Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0174-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt den Hauptausschussbeschluss vom 29. November 2021 zur Durchführung eines Vertreterbegehrens betreffend die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 8.November 2021 beschlossen, die Attraktivität des Busverkehrs in der Stadt

erheblich zu steigern. Durch die im Einzelnen beschlossenen Maßnahmen soll der Busverkehr für die Menschen in der Stadt nicht nur eine echte Alternative zur Nutzung des privaten PKW werden, um den Individualverkehr zu verringern und somit einen Beitrag zur Klimapolitik zu leisten, sondern die Stadt soll auch lebenswerter gemacht werden. Dabei ist es für den Erfolg dieser Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, dass sie von der Bevölkerung nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern ausdrücklich gewollt und auch gelebt werden. Denn nur dann sind die avisierten Ziele dieser Maßnahmen auch zu erreichen. Deswegen soll am 12. Juni 2022, dem Tag der Wahl des neuen Oberbürgermeisters, eine Befragung der Bevölkerung als Souverän und Adressat der Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2021 den Oberbürgermeister beauftragt eine entsprechende Fragestellung gemäß § 20 Absatz 3 der Kommunalverfassung dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Genehmigung als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Dieser zulässige Schritt war notwendig, weil an diesem Tag nicht absehbar war, ob die Corona-Lage eine Sitzung der Bürgerschaft am 13. Dezember 2021 zulassen würde. Nachdem diese nunmehr durchgeführt werden kann, bestätigt die Bürgerschaft diesen Beschluss, um ihm mehr Gewicht zu verleihen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

02

12102/50130000/ 05200.40000

Aufwendungen für Wahlehrenamt

150

2

02

12102/56310000/ 05200.650000

Büromaterial

1.000

3

02

12102/56330000/ 05200.65200

Postgebühren

10.000

4.

02

12102/56390000/ 05200.610000

Verwaltungs- und Betriebsausgaben

2.500

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Da der Bürgerentscheid auf den Termin der Oberbürgermeisterwahl gelegt werden soll, fallen nur in einzelnen Sachkonten zusätzliche Kosten an. Kosten für Wahlhelfer und Wahlräume beispielsweise fallen gleichzeitig auch für die Oberbürgermeisterwahl an.

 

Es werden die Kosten für Büromaterial für die zusätzliche Ausstattung der Wahlvorstände mit Wahlunterlagen steigen und es ist ein höherer Tonerbedarf für die Herstellung zusätzlicher Druckerzeugnisse zu erwarten.

 

Wenn die Briefwahlunterlagen für den Bürgerentscheid extra und möglicherweise nicht in einem Wahlbriefumschlag zusammen mit den Wahlunterlagen der Oberbürgermeisterwahl an die Gemeindewahlbehörde möglich ist, fallen hier zusätzliche Postgebühren an.

 

Weiterhin sind Kosten für die Beschaffung von Stimmzetteln und Stimmzettelumschlägen sowie möglicherweise von Wahlbriefumschlägen zu veranschlagen.

 

Eine Sitzung des Wahlausschusses, der für den Bürgerentscheid gleichzeitig als Abstimmungsausschuss tätig wird, wird für die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses erforderlich sein. Hier fällt die Aufwandsentschädigung an.

 

Bei einer Durchführung des Bürgerentscheides losgelöst von der Oberbürgermeisterwahl würden die Kosten bedeutend höher ausfallen.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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Dec 13, 2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen