04.04.2022 - 10.7 Anonymes Hinweisgebersystem
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 04.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 10 Haupt- und Personalamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Dr. Kerath
. wertschätzt es, dass es so zeitnah zu einer Beschlussfassung komme.
. erklärt die Wichtigkeit und Notwendigkeit eines Hinweisgebersystems.
Ein solches System sei bereits lange Zeit bei den Staatsanwaltschaften und bei der Polizei implementiert, wodurch jeder die Möglichkeit erhalte, anonym Anzeige zu erstatten.
Eine derartige Anzeige werde immer nur dann verfolgt, wenn gewisse Rückschlüsse auf ihren Wahrheitsgehalt möglich seien – dies sei analog in der Verwaltung anzuwenden.
. bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage.
Herr Liedtke
. warnt davor, Menschen zu denunzieren, etikettieren und diskreditieren. Wenn sich hinterher herausstelle, dass die Beschuldigung falsch gewesen sei, hätte dies bereits eine Vielzahl an Menschen wahrgenommen.
. hätte es besser gefunden, wenn Vertrauenspersonen benannt worden wären, denen man vertrauensvoll derartige Hinweise mitteilen könnte.
Herr von Malottki
. erläutert, weshalb diese Beschlussvorlage entstanden sei. Es habe massive Korruptionsfälle auf Bundesebene gegeben. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis der Bevölkerung in die Demokratie erschüttert worden. Es sei daher wichtig, auf allen Ebenen zu zeigen, dass gegen Korruption vorgegangen werde. Auch in anderen Bundesländern sei ein solches Hinweisgebersystem bereits vorhanden.
Nach einer weiteren kurzen Diskussion lässt Präsident der Bürgerschaft über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die dauerhafte Umsetzung des Konzeptes zur Einrichtung und zum Betrieb eines anonymen Hinweisgebersystems für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Für die technische Umsetzung wird ein externer Dienstleister beauftragt, die Fallbearbeitung erfolgt im Rahmen vorhandener Kapazitäten. Für die kommenden Haushaltssatzungen ist eine zusätzlich zum geplanten Stellenaufwuchs vorgesehene Stelle dafür einzuplanen, die in Abhängigkeit der kausalen Notwendigkeit besetzt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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80,6 kB
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