Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0320-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine möglichst umfassende Installation von Anlagen zur Energiegewinnung auf den Dächern kommunaler Liegenschaften zu bewirken. Hierzu wird der Oberbürgermeister insbesondere beauftragt:

 

  1. In engem Dialog mit den Stadtwerken Greifswald die Umsetzbarkeit des Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu überprüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

 

  1. Im Rahmen der Prüfung ein Kataster über die städtischen Immobilien (Schulen, Verwaltungsgebäude, Parkplätze) anzulegen, um deren Solarpotenzial (Dach- und Fassadenflächen) auch im Hinblick auf etwaige Hemmnisse (Statik, Denkmalschutz, Stromnetz) zu überprüfen. Auf Grundlage dieses Katasters soll ein Ausbaupfad skizziert werden, mit dem initiale Kosten und erwartbare Einsparungen durch das Strombilanzkreismodell abgeschätzt werden.

 

  1. Die Auslegung der Photovoltaikanlagen der in Planung und Bau befindlichen kommunalen Immobilien in Anbetracht der wahrscheinlich veränderten Nutzungsoptionen (höhere Eigenstromverwendung durch das Strombilanzkreismodell) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

  1. Innerhalb der bestehenden Personalstruktur beispielsweise im Rahmen einer Beauftragung verantwortliche Personen für die Umsetzung des Projektes „Strombilanzkreismodell“ bzw. „Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften“ zu benennen.

 

  1. Nachrangig die Finanzierungen von Anlagen über Crowdinvestments zu prüfen. Crowdinvestments sind erwünscht, sollen aber den PV-Ausbau nicht verzögern (Vgl. B708-27/18 und BV-P/07/0179).
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Sachdarstellung

Bereits mit dem Beschluss „Stromkosten durch den verstärkten Ausbau von Photovoltaikanlagen geringhalten“ ([1]; BV-P/07/0179) hat die Bürgerschaft den eindeutigen Auftrag erteilt, verstärkt in die Photovoltaik zu investieren. Es ist anzuerkennen, dass wesentliche Teile des nunmehr drei Jahre alten Beschlusses umgesetzt wurden. So gibt es beispielsweise ein Solarkataster, identifizierte Standorte für Freiflächen-Photovoltaik und auf neu geplanten städtischen Gebäuden (Sporthalle II, III, neues Schulzentrum) ist PV ein fester Bestandteil. Besonders hervorzuheben im Sinne der effektiven Erschließung von Solarpotenzialen ist natürlich auch die Inbetriebnahme der Solarthermieanlage der Stadtwerke.

 

Seitdem hat sich die Sachlage jedoch geändert: Photovoltaikmodule sind erwartungsgemäß erneut kostengünstiger geworden (im Zuge der Energiekrise stiegen Preise zeitweilig, inzwischen lagern jedoch Module mit einer Leistung ca. 40 GWp in Europa, Tendenz steigend – Preissenkungen wahrscheinlich), die Bundesregierung hat höhere Zielstellungen für den Ausbau ausgegeben und auch im Bereich der Regulierung gibt es einige neue Ansätze. So sieht der Im Bundeskabinett bereits verabschiedete Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung [2] eine Flexibilisierung des Pflicht zur Direktvermarktung bei Anlagen über 100 kWp vor. Die Direktvermarktungspflicht wurde in der Vergangenheit bei Diskussionen um die Sporthalle II und III als eine Hürde für einen großflächigeren Ausbau genannt und scheint nun zu kippen, sodass eine Überprüfung vormaliger Entscheidungen sinnvoll erscheint (Vgl. Beschlusstext Punkt 3).

 

Der Main-Taunus-Kreis ist Vorreiter bei der Etablierung von Strombilanzkreismodellen für Kommunen. Hierbei wird in Kooperation mit einem Stromanbieter die Summe der Erträge verschiedener, verteilter kommunaler PV-Anlagen summiert und mit dem Verbrauch der beteiligten kommunalen Immobilien verrechnet. Mehrere Liegenschaften werden also in der Stromabrechnung wie eine betrachtet. Technisch geschieht dies durch engfrequentierte (15 Minuten-Takt) Einspeise- und Verbrauchsmessungen. Der große Vorteil besteht in dem so zu erzielenden hohen Eigenstromverbrauch dieses virtuellen Netzes. Der hohe Ertrag von PV auf einem Turnhallendach komplementiert beispielsweise den hohen Verbrauch des technischen Rathauses. Durch den hohen Eigenverbrauch amortisieren sich die PV Anlagen deutlich schneller als im Normalfall und wirken so in der Regel bereits nach wenigen Jahren haushaltspositiv, da deutlich weniger Strom vom Stromanbieter eingekauft werden muss. Sofern die verknüpften Erzeugungsanlagen nicht mehr als 4,5 km voneinander entfernt sind, entfällt außerdem die Stromsteuer (Vgl. StromStV §12b (5)). Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Anlagen wegen der höheren Abnahme auch größer dimensioniert werden können. Regulatorische Sperren (wie bei den in Planung stehenden städtischen Bauten) sollten so überwunden werden können.

 

Das Strombilanzkreismodell ist demnach vor allem zur Einsparung von Stromkosten für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald interessant. Für jede zusätzlich durch das Modell bilanzierte Kilowattstunde Strom entfällt durch den reduzierten Stromzukauf deren Arbeitspreis (Vgl. BV-V/07/0585 [3]) und innerhalb Greifswalds voraussichtlich auch die Stromsteuer (2,05 Cent je kWh). Demgegenüber steht ein Verzicht auf die Einspeisevergütung dieses Stroms. Da diese geringer ist als die Summe aus Arbeitspreis (vom Stromanbieter) und Stromsteuer, verbleibt netto eine Einsparung von voraussichtlich 10 bis 15 Cent. Die Einsparung hängt dabei stark vom Arbeitspreis des Stromanbieters und auch künftig möglichen Vergütungen eigener Stromeinspeisung ab. Der Main-Taunus-Kreis prognostizierte 2022 bei hohen Strompreisen eine Einsparung von 260.000 Euro. Neben externen Faktoren, wie dem jeweiligen Arbeitspreis ist aber in Summe vor allem der eigene Zubau an Energieerzeugungsanlagen relevant. Da die UHGW bislang nur etwa 1% ihres Strombedarfs durch die Produktion von Photovoltaikstrom ausgleicht, ist davon auszugehen, dass im Ist-Zustand kein positives Kosten-Nutzen Ergebnis zu ziehen wäre. Die Prüfung muss daher mit einem Ausbaupfad gekoppelt werden (Vgl. Punkt 2 und 3 dieser Vorlage). Vor diesem Hintergrund sei erwähnt, dass auch Freiflächenanlagen (Vgl. BV-V/07/0728-01) im Strombilanzkreismodell integriert werden können.

 

Informationen und Kontakte zum Thema Strombilanzkreismodell sind bei der LEKA MV [4] verfügbar. Auch der Landkreis Rostock arbeitet bereits an der Umsetzung des Modells [5]. Es wird geschätzt, dass etwa zwei Jahre vom Start der Planung bis zur Umsetzung nötig sind.

 

Die Umsetzung des Strombilanzkreismodells erfordert in aller Regel die Mitwirkung des Stromversorgers. Gegenwärtig wird die UHGW von den Stadtwerken Greifswald versorgt, weshalb die Kooperation mit den Stadtwerken Greifswald gesucht werden sollte.

 

[1] https://www.greifswald.de/de/.galleries/BSK/BV-P-07-0179.pdf

[2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-erneuerbare-energien-gesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=8

[3] https://greifswald.sitzung-mv.de/ratsinfo/vo020?VOLFDNR=1003228&refresh=false

[4] https://www.leka-mv.de/mediathek/

[5] https://www.derneuekaemmerer.de/haushalt/infrastrukturinvestitionen/erneuerbare-energien-ein-landkreis-als-selbstversorger-25232/

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

 

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

 

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 x

 

 

 

Begründung:

Stimuliert den Ausbau von Photovoltaik und trägt zur Dekarbonisierung des deutschen Strommixes bei.

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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07.11.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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04.12.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen