Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0746

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2022 (GVOBl. M-V S. 586) wählt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Herrn Bastian König zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter. Gleichzeitig scheidet Frau Juliane Kruse als stellvertretende Gemeindewahlleiterin gemäß § 9 Abs. 4 LKWG M-V aus ihrem Amt aus.

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Sachdarstellung

Die Stellvertretung der Gemeindewahlleitung ist für den Zeitraum des Mutterschutzes und der Elternzeit neu zu besetzen. Der Kommentierung zum § 9 LKWG M-V folgend, sollte die Stellvertretung aus der Verwaltung stammen und in enger Beziehung zum Gemeindewahlleiter stehen, damit häufiger Kontakt mit diesem möglich ist.

 

Herr Bastian König, Sachbearbeiter Organisation und stellvertretender Abteilungsleiter der Organisationsabteilung, erfüllt diese Voraussetzungen und wird als neuer stellvertretender Gemeindewahlleiter vorgeschlagen. Zudem ist Herr König wegen seines Einsatzes bei der Organisation der Bundes- und Landtagswahlen 2021 und der hierbei erworbenen fachlichen Kenntnisse ausgewählt worden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

-

-

Finanzhaushalt

-

-

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

-

-

-

-

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

-

-

-

-

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

-

-

-

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

-

-

-

-

-

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

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20.04.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen