18.10.2023 - 10.20 Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Burmeister

. informiert, dass Punkt 1 des Beschlussvorschlages bereits umgesetzt sei und dieser sowie die dazugehörige Begründung daher entfallen könne.

. bringt die geänderte Beschlussvorlage ein.

 

Herr König

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Verbesserung der Verkehrssicherheit an Unterführungen der Bahnstrecke

Antrag zur Vorlage BV-P-ö/07/0321“ (BV-P-ö/07/0321-03) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein.

 

Auf Nachfrage des Präsidenten der Bürgerschaft wird der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Einbringer übernommen und die Fraktion wird Miteinbringer.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr Reuken seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt an allen Unfallschwerpunkten im Bereich von Fahrrad- und Fußgängerunterführungen entlang der Bahnstrecke Maßnahmen zu identifizieren, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Maßnahmen sollen vor allem darauf abzielen Verkehrsteilnehmer für die Gefahrenlage zu sensibilisieren und insbesondere Radfahrer zu einer angepassten Fahrweise zu motivieren, ohne den Verkehrsfluss unverhältnismäßig zu behindern.

Insbesondere an der Unterführung an der Verlängerten Scharnhorststraße sind vor Fertigstellung des Schulkomplexes am Ellernholzteich auch großräumiger in der Fleischervorstadt verkehrliche Aspekte der Schulwegesicherheit zu überprüfen.

 

Über erwogenen Maßnahmen ist dem zuständigen Fachausschuss in der ersten und letzten Sitzung des Jahres 2024 zu berichten. Maßnahmen, die keiner weiteren Abwägung bedürfen, können ohne vorherige Beschlusskontrolle umgesetzt werden.1

 

1 vom Einbringer übernommener Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

0

3

 

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