Informationsvorlage - IV/07/0041

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Verwaltung informiert über die Notwendigkeit für den Ausbau von weiteren Anliegerstraßen.

Die nachfolgende Aufstellung ist beispielhaft und hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. In dem Doppelhaushalt 2021/2022 ist mit der Aufnahme der Klaus-Groth-Straße hiermit begonnen worden. Diese Verfahrensweise sollte für kommende Haushalte beibehalten werden.

Nachfolgend aufgeführte Anliegerstraßen kommen hierfür in Frage. Eine Priorisierung muss im Zuge der politischen Diskussion dazu erfolgen.

 

Am Bierbach

Am Teich

Bleichstraße (von Brinkstraße bis F.-Mehring-Straße) 

Boddenweg

Ellernholzstraße

Friedhofsweg

Gartenweg

Georg-Büchner-Straße

Georg-Engel-Straße

Grimmer Straße (von Grimmer Landstraße bis Durchlass Richtung neuer Friedhof)

Hebbelstraße

Herderstraße (von Schillerstraße bis Hebbelstraße)

Hölderlinstraße

Kastanienstraße

Lessingstraße

Mittelstraße

Müntherstraße

Rostocker Straße

Sassnitzer Weg

Soldmannstraße (von Loitzer Landstraße bis Osnabrücker Straße)

Thomas-Müntzer-Straße

Uhlandstraße

Verlängerte Scharnhorststraße

Wielandstraße

Wilhelm-Raabe-Straße

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Beschlüsse

Erweitern

11.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

31.05.2021 - Hauptausschuss (HA) - zur Kenntnis genommen

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