Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0566
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung/Ausgabe für den Wegebau am Stadtpark
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 66 Tiefbau- und Grünflächenamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
|
Beratung
|
|
|
May 9, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
|
Beratung
|
|
|
May 10, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
|
May 30, 2022
|
Sachdarstellung
Im Haushalt 2021/2022 sind 213.000,00 € für den Wegebau am Stadtpark eingeplant. Im Herbst 2021 wurde ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt. Es werden Abweichungen vom Planansatz erwartet. Das Bauvorhaben bedarf zusätzliche 70.000,00 €, somit insgesamt 283.00,00 € für die Finanzierung.
Die zusätzlichen Mittel werden benötigt, um die aktuell stark gestiegenen Materialpreise bei Asphalt und insb. Betonpflaster sowie Betonborden zu kompensieren. Die Preissteigerungen sind der derzeitigen Gesamtsituation auf dem Weltmarkt geschuldet, d.h. Verknappung und Preissteigerung von Rohstoffen, Engpässen bei Zulieferern sowie allgemein gestiegene Energiepreise und Transportkosten.
Um preisgünstiger zu bauen, wurde bereits die Vorzugsvariante, Betonrechteck–pflaster verworfen und gegen die zweitbeste Variante, Asphaltbauweise, planerisch ersetzt. Trotz der Planänderung kommt es zu unvermeidbaren Preissteigerungen, welche die UHGW in Kauf nehmen muss, sollte an dem Wegebau-Vorhaben festgehalten werden.
Die erhöhten Baukosten (gemäß Kostenberechnung) ziehen ebenso eine obligatorische Honorarerhöhung des Ingenieurbüros nach sich.
Im Zuge der Baumaßnahme musste weiterhin ein Waldgehölz durchforstet werden, um Verkehrssicherheit und Baufreiheit zu schaffen. Diese Maßnahme ist bereits im Winter erfolgt. Gemäß Forderung der Unteren Forstbehörde ist das Gehölz ordnungsgemäß wiederaufzuforsten. Dazu sind mehr Baumpflanzungen nötig, als vorausgesehen. Auch mussten die Baumfällarbeiten etwas umfangreicher und damit teurer ausfallen, als ursprünglich kalkuliert.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Ja |
2022 |
Finanzhaushalt |
Ja |
2022 |
|
Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|
1 |
06 |
55100 – 09620000 09620.40068 |
Anlagen im Bau – Tiefbau Stadtpark: Wegebau |
283.000,00 € |
|
|
|||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|
1 |
2022 |
213.000,00 € |
13.564,11 € |
- 70.000,00 € |
|
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2022 |
54100 – 52311000 – 60200.51000 Gemeindestraßen – Unterhaltung d. sonst. unbeweglichen Vermögen |
70.000,00 € |
Folgekosten (Ja oder Nein)? |
Nein |
|
HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
|
|
|
|
|