Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-P-ö/07/0220-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

Der Bürgerschaftsbeschluss Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV 2022 (BV-V/07/0465-01) vom 8. November 2021 wird dahingehend ergänzt, dass bis zur Einführung des digitalen 1-Euro-Tickets, aber mindestens bis zum 30. September 2022, die bundesweite Regelung zum sog. 9-Euro-Ticket für das Liniennetz der VGB verlängert wird.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt hat am 08. November 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV beschlossen.

Eine der Maßnahmen war die Einführung eines deutlich vergünstigten Ticketpreises für die Fahrt mit den Greifswalder Stadtbus. Als Preismodell wurde das digitale 1-Euro-Ticket beschlossen. Um auch Menschen, die keine digitalen Technologien einsetzen ein faires Angebot zu machen, wurde weiterhin das 6er-Ticket analog beizubehalten und im Preis auf 6 Euro zu reduzieren. Der Preis für das analoge Einzelticket soll 2 Euro betragen, um einen starken Anreiz zur Vermeidung dieser Ticketvariante zu setzen, da diese zu verlängerten Standzeiten an den Bushaltestellen beiträgt. Bisherige Vorteile für KuS-Pass-NutzerInnen sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben. Dieses Preismodell wurde zunächst zeitlich befristet parallel mit dem digitalen Ticket für 6 Monat eingeführt.

 

Wegen der sich in der Folgezeit eintretenden weltpolitischen Veränderungen, die aufzuzählen hier weder Zeit noch Raum ist, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Eine dieser Maßnahmen hat das Ziel den ÖPNV attraktiver zu machen, um es für die Bürger*innen dazu zu bewegen, das eigene Auto stehen zu lassen und statt dessen den Bus oder die Bahn zu benutzen. Diese Maßnahme beinhaltet die Möglichkeit für den Zeitraum vom 01. Juni bis zum 31. August 2022, also für 90 Tage, ein Ticket zur Benutzung des ÖPNV zum Preis von 9 Euro pro Monat zu erwerben. Die hierbei entstehenden Kosten der ÖPNV-Betriebe trägt der Bund.

 

Die Einführung dieses Systems, das bundesweit gilt, macht es notwendig die am 08.November 2021 beschlossenen Maßnahmen anzupassen, denn nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird das digitale 1-Euro-Ticket frühestens zum 01. Oktober des Jahres eingeführt, ggf. später Es ist für die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV nicht hilfreich wenn nach dem Auslaufen der bundesweiten Regelung, also am 31. August 2022 bis zur Einführung des 1-Euro-Ticket, also für wenige Wochen, wieder die alte Fahrpreisstruktur gilt. Das führt nur zu Verwirrung und nicht zur Steigerung der Akzeptanz. Deswegen schlagen die Einbringer vor, das im November beschlossenen Bezahlsystem durch die Übernahme des bundesweiten Systems zu ersetzen.

 

Bei der Ausgestaltung der Regelungen zum sog. 9-Euro-Ticket für Greifswald sind die bundesweit geltenden Regelungen zu spiegeln, was insbesondere die Nutzer von Zeitkarten betrifft.

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist folgendes festzuhalten. Durch die Streichung der Maßnahme 1. C) aus dem Beschluss vom 08. November 2021 einerseits und ausgereichten Fördermitteln andererseits stehen aus den, im Rahmen des Doppelhaushaltes 2021/2022 bereitgestellten 1 Million Euro noch 300.000 Euro zur Verfügung. Der durch die nun vorgeschlagene Maßnahme entstehende finanzielle Aufwand ist schwer zu kalkulieren. Die Jahresabschlüsse der VBG aus den Jahren 2020 und 2021 können hier Anhaltspunkte sein, dann dürfte der Aufwand mit ca. 480.000 Euro anzusetzen sein. Bezieht man die Zahlen des Jahres 2019, also vor Corona mit ein, dürfte der Aufwand darüber liegen.

 

Durch die Einführung des sog. 9-Euro-Tickets einerseits im Sommer diesen Jahres einerseits und die Einführung des digitalen 1-Euro-Tickets andererseits im Herbst und Winter diesen Jahres werden in Greifswald, neben der Veränderung der Linienführung, zwei unterschiedliche Preissysteme getestet, die zur Attraktivitätssteigerung für den ÖPNV beitragen werden. Es ist im Rahmen einer Evaluation zu prüfen, welches dieser unterschiedlichen Systeme bei der Greifswalder Bevölkerung die größer Akzeptanz erfährt, um das erfolgreichere Preissystem auch in Zukunft fortzusetzen. Hierfür ist es notwendig im Rahmen der Beratung des kommenden Doppelhaushaltes 2023/2024 mit den Stadtwerken den nötigen Finanzbedarf und die Frage der finanziellen Ausstattung der VBG zu erörtern.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Rahmen der mit der Beschlussvorlage BV-V/07/0465-01 genannten Deckung finanziert, sodass sich voraussichtlich keine finanziellen Auswirkungen auf den Kernhaushalt ergeben. Eventuell zu erwartende finanzielle Auswirkungen wären in Form der Reduzierung der Gewinnausschüttung möglich, sofern diese nicht durch die SWG finanziert werden. Im Haushaltsplan ist eine Gewinnausschüttung in Höhe von 189.400,00 EUR veranschlagt.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen