Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0529-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1. die Ausschreibung des Grundstücks Arndtstraße 2 zum Verkauf mit der Maßgabe, das Einzeldenkmal zu erhalten und denkmalgerecht zu sanieren. Die Vergabe erfolgt anhand eines für die Arndtstraße 2 neu gefassten Kriterienkataloges (s. Anlage 2), der die Beurteilung von städtebaulichen und energetischen Kriterien vorsieht.

 

  1. Zur Umsetzung soll im nachfolgenden Kaufvertrag eine Sanierungsverpflichtung aufgenommen werden sowie ein Wiederkaufsrecht bei Nichterfüllung der Verpflichtung.
Reduzieren

Sachdarstellung

Das städtische Verwaltungsgebäude Arndtstraße 2 (Lageplan s. Anlage 1) wird nach Umzug des Stadtarchivs in das neue Gebäude An den Wurthen für die Verwaltungstätigkeit nicht mehr benötigt.

 

Das Grundstück liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Innenstadt/Fleischervorstadt. Gemäß geltender Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) fällt das Grundstück nach Aufgabe der Verwaltungstätigkeit unter die sogenannten D4-Grundstücke, es muss demnach zwingend privatisiert werden.

 

 

Das Gebäude Arndtstraße 2 ist in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgrund seiner für die Stadtentwicklung geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als Einzeldenkmal eingetragen. Das öffentliche Interesse an dem Erhalt des Gebäudes soll sich auch in den Ausschreibungskriterien widerspiegeln. Da die denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes im Vordergrund steht, soll die Vergabe nach städtebaulichen und energetischen Kriterien erfolgen.

 

Zu diesem Zweck wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Stadtentwicklung/ Untere Denkmalschutzbehörde und dem Rechtsamt ein Kriterienkatalog eigens zur Vergabe der Arndtstraße 2 neu gefasst, der eindeutige und transparente Regelungen zur Punktevergabe enthält. Bei gleicher Gesamtpunktzahl soll das Los über die Vergabe entscheiden.

 

Vom Stadtbauamt wird eindeutig eine Wohnnutzung favorisiert. Auf soziale Kriterien, wie Extrapunkte für Vereinsnutzung oder alternative Wohnformen wird bewusst verzichtet. Vereine oder Gemeinschaftsprojekte haben die gleiche Chance wie alle anderen Bewerber, mit einem guten städtebaulichen und denkmalgerechten Konzept und einem soliden Finanzierungsplan den Zuschlag zu erhalten.

 

Aufgrund des bestehenden Sanierungsstaus und um einen längerfristigen Leerstand zu vermeiden, ist ein möglichst zeitnaher Verkauf geboten.

 

Die Wertermittlung des Grundstücks wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an das Dipl.-Ing.-Büro Lüder in Greifswald in Auftrag gegeben. Dieses hat zum Stichtag 19.04.2021 einen Verkehrswert (=sanierungsbedingten Endwert) von 404.000,00 € für das Grundstück einschließlich der vorhandenen Bebauung ermittelt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist der Hauptaus-schuss für die Verkaufsentscheidung zuständig, da der Grundstückswert der betreffen-den Grundstücke zwischen 25.000 € und 600.000 € liegt. Aus diesem Grund sollte auch vom Hauptausschuss die Entscheidung zur Vergabe bzw. zu den Vergabekriterien getroffen werden. Im Hauptausschuss wurde auf Vorschlag des Oberbürgermeisters entschieden, die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vornehmen zu lassen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

nein

 

Begründung:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen