23.02.2023 - 10.10 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sonderverm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. teilt mit, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, die Haushaltssatzungen (TOP 10.10 bis TOP 10.15) in verbundener Aussprache zu behandeln.

 

Herr Rappen

. geht auf die Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2023/24 ein, in der 18 Mio. EUR als höhere Kreditaufnahmen für 2023 eingeplant seien. Begründet werde dies damit, dass Städtebaufördermittel in dieser Höhe zukünftig wegfallen werden.

. bittet um Erläuterung, wie es dazu komme und welche Folgen damit verbunden seien.

 

Herr Dr. Fassbinder

. informiert, dass sich die Bauvorhaben in den letzten Jahren aufgrund vielfältiger Gründe verzögert hätten. Daher sei der Stadt mitgeteilt worden, dass möglicherweise Städtebaufördermittel gefährdet seien. Sobald die Stadt diese Information erhalte, sei sie verpflichtet, Vorsorge zu treffen, weshalb diese Summen als eigene Kredite aufgenommen werden. Andernfalls hätten die Projekte nicht fortgesetzt werden können. Die Kredite würden nicht für 2023, sondern für 2025 erhöht.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 161 – „Sanierungsgebiet Innenstadt / Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Doppelhaushalt 2023 / 2024

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

0

0

 

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Anlagen