27.09.2021 - 8.3 Mitgliedschaft der Universitäts- und Hansestadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- neue Version am 24.09.2021 - Austausch Anlage 1
- Datum:
- Mo, 27.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 07 Abteilung Wirtschaft und Tourismus
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Die Vorlage wird durch Herrn Feldt eingebracht. Die PowerPoint-Präsentation liegt als Anlage dem Protokoll bei.
Frau Socher hält in der Startphase die Personenausstattung mit 2 ½ Personen für die Aufgaben des Vereins für vertretbar, äußert sich aber zu der zukünftigen Geldausstattung bedenklich und plädiert dafür, evtl. Geld auch beim Land einzuwerben. Sie möchte wissen, wer Verhandlungsführer ist.
Herr Feldt informiert, dass Herr Ramthun als Koordinator fungiert. Als kommunaler Partner tritt der Landkreis Vorpommern-Greifswald auf. Hinsichtlich Geldeinwerbung werden alle Möglichkeiten des Landes genutzt.
Die personelle Zusammensetzung des Vereins „in persona“ kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
Auf Nachfrage, wer sich kritisch die Schnittstellen anschaut, erklärt Herr Feldt, dass dies durch die Gutachter erfolgte. Herr Dr. Fassbinder ergänzt, dass in einem intensiven Prozess versucht wurde, das System zu sortieren, Aufgaben zu definieren und zu trennen, um Doppelstrukturen und Systemüberschneidungen zu vermeiden. Im neuen Verein werden die beiden Vorpommern-Kreise (mit Oberbürgermeister und Landrat) vertreten sein. Der Verein wird zukünftig die Region Vorpommern vermarkten und nicht die Stadt.
Herr Al-Khouri (Leiter der Geschäftsstelle des Regionalbeirates) erklärt Fördermöglichkeiten von Personalstellen über den Regionalbeirat.
Herr Evers sieht es problematisch, dass über eine Satzung im Entwurf beschlossen werden soll. Ebenso hinterfragt er die Beteiligung der Hansestadt Stralsund.
Herr Dr. Fassbinder stellt klar, dass prinzipiell eine Satzung nicht von der Bürgerschaft beschlossen werden muss, aber die Stadt bei einem Vereinsbeitritt der Bürgerschaft schon Kenntnis über die Satzung gibt. Die Satzung wird spätestens bis zur Bürgerschaftssitzung vorliegen. Die Hansestadt Stralsund sieht das Projekt insgesamt positiv. Da sie vor kurzem erst aus der WFG ausgetreten ist, kann sie wohl aus stadtpolitischen Gründen nicht sofort dem neuen Verein beitreten. Sie wird kein Gründungsmitglied sein, hat aber klare Absichtserklärungen, dem Verein zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Bevor eine Mittelvergabe an die WITENO GmbH erfolgt, möchte Herr Evers Einblick in das Konzept, um zu sehen, was mit dem Geld finanziert werden soll. Herr Feldt teilt mit, dass dieses Geld in das Projektmanagement fließen soll. Auf die Frage, ob sich die anderen Gesellschafter ebenfalls an der Finanzierung beteiligen, erklärt Herr Dr. Fassbinder, dass von den anderen Gesellschaftern (Sparkasse und Universität) die Sparkasse ebenfalls ihren Anteil erhöhen wird. Die jetzt vorgeschlagene Finanzierung stellt eine mittelfristige Lösung (Übergangslösung) dar. Die WITENO GmbH soll den neuen Anforderungen angepasst werden (die Anpassung wird dann dem Gremium vorgelegt).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707,1 kB
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