Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0316-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit einer Konzepterstellung zur Erarbeitung der künftigen Kommunalen Wärmeplanung für Greifswald.

 

Das Konzept, unter welchen Rahmenbedingungen die Kommunale Wärmeplanung dann nach Verabschiedung der Gesetzesgrundlage zu  erarbeiten ist, sollte das Greifswalder Ziel zur Klimaneutralität bis 2035 signifikant unterstützen und definieren, wie dies für die Greifswalder Einwohnerinnen und Einwohner sozial verträglich umgesetzt werden kann.

 

Die Kommunale Wärmeplanung hat den noch zu beschließenden gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Jedoch sollten darüber hinaus im Konzept zumindest folgende Aspekte enthalten sein:

  • Fertigstellung der Kommunalen Wärmeplanung möglichst vor Ende 2028
  • Umfassende Einbindung der Einwohner, Vereine und Akteure (z.B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Firmenstandorte, Gewerbetreibende, …) in die Planung
  • Festlegung der Zeitschiene der 100% Dekarbonisierung der Fernwärmeproduktion in den Stadtwerken
  • Berechnung der prinzipiellen Kostenentwicklung für die wichtigsten Verbrauchergruppen in Greifswald
  • Einschätzung des Umfangs zur erforderlichen Gebäudesanierung (künftiger Wärmebedarf, Sanierungsaufwand)
  • Einschätzung des Greifswalder Stromnetzes auf mögliche zusätzliche Anforderungen sowie Ausbaubedarf aus Wärmeübergabestationen, Wärmepumpen, PV-Anlagen u.ä.

 

Das Konzept, also die spezifischen städtischen Rahmenbedingungen zur Kommunalen Wärmeplanung, soll im Januar 2024 den bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt werden.

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Sachdarstellung

Ziel ist es, angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtung und der daraus zu erwartenden Verknappung von Fachkapazitäten eine bestmögliche Ausgangslage und zügige Umsetzung zu gewährleisten. Die Wärmewende ist eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Die Kommunale Wärmeplanung wird als fundierte Grundlage für alle Investitionsentscheidungen privater und öffentlicher Akteure benötigt, um Doppelstrukturen und anderen (teuren) Fehlinvestitionen vorzubeugen. Das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wird  voraussichtlich nicht vor Ende 2023 verabschiedet.

 

Für die Wärmeplanung werden jedoch folgende Arbeitsschritte abzuarbeiten sein:

  1. Bestandsanalyse
  2. Potenzialanalyse
  3. Zielszenarios
  4. Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete inkl. Darstellung der Versorgungsoptionen
  5. Umsetzungsmaßnahmen

 

Trotz der noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsphase, können also schon Rahmenbedingungen abgesteckt werden, die die gesetzliche Kommunale Wärmeplanung vorbereiten und dann zielorientiert aber sozial verträglich gestalten helfen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein 

 

Finanzhaushalt

nein 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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27.09.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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