Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

„Die Förderung von Unternehmen gilt bis zu einer Gesamtförderungsgrenze von 246.000 Euro“
wird geändert in:

 

„Die Förderung von Unternehmen gilt bis zu einer Gesamtförderungsgrenze von bis zu 700.000 Euro, mindestens jedoch 400.000 Euro.“

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Sachdarstellung

 Unternehmer und Selbstständige befinden sich in einer akuten finanziellen Krise. Ihnen wurde mit Beschluss vom 22.04.2020 eine städtische Förderung von 1 Millionen Euro durch die Bürgerschaft zugesichert. Diese Summe ist bereits seit der Sitzung des Hauptausschusses am 28.12.2020 durch den Beschluss Einstellung eines Innenstadtmanagers etc. um einige Hundertausendeuro geschrumpft.

 

Insoweit ist es unabdingbar unseren Unternehmern und Kaufleuten unsere zugesagten Hilfen in der restlichen Höhe, in dieser immer zunehmenden Krise, endlich zukommen zu lassen. Alles andere ist unglaubwürdig und widerspricht unserem eigenen Beschluss vom

22. April 2020. Aufgrund dessen beantrage ich in Anbetracht eines Kompromisses die Summe auf jeden Fall auf mindestens 400.000 Euro aufzustocken.                                             

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt