Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0472-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, den Beitritt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Gründungsmitglied im Verein für Regionalmarketing und –entwicklung Vorpommern, mit Sitz in Greifswald, zu veranlassen. Die im Zuge der Umstrukturierung der regionalen Wirtschaftsförderstruktur bei der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH (WFG) nicht mehr benötigten kommunalen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 EUR in diesem Jahr und 40.000 EUR im Jahr 2022 sollen zur finanziellen Stärkung an die WITENO GmbH ausgezahlt werden.

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Sachdarstellung

  1. Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern:

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Hansestadt Stralsund sowie die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen bereiten die Gründung eines nach außen gerichteten Vereins für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern auf Basis der Ergebnisvariante 3 des agiplan-Gutachtens vor. Hierzu wurde eine interkommunale Arbeitsgemeinschaft gebildet, die sich aus Vertreter*innen der Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, der Hansestadt Stralsund und Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie der Sparkasse Vorpommern zusammensetzt. Unter Berücksichtigung der Empfehlung aus dem Gutachten, hat man sich darauf verständigt, den Verein im IV. Quartal 2021 zu gründen, wobei die Universitäts- und Hansestadt Greifswald eines der Gründungsmitglieder sein soll. Der Verein soll die bestehenden Strukturen, insbesondere im Marketingbereich, weiter nutzen und aufbauen, hierzu zählt unter anderem die Fortführung der Marke „Vorpommern. Deutschlands Sonnendeck“ sowie die dazugehörige Infrastruktur.

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär für Vorpommern soll die Marke „Vorpommern“ weiterentwickelt und zukunftsfähig gestaltet werden. Der Verein dient dem Zweck des Regionalmarketings, der Standortvermarktung sowie der Netzwerkarbeit für die Gesamtregion Vorpommern. Somit nimmt der Verein im Kern die Rollenbilder des Vermarkters, Strategen und Netzwerkers ein. Durch die gezielte Schwerpunktsetzung kann sich der Verein auf die Themen fokussieren.

 

Vorrangige Ziele des Vereins sind:

  1. Die regionale Identität Vorpommerns zu stärken.
  2. Die regionalen Kompetenzen und wirtschaftlichen Potentiale mit Wachstumschancen zu identifizieren und zu fördern.
  3. Die Vernetzung regionaler Akteure in Vorpommern, insbesondere von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik voranzutreiben,
  4. Die Vertretung Vorpommerns auf regionalen Messen sowie die Organisation und Durchführung von eigenen regionalen Formaten. Die Teilnahme an überregionalen Messen wird in enger Abstimmung mit der Landeswirtschaftsförderung Invest in MV erfolgen.
  5. Direkte und regelmäßige Abstimmung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu den Themen Standortmarketing, um die Region Vorpommern passgenau zu repräsentieren
  6. Ein ganzheitliches Marketing für Vorpommern als Region zum Leben & Arbeiten und als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort zu befördern.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:

  1. Netzwerken und Entwicklung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Veranstaltungen und thematische Arbeitsgruppen
  2. Umsetzung von Maßnahmen zum Regionalmarketing unter der Dachmarke „Vorpommern– Deutschlands Sonnendeck“ durch Werbung, Information und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zur Gewinnung von Fachkräften, Studierenden und Zuziehende
  3. Umsetzung ausgewählter Projekte der Regionalentwicklung und des Regionalmarketings.

 

Als Gründungsmitglied wird die Universitäts- und Hansestadt Greifswald darauf hinwirken, diese genannten Schwerpunkte in den satzungsgemäßen Zweck der Vereinsatzung aufzunehmen, womit der Vereinszweck den Zielen und Interessen der Entwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entspricht. Deshalb ist eine Gründungsmitgliedschaft vorteilhaft. Die Satzung sowie die Beitragsordnung sind im Entwurf dem Beschluss beigefügt. Ähnlich lautende Beschlüsse wurden von den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen gefasst. Der finanzielle Mitgliedsbeitrag der Stadt ist mit 10.000 EUR p.a. vorgesehen. Die Hansestadt Stralsund wird kein Gründungsmitglied, behält sich aber einen späteren Beitritt vor.

 

  1. Finanzielle Stärkung der WITENO GmbH
     

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern (WFG). Die Gesellschaft hat seit Mai 2021 ihre nach außen gerichtete Tätigkeit eingestellt. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlte im zweiten Halbjahr 2021 keinen Gesellschafterbeitrag an die WFG. Auch für 2022 ist gemäß aktuellem Wirtschaftsplan kein finanzieller Gesellschafterbeitrag der Stadt vorgesehen. Damit sind 25.000 EUR in diesem und 40.000 EUR im Jahr 2022 nicht zahlungswirksam, wenn der Mitgliedsbeitrag im Verein für Regionalmarketing und –entwicklung berücksichtigt wird.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist an der WITENO GmbH mit 68,7% beteiligt und damit Hauptgesellschafter. Weitere Gesellschafter sind die Universität Greifswald und die Sparkasse Vorpommern. Mit der Alten Mensa und mit dem 2022 zu übergebenden Zentrum für Life Science und Plasmatechnologie verdoppelt die Gesellschaft ihre vermietbaren Flächen. Dies ist auch mit einem deutlich erhöhten Akquise- und Bewirtschaftungsaufwand verbunden, der bis zur Fertigstellung und auch in der ersten Zeit bis zu einem bestimmten Vermietungsgrad nicht in vollem Umfang refinanziert wird bzw. mit dem vorhandenen Personal erledigt werden kann. Von daher sollen frei werdende Mittel, die sonst an die Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH gezahlt worden wären, übergangsweise zur notwendigen finanziellen Stärkung der WITENO GmbH umgewidmet werden. Wir sind überzeugt, dass die Mittel bei der WITENO für eine erfolgreiche Realisierung des Digitalen Innovationszentrums Alte Mensa einschließlich einer guten Zwischennutzung während der Bauphase und einer guten Marktpositionierung des Zentrums für Life Science und Plasmatechnologie gut eingesetzt sind und Greifswald als innovativer Technologiestandort maßgeblich an Bedeutung gewinnt. Es wird eingeschätzt, dass aus beihilferechtlichen Gründen für die Zahlung von Zuschüssen an WITENO die Gesellschaft grundsätzlich betraut werden sollte. Hierzu wurden die notwendigen Schritte eingeleitet.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2021/22

Finanzhaushalt

Ja

2021/22

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

57100/54159000

Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke an sonst. privat. Bereich

10.000 (2022) 

2

1

57100/54120000

Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

25.000 (2021)

2

1

57100/54120000

Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

40.000 (2022)

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

50.000

40.000

0

2

2021

0

0

-25.000

2

2022

0

0

-40.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

2

2021

57100/54159000

25.000

2

2022

57100/54159000

40.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

18.10.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen