Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0204-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, Entscheidungen in Angelegenheiten die ihr durch Gesetz und Ortsrecht vorbehalten sind, dem Hauptausschuss erneut – befristet auf höchstens drei Monate – zu übertragen.

Die Kompetenzübertragung erfolgt unter der Maßgabe, dass eine Präsenzsitzung der Bürgerschaft, bedingt durch die SARS-CoV-2-Pandemie, nicht stattfinden kann.

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Sachdarstellung

Der Beschluss erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2022 (GVOBl. M-V S. 1807). Die Bürgerschaft macht von der Möglichkeit Gebrauch, ausschließlich ihr durch Gesetz und Ortsrecht vorbehaltene Entscheidungen auf den Hauptausschuss zu übertragen.

Die Übertragung ist zeitlich befristet auf höchstens drei Monate. Erforderlich ist ein Votum von zwei Dritteln aller Mitglieder der Bürgerschaft. Eine zeitlich darüber hinausgehende Kompetenzübertragung erfordert eine erneute Beschlussfassung der Bürgerschaft.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen