Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0187-0-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister mit den Stadtwerken Greifswald GmbH in Verbindung mit den Greifswalder Vermieter:Innen eine Lösung zu finden, um die sich aus den zur Zeit explodierenden Heizkosten bei der  Fernwärme ergebenden finanziellen Konsequenzen, insbesondere bei Familien mit Kindern, Geringverdiener:Innen und Sozialleistungsbezieher:Innen, nicht nur bis zum Abklingen der Pandemie aber auch darüber hinaus sozial verträglich zu gestalten.

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Sachdarstellung

Die Inflationsraten der vergangenen Monate sind mit über vier und fünf Prozent so hoch wie zuletzt vor 30 Jahren. Insbesondere steigende Energiekosten treiben die Preise nach oben und bringen Menschen mit geringen Einkommen in Not. Dabei handelt es sich nicht nur um die Folgen der zur Zeit existierenden Inflation, sondern auch um die extremen Steigerungen der Beschaffungskosten für Erdgas. So berichtetet die Ostsee-Zeitung am 9. und 10. Februar 2022 über die Entwicklung der Fernwärmepreise im nächsten Jahr und die sich daraus ergebenden Folgen. Zwar wurden die Mieter:Innen von der WGG und der WVG mbH schriftlich über die Entwicklung informiert und angeregt die Heizkostenvorauszahlungen zu verdoppeln. Dies wird jedoch nicht allen Mieter:Innen finanziell möglich sein.

 

Da angesichts der Pandemiefolgen mit erheblichen Einbußen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder weggebrochenen Einkommen aus selbstständiger Arbeit muss eine Lösung zur Vermeidung von Fernwärmesperren insbesondere bei besonders betroffenen Haushalten gefunden werden.

 

Mit Wirkung vom 01. Dezember 2021 wurden die Grundversorgungsordnungen für Strom und Gas geändert und verbraucherfreundliche Regelungen für den Fall eines möglichen Zahlungsverzuges der Kunden:Innen geschaffen So enthält § 19 Absatz 3  der Stromgrundversorgungsordnung bzw. Gasgrundversorgungsverordnung eine Verpflichtung des Grundversorgers den betroffenen Kunden im Falle der Unterbrechung der Versorgung wegen Zahlungsverzuges über Möglichkeiten der zur Vermeidung von Unterbrechungen zu informieren . Jedoch fehlt eine solche Regelung für den Bezug von Fernwärme, hier besteht daher Handlungsbedarf.

 

Da einerseits die Vertragsbeziehungen bei der Fernwärme, anders als bei Gas und Strom nicht direkt zwischen der Stadtwerke Greifswald GmbH und den Endverbrauchern bestehen, sondern soweit vorhanden, zwischen den Stadtwerke Greifswald GmbH und den Vermieter:Innen und zwischen jenen und den Mieter:Innen, und andererseits die Preisgestaltung allein durch die Stadtwerke Greifswald GmbH vorgenommen wird und die Vermieter:Innen diese Kosten nur durchreichen, müssen alle Beteiligten „ins Boot geholt“ werden. Damit zum Beispiel eine des § 19 Absatz 3 der o.a. genannten Verordnungen vergleichbare Lösung gefunden wird.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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21.02.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen