Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0576-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt

 

  1. die Satzung des Migrantenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) und
  2. die Wahlordnung für den Migrantenbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).
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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat mit der Grundsatzentscheidung vom 14.06.2021 die Gründung eines Migrantenbeirats als beratendes Gremium der Bürgerschaft neben den bereits bestehenden Beiräten: Seniorenbeirat, Frauenbeirat sowie Kinder- und Jugendbeirat, beschlossen.

 

Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Meilenstein zur Stärkung der gesellschaftlichen Partizipation und politischer Teilhabe für Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien in Greifswald dar.

 

Ein Aktivierungs- und Beteiligungsprozess zur konkreten Ausgestaltung des Migrantenbeirats wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 unter der Federführung der Integrationsbeauftragten der Stadt Greifswald in einem dreistufigen Beteiligungsprozess durchgeführt: Der Beteiligungsprozess umfasste sowohl Sensibilisierungs- und Diskussionsformate als  auch eine gezielte aktive Einbeziehung von Migrant*innen-Selbstorganisationen (MSO) und Einzelpersonen mit Migrationsbiografien im Rahmen eines Forums der MSO und eines Runden Tisches mit starker Repräsentanz der Zielgruppe.

 

Der Beteiligungsprozess hat gezeigt, welche Bedeutung ein Migrantenbeirat für die Vertreter*innen aus der Zielgruppe hat. Die Teilnehmenden des Runden Tisches waren sich einig, dass ein Migrantenbeirat eine gegenseitige Öffnung der Mehrheitsgesellschaft und der migrantischen Communities sowie die Integration fördern wird. Ein Migrantenbeirat würde außerdem die Anerkennung der Migrant*innen als Teil der Stadtgesellschaft und die Wertschätzung zum Ausdruck bringen sowie das Zugehörigkeitsgefühl stärken.

 

Neben der Ermöglichung einer praktischen Teilhabe am politischen Leben, insbesondere für diejenigen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, stellt ein Migrantenbeirat ein wichtiges Instrument dar, das demokratische Denken zu fördern und die demokratischen Institutionen aus erster Hand kennenzulernen.

 

Hinsichtlich der Zahlen für die Organisation der Wahlen kann schätzungsweise von rund 4.000 Personen ausgegangen werden, wobei rund 3.500 Personen ausländische Staatsbürger*innen über 16 Jahren, und davon rund 2.400 Nicht-EU-Bürger*innen, ausmachen (Stand 2021). Andere Wahlberechtigte sind Bürger*innen, die aufgrund der Einbürgerung oder familiärer Zuwanderungsbiografie (s. Satzung und Wahlordnung) ins Wahlverzeichnis auf Antrag aufgenommen werden. Wie viele davon von der Wahlmöglichkeit für den Migrantenbeitrat Gebrauch machen, lässt sich nur schätzen. Die Zahlen zur Migration sind aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine dynamisch.

 

Die vorliegende Wahlordnung berücksichtigt weitestgehend den bisherigen Vorschlag aus der Politik und, da wo es möglich war, die wesentlichen Ergebnisse des Runden Tisches (siehe Zusammenfassung der Ergebnisse der Beteiligung in der Anlage 3). Nach Abwägen verschiedener Aspekte spricht sich die Stadtverwaltung für eine direkte Wahl als Präsenzwahl und als Briefwahl aus. Die Wahlperiode umfasst fünf Jahre. Die Wahlordnung wurde neu geschrieben, wobei auf die Erfahrungen anderer Kommunen, darunter auch auf die Erfahrungen aus Rostock wie im Ursprungsvorschlag zurückgegriffen wurde. Im Ergebnis ist eine kompakte, auf Greifswald zugeschnittene und mit Blick auf die Zielgruppe etwas einfacher formulierte Wahlordnung entstanden, während die grundlegenden Inhalte beibehalten wurden.

 

Die Satzung orientiert sich hingegen an dem Beispiel Osnabrücks und teilweise an Kiel. Damit ist der Anspruch verbunden – in Kombination mit einer Direktwahl – möglichst die Vorzüge verschiedener Erfahrungen für Greifswald fruchtbar zu machen und die bereits bestehenden Strukturen und Besonderheiten Greifswalds weitgehend zu berücksichtigen. Insbesondere sind folgende Stärken der Satzung hervorzuheben: die Verankerung von Gleichstellungsthemen sowie die Wahl einer Doppelspitze für den Vorsitz (als Umsetzung eines konkreten Vorschlags aus dem Beteiligungsprozess), die Einbindung der Universität durch die Möglichkeit der Entsendung einer Vertreter*in des Studierendenparlaments als beratendes Mitglied, die Ausarbeitung der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung (ähnlich wie dies in den bestehenden Beiräten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und in vielen anderen Kommunen der Fall ist), eine Perspektivvielfalt durch die Größe des Beirats sowie die Vergleichbarkeit im Verhältnis zu den bestehenden Beiräten.

 

Die erste direkte Wahl ist vonseiten der Verwaltung ab November 2022 umsetzbar.

 

Im Vergleich zur Beschlussvorlage BV-V/07/0576-01 wurden die u. g. Änderungen eingefügt und die Anlagen 1 (Satzung) und 2 (Wahlordnung) entsprechend aktualisiert.

 

Seit der Vorlage der Satzung und der Wahlordnung gibt es einige Rückmeldungen, die zu einigen Konkretisierungen der Satzung sowie der Wahlordnung geführt haben, darunter auch vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern im Zuge einer kursorischen Vorprüfung der Satzung. Eine abschließende Prüfung wird im Anzeigeverfahren durchgeführt.

 

Änderungen in der Satzung:

 

§1 Absatz 2 – Anpassung an die Wahlordnung (s. unten)

 

§2 Absatz 2 lit. e) – wird gekürzt zu „Ansprechpartner für zugewanderte Personen zu sein.“

Zuvor: „Ansprechpartner für zugewanderte Personen zu sein und Öffentlichkeitsarbeit für deren Belange zu leisten.“

 

Begründung: Die Öffentlichkeitsarbeit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt in der alleinigen Organzuständigkeit des Oberbürgermeisters (§ 16 Absatz 1 KV M-V). Eine eigenständige, also von dem Oberbürgermeister unabhängige Öffentlichkeitsarbeit durch den Beirat würde folglich in unzulässiger Weise in dessen Organkompetenzen eingreifen. (Hinweis des Innenministeriums)

 

§4 Absatz 8 Satz 2 – wird geändert zu „Er arbeitet in allen Angelegenheiten selbstständig“.

Zuvor: „Er arbeitet in allen Angelegenheiten selbstständig und unabhängig.“

 

Begründung: Es handelt sich beim Beirat um ein Gremium der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, das weder über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, aber auch keine Organstellung besitzen kann. Die Universitäts- und Hansestadt muss den Beirat daher in das bestehende Organgefüge einordnen und sich rechtserhebliche Handlungen des Beirates zurechnen lassen. Damit lässt sich eine „unabhängige“ Stellung des Beirates nicht vereinbaren. (Hinweis des Innenministeriums)

 

§7 Absatz 1 – wird geändert zu „Der Migrantenbeirat erhält, soweit es die Haushaltslage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zulässt, einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.“

 

Begründung: Angleichung der Formulierung an die Satzungen der bestehenden Beiräte.

 

 

Änderungen in der Wahlordnung:

 

§ 7 Absatz 1 lit a) bis c) – wurde konkretisiert (Eindeutigkeit) und vereinfacht (Reduzierung des Prüfaufwandes)

 

Zuvor: (1) Wahlberechtigt sind alle (a) Einwohner der Stadt Greifswald ohne deutsche Staatsangehörigkeit, (b) eingebürgerten Mitbürger auf Antrag, (c) Bürger, die von Geburt an mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen auf Antrag, (d) Bürger, die (Spät-)Aussiedler gemäß Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, auf Antrag.

 

Überarbeitete Fassung: (1) Wahlberechtigt sind alle (a) ausländischen Einwohner, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, (b) Eingebürgerten auf Antrag, (c) deutschen Staatsangehörigen, die daneben mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, auf Antrag, (d) (Spät-)Aussiedler und deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, auf Antrag.

 

§ 10 Absatz 6 – wird um „unter Vorlage von geeigneten Nachweisen“ ergänzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11102/56350000/40120.65300

Öffentliche Bekanntmachungen

1.000

2

2

12102 – diverse Sachkonten

Durchführung der Wahl

20.000

3

1

11102/54190000 / 54190.40022

Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

jährlich 3.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

3.000

0

+2.000

2

2022

95.000

75.000

0

3

2023 ff.

0

0

jährlich - 3.000

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

Aufnahme in HH-Planung 2023/2024

11102.54190000/54190.40022

95.000

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen