Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0169-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Greifswalder Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Nachrüstung von ausgewählten Schulen mit festinstallierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Dabei sollten Räume für den Unterricht von Kindern bis 12 Jahre bevorzugt werden. Es sind Anlagen auszuwählen, die eine mögliche Virenlast nachweislich zu mehr als 99,95 % reduzieren können. Diese Anlagen sollten spätestens zum Herbst 2022 einsatzfähig sein. 

 

Die Verwaltung wählt auf Grundlage ihrer Informationsvorlage IV/07/0052 in geeigneter Abstimmungsform mit den Schulen selbst die betreffende/n Einrichtung/en aus. Die Umsetzung soll aber nur erfolgen, wenn dabei die bereits angekündigten Fördermittel des Bundes genutzt werden können. 

 

Die Gesamt-Investitionshöhe für diesen Beschluss für 2022 ist auf 500.000 € beschränkt. 

 

Beschlusskontrolle: Bürgerschaft März 2022

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Sachdarstellung

Einerseits zeigen die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie, wie stark gerade die Altersgruppe unter 14 Jahre betroffen ist und wie sehr die Corona-Pandemie die Abläufe an den Schulen behindert. Andererseits sind mobile Luftreiniger nur eine Übergangslösung. Sie filtern zwar zuverlässig, aber verbessern nicht die Luft (z.B. CO2-Kontrolle durch Luftaustausch). 

 

Der Bund hat zur Einführung fester RLT-Anlagen Förderprogramme mit zu 80%- Förderung aufgelegt. Damit wäre ein erster Schritt möglich, auch die älteren Schulen in Greifswald Zug um Zug nachzurüsten. Derartige Anlagen sind für Neubauten und Sanierungen bereits Standard. 

 

Die aktuell bekannten Bundes-Förderprogramme sind auf 500.000 € je Objekt limitiert. Auch die Finanzierungs-/Investitionshöhe für diesen Beschluss ist zunächst auf diese Höhe begrenzt. Das konkrete Objekt oder die konkreten Objekte sollte die Verwaltung entsprechend ihrer Informationsvorlage IV/07/0052 auswählen. Die Informationsvorlage IV/07/0052 zeigt für Greifswald Anforderungen bis zu 3 Mio. € auf. 

 

Nach aktueller Darstellung läuft die Antragsfrist am 31.12.21 aus (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMW i/corona-um-aufruestung-raumlufttechnische-anlagen.html). Es sollte angestrebt werden, möglichst 0.5 Mio. € als Gesamtinvestition ermöglicht zu bekommen. Mehr ist vermutlich auch arbeitsmäßig nicht zu realisieren in dieser kurzen Frist. 

 

Der vierteljährliche Bericht zum Stand der Finanzen, hier zum Stichtag 30.9.2021, stellt für 2022 eine höhere Gewerbesteuereinnahme aus 2019 in Höhe von bis zu 2.6 Mio. € in Aussicht. Daher werden die Gewerbesteuereinnahmen 2022 als Finanzierungsquelle vorgeschlagen. Da die Umsetzung des Vorhabens an die Einwerbung von Fördermittel gebunden ist, sollten dann 2023 80% dieser Summe an den Haushalt der Stadt wieder zurückfließen. 

 

Die anfallenden Verbrauchskosten für die dann installierten Geräte sind dann bei den nächsten Haushalten ab 2023 zu berücksichtigen. 

 

Die Beantragung der Mittel, der Planungsbedarf, mögliche Beschaffungsengpässe etc. lassen eine Wirksamkeit zur Bekämpfung der aktuellen 4. Welle wohl kaum zu. Die Ausrüstung von Schulen bei Neubau bzw. Sanierung ist inzwischen Standard, der Luftaustausch ist auch bei späteren Viren- und Bakterienlasten hochwirksam. Somit sollten auch bestehende Einrichtungen mit der Altersgruppe < 12 Jahren, soweit wie möglich schon vorausschauend geschützt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 

Finanzhaushalt

Ja

2022, 2023 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

2

9

 

9

07300000

 

23141000

Betriebsvorrichtungen in ausgewählten Schulen 

Fördermittel vom Bund

500.000

 

400.000 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2

2022

2023

0

0

0

0 

-500.000 

+400.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

57100.09610000 (USK 09610.40038) (Hochbaumaßnahme Digitales Innovationszentrum "Alte Mensa") 

500.000 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

X 

 

 

Begründung:

 Es entstehen höhere Stromverbräuche. Auch muss ein Wärmeverlust ausgeglichen werden. Zumindest beim Stromverbrauch ist eine Verwendung von 100% Ökostrom gesichert.

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Beschlüsse

Erweitern

13.12.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - Beschlusskontrolle erfolgt