassen.
    Die Förderung von Unternehmen und Selbstständigen gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 245.000,00 €.

 

  1. Jede begünstigte Person des Greifswalder „Kultur- und Sozialpasses“ erhält einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50,00 € bei Verlängerung oder Neuantrag des KUS-Passes.

 

  1. Von Corona-bedingter Kurzarbeit betroffenen Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner erhalten auf Antrag einmalig jeweils Citygutscheine in einer Gesamthöhe von 50 €. Antragsberechtigt sind Kurzarbeitszeiten ab Dezember 2020.
    Die Förderung für KUS-Inhaber und Kurzarbeiter gilt bis zu einer Gesamtfördersumme von 150.000 €.

 

  1. Auch für digitale Kulturevents für Greifswalder von Greifswaldern können in Lockdown-Zeiten Förderungen beantragt werden. Bei der Event-bezogenen Förderung sollen jedoch Doppelförderungen zum fiktiven Unternehmerlohn nach Pkt. 2 vermieden werden.

Diese Förderung gilt in einer Gesamthöhe von 40.000,00 €.  

 

  1. Die Stadt Greifswald beschafft im Umfang 10.000,00 € FFP2-Masken, die dann umgehend kostenfrei an Bedürftige verteilt werden sollen.

 

  1. Die restlich verbliebene Summe wird für außerplanmäßigen Corona-Hilfen bzw. im Falle eines Mehrbedarfs aus Pkt. 2 - 4 verwendet bzw. bei Verlängerung des Lockdowns über Februar 2021 hinaus.

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Greifswald Marketing GmbH weitere Hilfestellungen zur Verbesserung der Marktpräsenz auch unter pandemischen Bedingungen zu leisten. Dazu gehören als mögliche Maßnahmen:
    • Schaffung einer gemeinsamen Plattform, auf der Handel, Gastronomie und Kulturschaffende ihre Angebote präsentieren (Innenstadt, Elisenpark und die Einkaufszentren)(1)
    • Möglichkeit, individuelle Gutscheine auch Online zu erwerben
    • Unterstützung bei der Einführung von Click & Collect und Online-Shops
    • Bessere Sichtbarkeit dieser Maßnahmen durch Werbung in Social Media, Radio und OZ (auch unterstützt durch redaktionelle Beiträge)
    • Einführung eines Lieferdienstes(2)

 

  1. Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an alle Vermieterinnen und Vermieter dieser Stadt, deren Mieterinnen und Mieter aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an der vollständigen Nutzung ihrer gemieteten Räumlichkeiten gehindert sind, für Verhandlungen über Mietsenkungen bereit zu stehen.

 

  1. Die Bürgerschaft und der Oberbürgermeister appellieren an die Bundes- und Landeregierung die Förderprogramme für von Pandemie betroffene Unternehmen möglichst praxisnah, effizient und zeitnah umzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Beschluss in geeigneter Form bekannt zu machen und zu bewerben sowie dabei auch gleich die Ausgabestellen für die Gutscheine an Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter anzuzeigen.
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Sachdarstellung

Die im Nachtragshaushalt 2020 eingestellten Mittel im Haushaltstitel „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige“ inklusive dem Corona-Hilfsfonds in Höhe von einer Million Euro wurden zu großen Teilen nicht verbraucht. Die Pandemie hält jedoch auch im Jahr 2021 weiter an. Sie bedroht die Existenz von Greifswalder Unternehmen und bürdet auch Greifswalder Bürgern mitunter schwer zu schulternden Lasten auf. In der Sitzung des erweiterten Präsidiums am 11.01.2021 wurde diskutiert, einen Weg zu finden, um diese Restmittel ihrem ursprünglichen Zweck zuzuführen.

 Unternehmen & Selbstständige entscheiden selbst über die Höhe des zu beantragenden fiktiven Unternehmerlohns (bis zu 900 € je Lockdown-Monat mit Umsatzeinbußen von mehr als 70% wären möglich). „Jede begünstigte Person des Greifswalder „Kultur- und Sozialpasses“ bedeutet beispielsweise, dass bei einer entsprechenden Familie mit drei Kindern 5 Gutscheine á 50 € auszuteilen wären. Im Falle von Kurzarbeit ist Kinderanzahl im Haushalt ebenso zu berücksich-tigen. Kinder sind nur einmal zu berücksichtigen (z.B. falls beide Elternteile in Kurzarbeit sein sollten).

 

Die im Punkt 5 angeführten digitalen Kulturevents sollen den Kulturschaffenden in dieser Zeit zumindest einen gewissen Spielraum schaffen und anderseits aber auch eine breitere Kommunikation insbesondere unter Jugendlichen befördern.

 

Die unter Pkt. 6 zu beschaffenden Masken könnten dann über die Tafel, das Behindertenforum und ähnliche Einrichtungen kostenfrei verteilt werden. Derartige Masken sind vorgeschrieben und sind als Verbrauchsmaterialien zu betrachten, die nur einmalig zu benutzen sind. Dies sind zusätzliche Kosten, die jetzt getätigt werden müssen und bislang in der sozialen Breite durch kein Programm unterstützt werden. Lediglich für Senioren gibt es ein Teilprogramm des Bundes dazu.

 

Unter Punkt 8 sind zwei Kopfnoten verzeichnet, die da lauten:

(1)             Beispiel: Einkaufen in Göttingen – Seite ist aktuell erweitert worden um die Punkte Lieferung und Online Shop)

(2)             z.B. wie es die Stadt Fürth macht hier: die Aktion “Fürth bringt‘s (Lieferdienst könnte z.B. auch Dinge zur Ansicht bringen und am nächsten Tag wieder abholen)

 

Die Verwaltung informiert über Bedarf und Möglichkeiten, wenn mehr Anträge auflaufen oder die aktuelle Lockdown-Phase länger als Februar 2021 dauern sollte.

Was wäre die zu erwartende Reichweite dieser Vorlage?

Unternehmen & Selbstständige: Die vorgeschlagene Gesamtsumme von 245.000 € würden so für 270 Monate fiktiver Unternehmerlohn á 900 €/Monat reichen. Das wären dann bei 3 Lockdown-Monaten bis zu 90 Unternehmer und Selbstständige, die bei erheblichen Umsatzeinbrüchen derart gefördert werden könnten.

KUS-Inhaber / Kurzarbeiter: Die vorgeschlagene Gesamtsumme von 150.000 € würden so für Gutscheine á 50 €               für 3.000 KUS-Inhaber & Kurzarbeiter reichen.

 

Unternehmen und Selbstständige, die bei der Überbrückungshilfe III den fiktiven Unternehmerlohn mit beantragt haben bzw. schon erhalten, sind von der Förderung nach Pkt. 2 dieser Vorlage ausgeschlossen. Es soll damit eine doppelte Förderung per „fiktiver Unternehmerlohn“ vermieden werden.

 

Wer ist antragsberechtigt für den KUS? (erreichbare Gruppen: https://www.greifswald.de/de/familie-wohnen/familie/kultur-und-sozialpass/)

Mit dem Instrument KUS wären nahezu alle bislang noch anzusprechende Gruppen erreichbar. Es gibt keinen extra Prüfungsbedarf.

 

Welche Funktionen erfüllen Citygutscheine? Welche Beispiele gibt es? (https://www.capital.de/wirtschaft-politik/regionalwaehrungen)

Citygutscheine sind de facto eine lokale Währung, um vermehrt Kaufkraft vor Ort zu sichern. Das Einlösen der Citygutscheine käme dann hier vor allem Einzelhändler zugute.

 

Wo können in Greifswald Citygutscheine unter Corona-Bedingungen eingelöst werden? (http://www.aasys.de/greifswald/GS_Teilnehmerliste.pdf)

Da viele Läden und vor allem Sport- und Veranstaltungsräume geschlossen sind, ist die ansonsten doch breite Auswahl z.Z. ziemlich eingeschränkt (möglich sind zurzeit: z.B. 2 Apotheken (z.B. wegen Masken); Lebensmittel wie „nah & frisch“; bestellbare Waren: z.B. Buchhandel, Papierhaus, Spielzeugladen; Dienstleistungen: wie 1x Optiker, Näherei, Fahrradwerkstatt). Vielleicht schließen sich noch ein paar Läden dem Konzept an?

