Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0536

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

den anliegenden Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebes Seesportzentrum GREIF (SZG), bestehend aus Vorbericht, Zusammenstellung, Erfolgsplan, Finanzplan, Investitionsübersicht, Verpflichtungsermächtigung und Stellenübersicht.

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Sachdarstellung

Die ausführliche Sachdarstellung und Begründung sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

Ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

62300. 57319100/77319000

an Eigenbetriebe – Sonstige Finanzaufwendungen/ Finanzauszahlungen – SZG

298.000,00

2

11

62300000

57319100/99996.41113

An Eigenbetriebe

Sonstige Finanzaufwendungen

Übernahme Jahresverlust

20.000,00

3

11

62300000

01990000/01990.40009

78441000

62300-M00002

Investitionszuschuss Sanierung GREIF

756.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

298.000,00

0,00

0,00

2

2022

0,00

0,00

-20.000,00

3

2022

756.000,00

Ermächtigungs-übertragung

aus 2021

0,00

0,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)? Ja

Ja

Abschreibung auf Investitionszuwendung

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2023 ff.

62300000

53200000/99996.41501

 

 

 

 

Der Verlust aus dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 wird durch die Ergebnisvorträge ausgeglichen.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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21.03.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen