Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/757
Grunddaten
- Betreff:
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B.-Plan Nr. 13 - An den Gewächshäusern
- Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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09.10.2007
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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18.10.2007
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern - wie folgt:
- Für das Gebiet - An den Gewächshäusern - (Abgrenzung gemäß Anlage 1) soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es, das Plangebiet überwiegend als Allgemeines Wohngebiet und zu einem Teil als Mischgebiet zu entwickeln.
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 13 - An den Gewächshäusern -, Beschluss- Nr. 640-31/97 vom 15.04.1997, wird die Plangrenze, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentlichen Aushang des Vorentwurfs zum o. g. Bebauungsplan erfolgen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachdarstellung
Ziel der Planung ist es, die sich überwiegend in städtischem Eigentum befindlichen Flächen als allgemeines Wohngebiet (WA) für Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen auszuweisen. Mit der Festlegung des Plangebiets soll der anhaltenden Nachfrage nach Standorten dieser Haustypen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weiterhin entsprochen werden. Angestrebt wird Ein- bis Zweigeschossigkeit in offener Bauweise. Ein ausgewählter Bereich des Plangebiets soll als Mischgebiet entwickelt werden.
Der überwiegende Teil des Plangebiets liegt in der ersten Priorität der Wohnbaustandorte und stimmt somit mit den Aussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) überein. In diesem Zusammenhang ist auch die Änderung der Abgrenzung erforderlich.
Aufgrund der Lage des Plangebiets ist einzuschätzen, dass eine Bebauung auf der Grundlage des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) nicht möglich ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist zur Entwicklung des Plangebiets zwingend erforderlich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erforderlich.
Mit der Festlegung der Abgrenzung des Geltungsbereichs wird gleichzeitig der notwendige Abstand zum „Runden Busch“ des Naturschutzgebiets Eldena sichergestellt.
Anlage 1: Plan der Abgrenzung des Geltungsbereiches
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Entweder:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Oder:
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder der Bürgerschaft weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.