Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/458
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt (2015)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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14.10.2015
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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20.10.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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02.11.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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03.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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16.11.2015
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt die Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt (2015) gemäß der ANLAGE 1.
Die im Rahmenplan enthaltene sog. „weiche Fußgängerzonen-Regelung“ für den zentralen Bereich um den Markt ist Ergebnis des Prüfauftrages der Bürgerschaft vom 08.04.2013 zu diesem Thema. Es ist beabsichtigt, diese Regelung möglichst kurzfristig umzusetzen. Die Bürgerschaft beauftragt hiermit den Oberbürgermeister, die notwendigen Teileinziehungsanträge zu stellen.
Sachdarstellung
Ziel der Planung ist es, den im Jahr 1992 beschlossenen und im Jahr 2004 fortgeschriebenen Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt unter Einschluss des im Jahr 2005 förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Erweiterung Innenstadt / Fleischervorstadt neu zu fassen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald evaluiert damit kontinuierlich Zielstellungen und Handlungsfelder der Stadterneuerung und -entwicklung für diesen Bereich.
Das Plangebiet bezieht neben den Sanierungsgebieten die gesamte Innenstadt, Fleischervorstadt und Steinbeckervorstadt ein sowie Teile der Nördlichen und Südlichen Mühlenvorstadt. Das Plangebiet hat eine Fläche von 210 ha, wovon 105 ha Sanierungsgebiet sind. (Siehe ANLAGE 1, Seite 4, Abb. 0.1, Abgrenzung des Plangebiets!)
Mit der Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans werden die Ziele und Zwecke der Sanierung - also die geplante bauliche, freiräumliche und nutzungsstrukturelle Entwicklung des Plangebiets - konkretisiert. An den Darstellungen orientieren sich folgend die Einzelentscheidungen bei der Beurteilung von Bau- und Sanierungsvorhaben in den Sanierungsgebieten, vertiefende Planungskonzepte sowie Bauleit- und Maßnahmenplanung der Universitäts- und Hansestadt. Die in den letzten Jahren im Baugesetzbuch (BauGB) präzisierten Normen zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Förderung des Klimaschutzes haben in der Planung Berücksichtigung gefunden.
Im Mittelpunkt der Städtebaulichen Rahmenplanung steht die Darstellung der angestrebten gestalterischen und funktionalen Struktur des Greifswalder Stadtkerns. Vorangestellte Analysen zum realisierten Maßnahmenstand zeigen den Umfang des Geleisteten seit dem Jahr 1990 und die noch fortbestehenden Aufgaben auf. Abgeleitet aus dem Leitbild werden für 7 Themengebiete Ziele und Maßnahmen formuliert und zusammenfassend im städtebaulichen Gesamtplan bzw. ergänzend und vertiefend anhand der Konzeptpläne zur Nutzung, zum Grün- und Freiraum, zur Mobilität sowie eines Maßnahmenplanes dargestellt.
Die Offenlegung des Entwurfes erfolgte nach Bekanntmachung am 23.04.2015 im Greifswalder Stadtblatt vom 24.04. bis einschließlich 22.05.2015 im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, sodass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren konnte. Gleichzeitig wurde der Entwurf während der Offenlegung im Internet zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereitgestellt.
Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zum Entwurf konnten Hinweise und Anregungen schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Mit Schreiben vom 17.04.2015 wurden ebenfalls einige Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, den Entwurf hinsichtlich ihrer Belange zu prüfen und Hinweise und Anregungen bis zum 29.05.2015 an das Stadtbauamt zur richten bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
In welcher Form die abgegebenen Hinweise und Stellungnahmen in der Neufassung Berücksichtigung finden, ist in der Abwägung dokumentiert (ANLAGE 2).
Zum Verständnis stellt die vergleichende Fassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt, Stand - März - 2015 / Stand - August - 2015 die erfolgten Änderungen dar (ANLAGE 3).
Des Weiteren fand am 20. Mai 2015 ein Bürgerforum im Bürgerschaftssaal des Rathauses statt, wo der Entwurf zur Neufassung (Stand - März - 2015) des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt/ Fleischervorstadt öffentlich vorgestellt wurde.
Im Juli 2014 wurde zu einer Zukunftswerkstatt ins Rathaus am Markt eingeladen und bildete nach der Einwohnerbefragung, die von Anfang April bis Ende Mai 2014 lief und bei der rund 400 Haushalte interviewt wurden, einen weiteren Baustein der Beteiligungen an der Planung. Ziel der Zukunftswerkstatt war es, zu möglichen Visionen und Leitbildern, Handlungsschwerpunkten und konkreten Maßnahmen für die Innenstadt und die Fleischervorstadt in einen gemeinsamen Austausch mit allen Interessierten zu treten. Aufbauend sollten Visionen mit Blick auf das Jahr 2030 für einzelne Themen wie Mobilität, Wohnen, Handel und Versorgung, Frei- und Spielräume, Bildung und Kultur, Tourismus in Arbeitsgruppen entwickelt und am Nachmittag mit konkreten Ideen, Vorschlägen und Maßnahmen weiter vertieft werden. Die Ergebnisse der beiden Arbeitsphasen wurden den Teilnehmenden vorgestellt sowie diskutiert und bewertet.
Die Bürgerschaft hat am 08.04.2013 der Verwaltung einen Prüfauftrag zur Verkehrsberuhigung Rakower Straße und Marktsüdseite (Nr. B592-31/13) erteilt. Das Ergebnis gemäß Rahmenplan- Entwurf ist eine sogenannte „weiche Fußgängerzonen-Regelung“ für den genannten Bereich.
Zur Umsetzung ist ein sog. Teileinziehungsverfahren nach Straßenrecht (mit öffentlicher Beteiligung und Antragstellung beim Infrastrukturministerium) erforderlich, mit dem die Straßenbenutzung auf bestimmte Nutzerkreise und Verkehrsarten beschränkt wird.
Nach erfolgreichem Verfahren wäre an der Rakower Straße/ Ecke Domstraße das Schild „Fußgängerzone“ mit darunter aufgelisteten Ausnahmen sowie „vorgeschriebene Fahrtrichtung links“ (in die Domstraße) zu setzen. Ausgenommen vom Einfahrverbot wären Taxen, Radverkehr, Behinderte; auch die Zufahrt auf die Grundstücke und der Lieferverkehr könnten zeitlich uneingeschränkt zugelassen werden.
Anwohner ohne privaten Stellplatz können wie bei den bestehenden Fußgängerzonen von 18 – 10 Uhr in die Fußgängerzone einfahren.
Innerhalb der Fußgängerzone bliebe die Fahrradstraße Mühlenstraße/Marktsüdseite/nördliche Baderstraße mit den gleichen Ausnahmen wie bei der Einfahrt in die Fußgängerzone bestehen. In der Baderstr./Ecke Domstr. wäre das Schild „Fahrradstraße“ mit den genannten Ausnahmen zu setzen. Die südliche Brügg - und südliche Kuhstraße wären in die Fußgängerzonenregelung einbezogen.
Diese „weiche Fußgängerzonen-Regelung“ ist ein Kompromiss, mit dem der tatsächlich notwendige Kfz-Verkehr zugelassen wird, aber insgesamt die Verkehrsbelastung deutlich reduziert werden kann. Da ein Parken im Straßenraum nicht mehr möglich ist, stehen danach mehr Flächen für Fußgänger, Radfahrer sowie Aufenthaltsflächen im Straßenraum zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,3 MB
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