Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0264-0-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt, alle bisherigen Bestrebungen der Stadtverwaltung und vorhandene Beschlüsse zu einer Veränderung der Nutzung von städtischen Garagenkomplexen werden gestoppt.

 

Die Bürgerschaft beschließt, dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu folgen und ein umfassendes ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren zum Thema: „Weiterer Umgang mit Garagenkomplexen im Stadtgebiet (städtische Grundstücke)“ einzuleiten.

Wir begrüßen die Beteiligung des kommunalen Konfliktmanagements „Demokratie leben“ daran.

Bis mindestens zum 31.12.2030 wird ein Moratorium (Aussetzen) für den Abriss städtischer Garagenkomplexe im Sinne der Beschlussvorlage BV-V/07/0522-01 gewährt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Bürgerschaft den tatsächlichen Wohnraumbedarf des Jahres 2022 sowie den prognostizierten Wohnraumbedarf der folgenden Jahre bis 2030 in Zahlen darzustellen. Zusätzlich ist aufzuzeigen, inwiefern eine Stadtentwicklung, in Bezug auf Wohnraum, auch über die jetzigen Stadtgrenzen hinaus möglich ist.

Darüber hinaus ist im Verfahren zu ermitteln, inwieweit städtische Garagenkomplexe zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik, Solar, etc.) herangezogen werden können.

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Sachdarstellung

Zitat aus BV-V/07/0522-01: Grundsätzlich handelt es sich bei den Garagenkomplexen um städtebaulich integrierte Standorte. Eine Umnutzung dieser Standorte im Sinne einer Innenentwicklung entspricht dem Leitbild der kompakten Stadt und dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Gleichzeitig ist im Sinne einer „dem Wohl der Allgemeinheit dienenden sozialgerechten Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung“ (§ 1 Abs. 1, S. 1 BauGB) der Interessenausgleich zwischen bestehenden Nutzern („Garagenpächter“) und evtl. Nachnutzern („Wohnbedürfnisse“) zu finden. Die Einbringer stellen sich grundsätzlich hinter diese Auffassung. Dabei ist es aber wichtig, die betroffenen Greifswalder Pächter*innen derGaragen in die Entscheidungen einzubeziehen. Denn dieGaragenkomplexe sind auch soziale Räume für die Bewohner*innen der jeweiligen Stadtteile. Wir begrüßen daher ausdrücklich die vom Oberbürgermeister angekündigte Beteiligung der betroffenen Greifswalder Bürger*innen. Das Beteiligungsverfahren soll ergebnisoffen und in allen betroffenen Stadtteilen vor Ort geführt werden. Alle Greifswalder Pächter*innen sollen die Möglichkeit erhalten, sich daran zu beteiligen. Daher muss eine geeignete Form der Information und Einladung erfolgen, damit ein nach demokratischen Spielregeln geordnetes Verfahren stattfinden kann. Die aus dem Beteiligungsverfahren resultierenden Maßnahmen sollen in der Bürgerschaft beschlossen werden. Um den Pächter*innen Planungssicherheit und eine ausreichende Zeit für eigene Maßnahmen zu gewährleisten, sollen die Maßnahmen aus dem Ergebnis des Beteiligungsverfahrens erst nach dem 31.12.2030 umgesetzt werden. Für eine sachgerechte Entscheidungsgrundlage zur Lösung des Zielkonflikts Wohnraum und Garagen ist es wichtig, aktuelle Kennzahlen zu den Wohnraumbedarfen und deren Entwicklung zu erhalten.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

NEIN

 

Finanzhaushalt

NEIN

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

21.11.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

12.12.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen