Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0242-0-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen,

 

welche Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen sowie ehrenamtlich arbeitende Vereine, die Räumlichkeiten in der Stadt betreiben, rechtlich möglich sind, damit die gestiegenen Energiepreise bewältigt und somit die gemeinnützigen Angebote aufrecht erhalten werden können. Über die tatsächliche Förderung, deren Rahmenbedingungen und Höhe ist im Rahmen der Haushaltsdiskussionen zu befinden.

Als Hilfsmaßnahmen wären u.a. denkbar:

 

- Stundungen und Erlasse von Kosten, die die Stadt oder städtische Unternehmen erheben
- direkte Finanzhilfen
- Aufstockung von Fördertöpfen, aus denen auch Energiekosten bestritten werden
- Verhinderung von Sperren und Kündigungen
- Übernahme von bis zu 100 % der Betriebskosten-Eigenanteile gemeinnützige Vereine in städtischen Gebäuden zumindest für einen befristeten Zeitraum
- Einführung von Grundtarifen bei den Stadtwerken (Gas, Strom, Fernwärme)
- Einrichtung von Hilfsfonds bei den Stadtwerken und WVG
- Anpassung von Förderrichtlinien

 

Ziel der Hilfsmaßnahmen soll insbesondere sein, dass Betriebskosten-Eigenanteile sozialer Einrichtungen in städtischen Gebäuden von der Stadt so übernommen werden, dass die Träger und die bei ihnen angesiedelten Vereine/Initiativen nicht in finanzielle Not geraten oder sich sogar wegen der gestiegenen Energiekosten auflösen müssten. Für die Inanspruchnahme des Hilfspakets ist die tatsächliche Hilfebedürftigkeit der jeweiligen Einrichtung zu ermitteln und insbesondere sind Mittel von Land, Bund und EU vorrangig einzusetzen. Die konkreten Möglichkeiten sind der Bürgerschaft vorzulegen und ein Sachstandsbericht ist zu erstellen.

 

Beschlusskontrolle: März 2023 in den betreffenden Ausschüssen

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Sachdarstellung

Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise geraten zahlreiche Einrichtungen in der Stadt in finanzielle Notlagen. Zugleich haben sie aber wichtige soziale Funktionen zu erfüllen, die nach 2,5 Jahren Pandemie sowie in Anbetracht der finanziellen Situationen der Privathaushalte dringender als je zuvor aufrecht erhalten werden müssen. So machen etwa Sportvereine, kulturelle Einrichtungen, Die Tafel oder Jugendeinrichtungen auf ihre Befürchtungen aufmerksam (siehe Anlage), dass sie ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, da sie auf ein Vielfaches der einkalkulierten Höhen ansteigen. Analog zum Beschluss BV-P-ö/07/0187-0-01 ist es daher notwendig, gezielt darauf hinzuwirken, dass gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich arbeitende Vereine finanzielle Hilfen und Entlastungen erhalten.

 

Bei den im Beschlusstext erwähnten Hilfsfonds sei auf Beispiele der Stadtwerke Ingolstadt und München hingewiesen. Diese Vorlage soll zunächst die Zulässigkeit möglicher Hilfsmaßnahmen prüfen lassen. Erst mit den Haushaltsdiskussionen soll dann über Hilfsmaßnahmen beschlossen werden. Vorstellbar ist, dass im Haushaltsentwurf lediglich eine Gesamtsumme zur Stabilisierung von gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen fixiert wird, deren genaue Aufteilung und Rahmenbedingungen unter Nutzung oder Erstellung einer Förderrichtlinie dann bis zur Genehmigung des Haushalts zu klären wäre. Bis zur Genehmigung des neuen Haushaltes ist zumindest schon mit Stundungen u.ä. Optionen zu arbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.10.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen

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06.03.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - Beschlusskontrolle erfolgt

Erweitern

06.03.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - Beschlusskontrolle erfolgt

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