Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0563
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung von 1.198.100,- EUR zur finanziellen Aufstockung des Deckungsrings Bewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.2 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Hochbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
May 9, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
May 30, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
Jun 27, 2022
|
Sachdarstellung
Stark steigende Betriebskosten verunmöglichen die erforderliche Bewirtschaftung der städtischen Objekte unter Berücksichtigung der eingeplanten, d.h. zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Annähernd alle Verbrauchsgüter und Dienstleistungen unterliegen derweil teils massiven Preissteigerungen, so z.B. für Brennstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Reparatur- bzw. Wartungsmaterialien, Papier aber auch Arbeitslöhne (Erhöhung des Mindestlohns).
Beispielgebend sei nachfolgend die Preisentwicklung im Bereich Fernwärmeversorgung, einer der größten Kostenpositionen bei der Gebäudebewirtschaftung, dargestellt. Rund 70% aller durch das Immobilienverwaltungsamt betriebenen Objekte beziehen Fernwärme für die Heizenergieversorgung, 25% nutzen Gas und alle weiteren Gebäude werden per Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung versorgt. Seit dem 4. Quartal 2021 erfassen die Energiemärkte, wie auch Versorger und Verbraucher einen bisher unvergleichbaren Anstieg der Energiepreise.
AP = Arbeitspreis netto, GP = Grundpreis, SWG = Stadtwerke Greifswald
Quartal |
Q1 |
Q2 |
Q3 |
Q4 |
Typischer witterungsbedingter Anteil am jährlichen Heizenergieverbrauch |
40% |
18% |
7% |
35% |
Arbeitspreis (AP) Fernwärme 2022 netto [€/MWh] |
99 |
135 |
|
|
Arbeitspreis (AP) Fernwärme im Durchschnitt 2015-2021 netto [€/MWh] |
50 |
55 |
51 |
53 |
Der referenzbasierte Planansatz erfährt mit Wirkung der dargestellten Preisexplosion eine Abschwächung in seiner Funktion als Richtwert für das Jahr 2022. Die Preisänderungen erfolgten zu kurzfristig, als dass wirkungsvolle Anpassungen des bisherigen Planansatzes hätten vorgenommen werden können. Angesichts der turbulenten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wird nicht voraussagbar sein, welche Dimension die Preise noch annehmen könnten. Möglicherweise ist/war dies erst der Beginn einer Phase überteuerter Energiegüter.
Die für das Betriebsjahr 2022 durch die SWG abgeforderten monatlichen Abschlagszahlungen wurden unter Berücksichtigung der im 1. Quartal 2022 geltenden Preise kalkuliert. Abschlagsanpassungen im Verlauf eines Betriebsjahres werden i.d.R. nicht vorgenommen. Weitere Preissteigerungen, wie die im 2. Quartal 2022 bleiben somit unberücksichtigt, sodass die zu leistenden Abschlagszahlungen möglicherweise nicht ausreichen, um die entstehenden Heizkosten im Jahresverlauf vollumfänglich zu decken. Der dann erforderliche Zahlungsausgleich erfolgt über Nachzahlungen auf Grundlage der Kostenabrechnungen am Ende des Jahres. Erst dann würde ein großer Teil der überplanmäßig gebundenen Mittel zur Kostendeckung in Anspruch genommen werden.
Aufgrund der deutlichen Preissteigerungen sind die Planansätze 2022 insbesondere für die Fernwärme- und Gasversorgung, aber auch für weitere Verbrauchsgüter und Dienstleistungen der Gebäudebewirtschaftung nicht auskömmlich. Zur Deckung der erhöhten Kosten werden Mittel aus allen Teilhaushalten zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
DR BEW
|
11104.52210000 USK 00000.54202 |
DR Bewirtschaftung |
1.198.100 |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
2.545.800 |
2.545.800 |
-1.198.100 |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
|
2022 |
THH01/11102/54190000/54190.40019 Zuschuss barrierefreies Wohnen |
25.000 |
|
2022 |
THH02/11300/56259000/56259.40031 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen |
10.000 |
|
2022 |
THH03/11600/56259000/03000.65500 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen |
20.000 |
|
2022 |
THH04/21106/52920000/52920.40042 sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen |
35.000 |
|
2022 |
THH04/11402/54159000/88000.71600 Zuschuss GAI |
15.000 |
|
2022 |
THH04/11107/56259000/56259.40002 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen |
5.000
|
|
2022 |
THH05/52300/56360000/56360.40000 Öffentlichkeitsarbeit Denkmalschutz |
10.000 |
|
2022 |
THH05/52300/54159000/36500.71600 Zuschüsse Denkmalschutz |
10.000 |
|
2022 |
THH06/54100/52311000/60200.51000 Unterhaltung d. sonst. Unbeweglichen Vermögens |
157.200 |
|
2022 |
THH07/12201/52490000/52490.40027 Fundtiere |
100.000 |
|
2022 |
THH09/36100/54131000/54131.40000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Eigenbetriebe |
210.000 |
|
2022 |
THH09/24300/52590000/20000.67720 Schullastenausgleich an Ersatzschulen |
100.000 |
|
2022 |
THH11/61200/57473000/57473.40000 Zinsen LFI |
220.300 |
|
2022 |
THH11/61200/57511030/57511.40000 Zinsen Neuaufnahme |
150.600 |
|
2022 |
THH13/11900/56259000/02300.65500 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen |
30.000 |
|
2022 |
DR Lohn/11200/50221000/02102.41400 Entgelt Arbeitnehmer |
100.000 |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|