 

Warum sollen KUS-Inhaber den Gutschein antragsfrei bekommen? Wo ist deren Mehrbelastung? Die Schließung von KiTas, Schulen und diversen sozialen Einrichtungen sowie die erhöhten Hygieneanforderungen sind nur einige Beispiele, die insbesondere Kinder, Alleinerziehende, Ältere, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen treffen.

 

Welche Hilfen sind bereits für 2021 im Gange?

Die hier vorgeschlagenen Förderungen wären eine weitere wichtige Facette im kommunalen Corona-Hilfspaket von Greifswald.

 

# Belebung Innenstadt

-                     Ausbau des öffentlichen WLAN-Netzes, Ausbau digitaler Angebote und Werbemaßnahmen zur Belebung der Greifswalder Innenstadt (BV-P-ö/07/0020-04)

-                     Übergangslösung für leerstehende Ladenflächen (BV-P-ö/07/0020-04)

-                     Planung von Werbemaßnahmen und Events bis einschließlich 2022 (BV-P-ö/07/0020-04)

-                     Kooperation mit „Gutes aus Vorpommern“ und weiteren vorhandenen Portalen (BV-P-ö/07/0020- 04)

-                     Schaffung Personalstelle über Projektförderung (BV-P-ö/07/0020-04)

-                     Portal für Handel, Kultur … (Stadt, Greifswald Marketing GmbH, VGI via https://greifswalder-innenstadt.de/die-innenstadt/; https://greifswalder-innenstadt.de/liefern-abholen/)

 

# Studenten & lokale Wirtschaft

-                     Gutschein-Verlängerung für Studentinnen und Studenten („Erstis“) (BV-P-ö/07/0024-03)

 

# Schulen

-                     Laptop-Ausstattung für Schulen und Schüler (via Medienentwicklungsplan und Fortschreibung BV-V/07/0253-01, BV-V/07/0360)

-                     CO2-Monitoring in Klassenräumen (BV-P/07/0186-01)

-                     Luftreinigungsgeräte an Greifswalder Schulen (BV-P-ö/07/0013, BV-P-ö/07/0026-05)

 

# Weitere Maßnahmen der Stadt zumeist in Verbund mit ihren kommunalen Unternehmen und unterstützt von Beschlusslagen der Bürgerschaft aus 2020:

-                     umfassendes, laufend aktualisiertes Informationsangebot auf der Homepage der Stadt

-                     Stundung von Steuern, Mieten, Betriebskostenvorauszahlungen durch die Stadt, Stadtwerke, Abwasserwerk, WITENO und WVG

-                     Moratorium bei Gebühren- und Preiserhöhungen aller städtischen Gesellschaften

-                     umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für Unternehmen zu Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land durch die WFG "RettungsringMV"

-                     "greifswald-isst-zuhause" und "greifswald-kauft-zuhause" durch die GMG

-                     Aufstockung Kurzarbeitergeld bei allen städtischen Einrichtungen

-                     Zuschusserhöhung an Vereine zur Aufstockung Kurzarbeitergeld

-                     Aufrechterhaltung aller städtischen Baustellen trotz schwieriger Umstände

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020/21

Finanzhaushalt

Ja

2020/21

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

57100.54190000.
79100.71700

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

 

zu Punkt 2:

zu Punkt 5:

zu Punkt 6:

zu Punkt 7:

in 2020 verbliebene Mittel

 

 

 

 

245.000

40.000

10.000

236.310

Σ 531.310

2

1

57500.54190000.

79000.71700

Komm. Tourismusförderung, Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

 

zu Punkt 3 + 4:

 

 

 

 

150.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

1.005.000

473.690

0

2

2020

827.500

148.464,80

529.035,20

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Hinweis der Verwaltung: Die Mittel sind noch zu übertragen. (Pkt. 1). Da das Budget für die Greifswald-Gutscheine aller Voraussicht nach alleine durch die Verlängerung der Erstwohnsitzkampagne nicht ausgeschöpft wird, sollte hier sachgerecht das bereits vorhandene Budget aus der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 29.12.2020 zur Ausgabe von Citygutscheinen -Coronahilfe zur BV-P-ö/07/0024-03 mitgenutzt werden.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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