Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0406-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduktionskonzept und Naturschutzberatung für eine nachhaltige Landwirtschaft
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.1 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Liegenschaften/Forsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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03.06.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit
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Beratung
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03.06.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,
- die Umsetzung des mit Beschluss der Bürgerschaft vom 2. Juli 2018 (B734-28/18) „Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft“ geforderten und in der Anlage 1 beigefügten „Gesamtkonzeptes“
sowie das detaillierte „Reduktionskonzept Biodiversitätsgefährdenden Stoffe“ (Anlage 2) in der Fassung vom 21.05.2021 (Version 4.2) und
- den „Leitfaden“ für die Erarbeitung von Betriebsnaturschutzberatungen und Betriebsnaturschutzkonzepten vom 14. April 2021 gemäß Anlage 3 im Sinne des im Beschluss BV-V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ unter Punktes 13 aufgeführten Naturschutzgutachten und
- mit Pächtern, die die Festlegungen aus den Punkten 1 und 2 erfüllen, werden bei Auslaufen von Pachtverträgen Verhandlungen über eine Weiterverpachtung aufgenommen, ohne dass zuvor eine (öffentliche) Ausschreibung der Flächen erfolgt. Hier findet Ziff. 13 des Beschlusses BV-V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ Anwendung. Die Einhaltung der Verpflichtung ist regelmäßig und vor einer Verlängerung zu prüfen. Dies gilt ab der Beschlussfassung zu diesem Konzept für alle zu diesem Zeitpunkt laufenden Pachtverträge unabhängig von ihrer Restlaufzeit.
- auf Eigentümer-Pächter-Beziehungen, die fortgesetzt den Anforderungen des Reduktionskonzeptes nicht genügen, findet Ziff. 13 des vorgenannten Beschlusses BV-V/07/0041 vom 4. November 2019 zu den allg. Pachtbedingungen keine Anwendung und diese auslaufende Pachtverträge sind entsprechend regulär auszuschreiben. In schweren Fällen der Nicht-Umsetzung dieses Konzeptes sollen Pachtverträge auch vorzeitig beendet werden; bei Neuabschluss ist ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht vorzusehen.
Sachdarstellung
Zu 1. Reduktionskonzept und 2. Betriebsnaturschutzberatungen
Die Bürgerschaft hat mit Beschluß vom 02. Juli 2018 grundsätzliche Eckpunkte ihrer Landwirtschaftspolitik gefasst und dabei u.a. gemäß Punkt 3 gefordert:
„… Die Verwendung von die „Biodiversität gefährdenden Stoffen“ soll in einem mit den Pächtern abzustimmenden Konzept schrittweise reduziert werden.
a) Glyphosat soll bis Ende 2020 entsprechend der Empfehlung des Julius Kühn Instituts (Bundesforschungsinstitut) gemäß Anlage 2 auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Die Verwendung ist der Stadt anzuzeigen.
b) Für andere die „Biodiversität gefährdende Stoffe“ ist durch die Verwaltung bis Ende 2020 ein mit den Pächtern, der GAI und Institutionen der landwirtschaftlichen Fachberatung abgestimmtes Konzept zur Reduzierung dieser Stoffe vorzulegen.
c) Bei Pachtvertragsverlängerungen oder Neuabschluss von Verträgen sind diese Vorgaben und Ziele zu vereinbaren. ...“
Das unter 3 b zu erarbeitende Konzept liegt nunmehr vor und ist in Form einer Zusammenfassung und als „Gesamtkonzept“ bezeichnet als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Im Beschluss BV—V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ ist unter anderem in Punkt 13 aufgeführt:
„… Regional-ansässige Betriebe, die durch Naturschutzgutachten bestätigt eine nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft betreiben, können auch nach einer mindestens 12-jährigen Pacht ein erneutes Pachtverhältnis zugesprochen bekommen. Es sind entsprechend des Beschlusses „Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen“ neue Ziele zu vereinbaren, welche eine qualitativ stärkere Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft ermöglichen.“
Darüber hinaus wurde mit dem weiteren Beschluss BV—V/07/0063 vom 04.11.2019 „Kriterien für die Neuvergabe von landwirtschaftlichen Flächen“ u.a. auch gefordert, dass „ … Für die Definition geeigneter flächenspezifischer Maßnahmen (wird) von der Stadtverwaltung vorab eine qualifizierte landwirtschaftliche Naturschutzberatung beauftragt.“ wird.
Im Rahmen der Diskussionen auch zu diesem Thema wurde sehr deutlich, dass für eine nachhaltige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche stets die gesamte Betriebsfläche berücksichtigt werden sollte und nicht nur die stadteigenen Flächen separat zu sehen sind. Nur so lassen sich wirkliche nachhaltige Effekte flächenübergreifend erreichen. Insbesondere durch den Zusammenschluss in der GAI wird dieses Ansinnen auch durch die Mitgliedsbetriebe mitgetragen, auch bei den Betrieben, bei denen der städtische Flächenanteil geringer ist.
Alle Mitgliedsbetriebe der GAI wollen für ihre Betriebe die, auch vom Land finanziell geförderten, Betriebsnaturschutzkonzepte und damit die im o.g. Beschluss aufgeführten Naturschutzgutachten, erarbeiten lassen, um aus diesem Konzept konkrete und speziell für ihren Betrieb erarbeitete Vorschläge für eine naturschutzorientierte Landbewirtschaftung umzusetzen. Die Erarbeitung dieser Betriebsnaturschutzkonzepte kann durch verschiedene, zugelassene und seitens des Landes MV zertifizierte Institutionen bzw. die entsprechenden Berater:innen erfolgen, die ihre eigene Systematik eines Konzeptes haben.
Um im Rahmen der GAI einen prinzipiell doch weitgehend vergleichbaren Aufbau und somit gleichen Inhaltsschwerpunkten des Konzeptes zu erreichen, wurde vom Vorstand der GAI eine AG bestehend aus Vorstandsmitgliedern, Vertreter:innen der Beratungsinstitutionen Ökoring e.V. und LMS Agrarberatung und einigen Landwirten gebildet, die einen sogenannten Leitfaden für die Erstellung der Betriebsnaturschutzkonzepte und die dafür erforderliche Betriebsnaturschutzberatung erarbeitet haben. Damit wird vor allem erreicht, dass trotz der Beauftragung unterschiedlicher Institutionen, eine weitgehend gleiche Struktur der Konzepte zu erkennen ist. Maßnahmen die städtischen Flächen betreffen werden dabei gesondert ausgewiesen.
Auf der Basis dieser Konzepte können dann individuelle Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Betrieb/Pächter sowie auch der GAI zur Umsetzung konkreter und auf den jeweiligen Standort bezogener Maßnahmen geschlossen werden.
Insofern ist der als Anlage 3 beigefügter Leitfaden eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltigere Landwirtschaft.
Zu 3 und 4. Pachtvertragsgestaltungen
Gemeinsamer Ausgangspunkt der vielfältigen Aktivitäten der Beteiligten in der GAI war und ist stets der Ansatz einer kooperativen Zusammenarbeit (vgl. GAI-Leitbild laut Bürgerschaftsbeschluss). Von diesem Grundgedanken geleitet, setzen sich die Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit den Verpächtern der landwirtschaftlichen Flächen für eine nachhaltigere Landwirtschaft ein und sind bereit, auch selbst einen stärkeren Beitrag dafür zu erbringen (vgl. auch die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen zwischen Stadt und ihren Pächtern).
Dieses geschieht vor allem in der Erfüllung der anspruchsvollen Ziele des „Reduktionskonzeptes“, aber auch durch gezielte Umsetzung von konkreten Vorschlägen aus den Betriebsnaturschutzkonzepten.
Mit der Realisierung der beiden vorgenannten elementaren Grundlagen, die mit dieser Vorlage von der Bürgerschaft beschlossen werden, erhoffen sich die Landwirte eine solide Basis für die Weiterentwicklung der bestehenden Betriebe. Nur klare Perspektiven bei der Betriebsführung bilden die Grundlage für die anstehenden qualitativen Änderungen in der Flächenbewirtschaftung, u.a. bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation von notwendigen Investitionen, z.B. bei der Anschaffung von Bodenbearbeitungsgeräten, noch vielmehr aber bei langfristigen Investitionen in Immobilien (z.B. Getreidetrocknung, Lagerhallen, Stallbauten).
Die Umsetzung der beiden Eckpunkte (Reduktionskonzept und Betriebsnaturschutzberatung) sollte insoweit als hinreichend für den Nachweis einer nachhaltigen Bewirtschaftung im Sinne des Konzeptes Nachhaltige Landbewirtschaftung in Verbindung mit dem Beschluss zu den „Allgemeinen Pachtbedingungen“ und hier Ziff. 13 betrachtet werden. Insofern kann gemäß Ziff. 13 auf eine öffentliche Ausschreibung der Pachtflächen bei Auslaufen eines Pachtvertrages verzichtet werden und mit dem bisherigen Pächter ein Anschlusspachtvertrag ausgehandelt werden.
Diese Regelung dient dann auch für die Pächter, die gemäß Beschluss BV-V/07/0200-01 vom 02.07.2020 „Befristete Verlängerung von landwirtschaftlichen Pachtverträgen“ zunächst einen kurzfristigen Pachtvertrag erhalten haben.
Mit dem Verfahren wird dem Grundgedanken der Kooperation, der Übernahme von gemeinsamer Verantwortung Rechnung getragen und es würdigt das Engagement der Kooperationspartner angemessen. Darüber hinaus wird mit dem Neuabschluss der vertraglichen Regelungen hinsichtlich des Reduktionskonzeptes und der Realisierung von Maßnahmen aus der Betriebsnaturschutzberatung ein wesentlicher Meilenstein bei der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft durch das Zusammenwirken von Stadt und Pächtern erreicht.
Mit der im Beschlusstext unter 4. genannten Regelungen wird dagegen klargestellt, dass es bei Verstößen bzw. Nichteinhaltung der im Reduktionskonzept beschriebenen Zielstellungen zu einer Ausschreibung der betreffenden städtischen Flächen kommt. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden dann die im Reduktionskonzept beschriebenen Kriterien und Vorgaben zu Grunde gelegt.
Insoweit wird mit dieser Regelung Nr. 4 sehr deutlich gemacht, dass es keinen Automatismus bei Vertragsverlängerungen gibt und die landwirtschaftlichen Betriebe sich den höheren Anforderungen des Reduktionskonzeptes stellen müssen.
Die mit dieser Beschlußvorlage vorgenommene Präzisierung der Ziff. 13 aus dem Beschluss BV—V/07/0041 vom 4. November 2019 „Allgemeine Pachtbedingungen für landwirtschaftliche Verträge“ schafft insoweit Klarheit und Sicherheit bei der Umsetzung der Beschlüsse zur Landwirtschaft für alle Betroffenen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)?nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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453 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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749,5 kB
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