Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 162 – „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan nebst Anlagen und die Veränderungslisten für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 und Finanzplanzeitraum bis 2026 des Städtebaulichen Sondervermögens (SSV) 162 – „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) wurden am 23.02.2023 mit Beschluss BV-V/07/0709 durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Mit Datum vom 17. März 2023 erfolgte die Übergabe des Haushaltsplanes zur Prüfung und Genehmigung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V.

 

Für die Umgestaltung der „Arndtstraße“ waren in den letzten Haushaltssatzungen für das SSV 162 - „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf –Fleischervorstadt“ bereits Ausgaben enthalten. Parallel zu diesen Ansätzen waren auch Ausgaben in den Haushaltssatzungen für das SSV „Sanierung Innenstadt/Fleischervorstadt“ geplant und genehmigt gewesen. Hintergrund waren die deutlichen Kostensteigerungen, die in den letzten Jahren am Markt angeboten worden waren. Der 1. Bauabschnitt konnte in 2022 fertig gestellt werden. Der 2. Bauabschnitt befindet sich in der Durchführung.

 

Mit dem Haushalt 2023 / 2024 ist es bedauerlicherweise versäumt worden, den Ausgabeansatz mit 500.000,00 Euro für die Erschließungsmaßnahme „Arndtstraße“ im SSV 162 „Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf – Fleischervorstadt“ anzugeben.

Die Finanzierung dieser Ausgaben ist aus den bereits bewilligten Städtebaufördermitteln gesichert. Diese Einnahmen fanden bereits mit der beschlossenen Haushaltssatzung 2023 / 2024 Berücksichtigung.

 

 

Nachfolgende Produktsachkonten sind von der Erhöhung der investiven Aufwendungen für die Arndtstraße betroffen:

 

in Euro

Produkt-sachkonto

Bezeichnung

Planansatz 2023 alt

Veränderung

Planansatz 2023 neu

51103030

52692000

52692.40002

Investive Aufwendungen für öff. nutzbare Objekte - Arndtstraße

0,00

500.000,00

500.000,00

51103030

14240000

14240.40000

Bestandserhöhung

0,00

500.000,00

500.000,00

51103030

45152200

45152.00001

Ertrag aus Bestandserhöhung

0,00

500.000,00

500.000,00

51103030

14240000

14240.00000

Bestandsverminderung

0,00

2.200.000,00

2.200.000,00

51103030

45153200

45153.00000

Negativertrag aus Bestandsverminderung

0,00

-2.200.000,00

-2.200.000,00

51103030

23932200

23932.00000

Verschiebung Sonderposten Bund

0,00

-566.700,00

-566.700,00

51103030

23932300

23932.00001

Verschiebung Sonderposten Land

0,00

-566.700,00

-566.700,00

51103030

34431000

34431.00002

Verschiebung Anzahlung auf Bestellung Gemeinde

178.600,00

-286.700,00

-108.100,00

51103030

46613220

46613.00003

Ertrag aus Auflösung Sonderposten Bund

42.867,00

733.333,00

776.200.00

51103030

46613230

46613.00004

Ertrag aus Auflösung Sonderposten Land

42.867,00

733.333,00

776.200.00

51103030

46750000

46750.00002

Ertrag aus Auflösung Anzahlung auf Bestellung Gemeinde

42.866,00

733.334,00

 

776.200,00

 

51103030

23982000

23982.00000

Anzahlung auf Sonderposten Bund

-43.767,00

-41.633,00

-85.400,00

51103030

23983000

23983.00000

Anzahlung auf Sonderposten Land

-43.767,00

-41.633,00

-85.400,00

51103030

23985000

23985.00000

Anzahlung auf Sonderposten Gemeinde

-43.766,00

-41.634,00

-85.400,00

 

Die Erhöhung der investiven Aufwendungen und Fertigstellung der Maßnahme in 2023 zieht die  Verschiebung der Sonderposten nach sich.

Die Ergebnisrechnung bleibt durch die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten unbeeinflusst.

 

Der Kernhaushalt wird durch diesen Ergänzungsbeschluss nicht berührt, da die erforderlichen Eigen- und Komplementäranteile im Kernhaushalt bereits geplant sind und keine zusätzlichen Mittel mehr veranschlagt werden müssen.

 

Der Haushaltsplan 2023 / 2024 befindet sich gegenwärtig beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V in der Prüfung. Um das Genehmigungsverfahren nicht zu erschweren und unnötig zu verlängern, wurde in Abstimmung mit dem Ministerium die Möglichkeit eingeräumt, einen Ergänzungsbeschluss herbeizuführen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2023

Finanzhaushalt

ja

2023

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV

51103030

diverse

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023

siehe Liste

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.04.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

20.04.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen