13.09.2021 - 9.24 Kein Verwahrentgelt für gemeinnützige Vereine u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Görs nimmt an der Diskussion und der Abstimmung nicht teil und begibt sich in den Zuschauerbereich.

 

Frau Dr. Schwenke bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Jörg-Uwe Krüger

. sieht das Problem nicht bei den Banken, sondern bei der von der Europäischen Zentralbank verfolgten Politik.

. stellt klar, dass die Strafzinsen nicht für das gesamte vorhandene Vermögen gezahlt werden müssten, sondern lediglich für das über der Grenze liegende Budget.

Aus seiner Sicht sei der Vorstand der Sparkasse der richtige Ansprechpartner und nicht der Zweckverband.

. befürchtet, dass sich die Bürgerschaft durch diese Beschlussvorlage in die operative Geschäftspolitik eines Wirtschaftsunternehmens einmische.

 

Herr Alexander Krüger

. erklärt, dass den Vereinen in der Regel nicht finanzielle Mittel in der angegebenen Höhe zur Verfügung ständen. Allerdings sei es beispielsweise im Kreisportbund Vorpommern-Greifswald e. V. üblich, dass zum Jahresbeginn die Beiträge für die Vereine überwiesen werden, welche dann aufgeteilt werden. Bevor dies aber buchhalterisch erfasst sei, vergehe Zeit, sodass Strafzinsen anfielen. Selbst bei einem geringen Betrag sei es für den Verein ein Verlust, da es sich lediglich um ein Weiterleiten des Geldes handele und der Kreissportbund keine Einnahmen habe, um diesen Betrag auszugleichen.

 

Frau Socher

. stellt klar, dass es sich bei höheren Summen auf Vereinskonten grundsätzlich um Fördermittel handele, die für ein bestimmtes Projekt geplant seien. Bei dem Anfallen von Strafzinsen würde diese Summe entsprechend fehlen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Greifswalder Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, im Zweckverband der Sparkasse Vorpommern darauf hinzuwirken, dass die Sparkasse Vorpommern das Verwahrentgelt nicht an gemeinnützige Vereine und Organisationen weitergibt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

8

einige