Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0563

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft genehmigt gemäß Hauptsatzung der UHGW sowie Dienstanweisung 20-8 die überplanmäßige Auszahlung von 1.198.100,- EUR zur finanziellen Aufstockung des Deckungsrings Bewirtschaftung.

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Sachdarstellung

Stark steigende Betriebskosten verunmöglichen die erforderliche Bewirtschaftung der städtischen Objekte unter Berücksichtigung der eingeplanten, d.h. zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Annähernd alle Verbrauchsgüter und Dienstleistungen unterliegen derweil teils massiven Preissteigerungen, so z.B. für Brennstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Reparatur- bzw. Wartungsmaterialien, Papier aber auch Arbeitslöhne (Erhöhung des Mindestlohns).

Beispielgebend sei nachfolgend die Preisentwicklung im Bereich Fernwärmeversorgung, einer der größten Kostenpositionen bei der Gebäudebewirtschaftung, dargestellt. Rund 70% aller durch das Immobilienverwaltungsamt betriebenen Objekte beziehen Fernwärme für die Heizenergieversorgung, 25% nutzen Gas und alle weiteren Gebäude werden per Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung versorgt. Seit dem 4. Quartal 2021 erfassen die Energiemärkte, wie auch Versorger und Verbraucher einen bisher unvergleichbaren Anstieg der Energiepreise.

AP = Arbeitspreis netto, GP = Grundpreis, SWG = Stadtwerke Greifswald

Quartal

Q1

Q2

Q3

Q4

Typischer witterungsbedingter Anteil am jährlichen Heizenergieverbrauch

40%

18%

7%

35%

Arbeitspreis (AP) Fernwärme 2022 netto [€/MWh]

99

135

 

 

Arbeitspreis (AP) Fernwärme im Durchschnitt 2015-2021 netto [€/MWh]

50

55

51

53

 

Der referenzbasierte Planansatz erfährt mit Wirkung der dargestellten Preisexplosion eine Abschwächung in seiner Funktion als Richtwert für das Jahr 2022. Die Preisänderungen erfolgten zu kurzfristig, als dass wirkungsvolle Anpassungen des bisherigen Planansatzes hätten vorgenommen werden können. Angesichts der turbulenten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wird nicht voraussagbar sein, welche Dimension die Preise noch annehmen könnten. Möglicherweise ist/war dies erst der Beginn einer Phase überteuerter Energiegüter. 

Die für das Betriebsjahr 2022 durch die SWG abgeforderten monatlichen Abschlagszahlungen wurden unter Berücksichtigung der im 1. Quartal 2022 geltenden Preise kalkuliert. Abschlagsanpassungen im Verlauf eines Betriebsjahres werden i.d.R. nicht vorgenommen. Weitere Preissteigerungen, wie die im 2. Quartal 2022 bleiben somit unberücksichtigt, sodass die zu leistenden Abschlagszahlungen möglicherweise nicht ausreichen, um die entstehenden Heizkosten im Jahresverlauf vollumfänglich zu decken. Der dann erforderliche Zahlungsausgleich erfolgt über Nachzahlungen auf Grundlage der Kostenabrechnungen am Ende des Jahres. Erst dann würde ein großer Teil der überplanmäßig gebundenen Mittel zur Kostendeckung in Anspruch genommen werden.

Aufgrund der deutlichen Preissteigerungen sind die Planansätze 2022 insbesondere für die Fernwärme- und Gasversorgung, aber auch für weitere Verbrauchsgüter und Dienstleistungen der Gebäudebewirtschaftung nicht auskömmlich. Zur Deckung der erhöhten Kosten werden Mittel aus allen Teilhaushalten zur Verfügung gestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022

Finanzhaushalt

ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

DR BEW

 

11104.52210000

USK 00000.54202

DR Bewirtschaftung

1.198.100

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

2.545.800

2.545.800

-1.198.100

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

 

2022

THH01/11102/54190000/54190.40019 Zuschuss barrierefreies Wohnen

25.000

 

2022

THH02/11300/56259000/56259.40031 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

10.000

 

2022

THH03/11600/56259000/03000.65500 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

20.000

 

2022

THH04/21106/52920000/52920.40042

sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen

35.000

 

2022

THH04/11402/54159000/88000.71600 Zuschuss GAI

15.000

 

2022

THH04/11107/56259000/56259.40002 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

5.000

 

 

2022

THH05/52300/56360000/56360.40000

Öffentlichkeitsarbeit Denkmalschutz

10.000

 

2022

THH05/52300/54159000/36500.71600

Zuschüsse Denkmalschutz

10.000

 

2022

THH06/54100/52311000/60200.51000 Unterhaltung d. sonst. Unbeweglichen Vermögens

157.200

 

2022

THH07/12201/52490000/52490.40027 Fundtiere

100.000

 

2022

THH09/36100/54131000/54131.40000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Eigenbetriebe

210.000

 

2022

THH09/24300/52590000/20000.67720 Schullastenausgleich an Ersatzschulen

100.000

 

2022

THH11/61200/57473000/57473.40000

Zinsen LFI

220.300

 

2022

THH11/61200/57511030/57511.40000

Zinsen Neuaufnahme

150.600

 

2022

THH13/11900/56259000/02300.65500 Sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen

30.000

 

2022

DR Lohn/11200/50221000/02102.41400 Entgelt Arbeitnehmer

100.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

Nein

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.05.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.05.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen